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Muss ich eine andere Kautionsform akzeptieren, wenn die Mietkautionsbürgschaft wegfällt?

Kurzantwort

Nicht automatisch. Ob der Mieter eine weggefallene Mietkautionsbürgschaft beispielsweise durch eine Barkaution oder ein verpfändetes Sparguthaben ersetzen darf, hängt insbesondere davon ab, welche Form der Sicherheit im Mietvertrag vereinbart wurde und ob der Vermieter einem Wechsel zustimmt. Eine FAQ-Antwort ist ein guter Ausgangspunkt, doch im persönlichen Gespräch lässt sich Ihre Situation genauer einordnen.

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Ausführliche Antwort

Der Mietvertrag ist entscheidend

Wurde ausdrücklich eine bestimmte Form der Mietsicherheit vereinbart, kann der Mieter diese grundsätzlich nicht einseitig gegen eine andere Sicherheitsform austauschen; für einen solchen Wechsel ist regelmäßig die Zustimmung des Vermieters erforderlich.

Lässt der Mietvertrag dagegen mehrere Arten der Sicherheitsleistung zu oder enthält er ein entsprechendes Wahlrecht, kann die Beurteilung anders ausfallen.

Eine gleichwertige Ersatzsicherheit kann vereinbart werden

Vermieter und Mieter können sich beispielsweise darauf einigen, eine weggefallene Bürgschaft durch eine Barkaution oder ein verpfändetes Sparguthaben zu ersetzen.

Dabei darf die gesamte Mietsicherheit bei Wohnraum grundsätzlich höchstens drei Monatsnettokaltmieten betragen.

Wird eine Geldsumme als Sicherheit vereinbart, hat der Mieter grundsätzlich das gesetzliche Recht, diese in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen zu leisten.

Keine Sicherheitslücke entstehen lassen

Der Vermieter sollte eine bestehende Sicherheit deshalb grundsätzlich erst freigeben, wenn eindeutig geklärt ist, welche neue Sicherheit an ihre Stelle tritt und diese tatsächlich wirksam gestellt wurde.

Aus unserer Beraterpraxis

Entscheidend ist für uns die Qualität der Ersatzsicherheit

Wenn eine Bürgschaft wegfällt und der Mieter stattdessen eine klassische Barkaution über die vereinbarte Höhe anbietet, würden wir einen solchen Vorschlag grundsätzlich sachlich prüfen und nicht allein aus Prinzip ablehnen.

Erst Ersatz erhalten, dann alte Sicherheit freigeben

Wichtig wäre uns aber die Reihenfolge: Die bisherige Sicherheit sollte möglichst nicht beendet werden, bevor die neue Sicherheit tatsächlich vorhanden ist. Sonst entsteht genau in diesem Zeitraum eine unnötige Lücke.

Vertrag und Sicherheit zusammen betrachten

Wir würden außerdem prüfen, was ursprünglich vereinbart wurde und ob die angebotene Ersatzlösung für den Vermieter tatsächlich gleichwertig und unkompliziert ist. Ein Wechsel der Kautionsform kann durchaus sinnvoll sein, sollte aber sauber vereinbart und dokumentiert werden.

Eine FAQ-Antwort bietet Orientierung – welche Lösung zu Ihnen passt, lässt sich am besten in einem persönlichen Gespräch klären.

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