Kurzantwort
Nicht automatisch. Ob der Mieter eine weggefallene Mietkautionsbürgschaft beispielsweise durch eine Barkaution oder ein verpfändetes Sparguthaben ersetzen darf, hängt insbesondere davon ab, welche Form der Sicherheit im Mietvertrag vereinbart wurde und ob der Vermieter einem Wechsel zustimmt. Eine FAQ-Antwort ist ein guter Ausgangspunkt, doch im persönlichen Gespräch lässt sich Ihre Situation genauer einordnen.
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Wurde ausdrücklich eine bestimmte Form der Mietsicherheit vereinbart, kann der Mieter diese grundsätzlich nicht einseitig gegen eine andere Sicherheitsform austauschen; für einen solchen Wechsel ist regelmäßig die Zustimmung des Vermieters erforderlich.
Lässt der Mietvertrag dagegen mehrere Arten der Sicherheitsleistung zu oder enthält er ein entsprechendes Wahlrecht, kann die Beurteilung anders ausfallen.
Vermieter und Mieter können sich beispielsweise darauf einigen, eine weggefallene Bürgschaft durch eine Barkaution oder ein verpfändetes Sparguthaben zu ersetzen.
Dabei darf die gesamte Mietsicherheit bei Wohnraum grundsätzlich höchstens drei Monatsnettokaltmieten betragen.
Wird eine Geldsumme als Sicherheit vereinbart, hat der Mieter grundsätzlich das gesetzliche Recht, diese in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen zu leisten.
Der Vermieter sollte eine bestehende Sicherheit deshalb grundsätzlich erst freigeben, wenn eindeutig geklärt ist, welche neue Sicherheit an ihre Stelle tritt und diese tatsächlich wirksam gestellt wurde.
Wenn eine Bürgschaft wegfällt und der Mieter stattdessen eine klassische Barkaution über die vereinbarte Höhe anbietet, würden wir einen solchen Vorschlag grundsätzlich sachlich prüfen und nicht allein aus Prinzip ablehnen.
Wichtig wäre uns aber die Reihenfolge: Die bisherige Sicherheit sollte möglichst nicht beendet werden, bevor die neue Sicherheit tatsächlich vorhanden ist. Sonst entsteht genau in diesem Zeitraum eine unnötige Lücke.
Wir würden außerdem prüfen, was ursprünglich vereinbart wurde und ob die angebotene Ersatzlösung für den Vermieter tatsächlich gleichwertig und unkompliziert ist. Ein Wechsel der Kautionsform kann durchaus sinnvoll sein, sollte aber sauber vereinbart und dokumentiert werden.
Eine FAQ-Antwort bietet Orientierung – welche Lösung zu Ihnen passt, lässt sich am besten in einem persönlichen Gespräch klären.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
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