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Deutsche Kapitalanlage-Immobilien

Muss der Verkäufer auch die Zinsen der Mietkaution an den Käufer übertragen?

Kurzantwort

Ja, bei einer verzinslich angelegten Mietkaution gehören die bis zum Eigentümerwechsel entstandenen Erträge grundsätzlich zur Kaution und sollten zusammen mit ihr auf den Käufer übertragen werden. Die Zinsen stehen letztlich dem Mieter zu und erhöhen seine Sicherheitsleistung. Eine FAQ-Antwort ist ein guter Ausgangspunkt, doch im persönlichen Gespräch lässt sich Ihre Situation genauer einordnen.

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Ausführliche Antwort

Die Erträge gehören dem Mieter

Nach § 551 Abs. 3 BGB stehen die Erträge aus der angelegten Mietkaution dem Mieter zu und erhöhen die Sicherheit.

Der Käufer übernimmt die Kautionspflichten

Beim Verkauf einer vermieteten Wohnung tritt der Erwerber nach § 566a BGB in die Rechte und Pflichten aus der geleisteten Mietsicherheit ein.

Deshalb sollte der Verkäufer dem Käufer grundsätzlich nicht nur den ursprünglichen Kautionsbetrag, sondern auch die bis dahin zur Kaution gehörenden Zinsen beziehungsweise sonstigen Erträge übertragen.

Auch kleine Zinsbeträge gehören zur Abrechnung

Dass bei klassischen Kautionskonten über längere Zeit möglicherweise nur geringe Zinsen entstanden sind, ändert nichts daran, dass diese dem Mieter zustehen.

Beim Eigentümerwechsel sollten deshalb ursprünglicher Kautionsbetrag, bisher aufgelaufene Erträge und die tatsächlich übertragene Gesamtsumme nachvollziehbar dokumentiert werden.

Aus unserer Beraterpraxis

Nicht nur nach dem ursprünglichen Kautionsbetrag fragen

Wenn im Mietvertrag beispielsweise eine Kaution von 3.000 Euro steht, würden wir beim Kauf nicht automatisch davon ausgehen, dass genau 3.000 Euro zu übertragen sind. Entscheidend ist, welcher Betrag einschließlich der inzwischen entstandenen Erträge tatsächlich zur Kaution gehört.

Bei langjährigen Mietverhältnissen genauer hinschauen

Gerade wenn ein Mietverhältnis schon viele Jahre besteht, würden wir einen Nachweis über die bisherige Kautionsanlage verlangen. Damit lässt sich gleichzeitig überprüfen, ob die Kaution überhaupt ordnungsgemäß getrennt vom Vermögen des bisherigen Vermieters angelegt wurde.

Übergabebetrag schriftlich festhalten

Aus Käufersicht würden wir die übernommene Kaution einschließlich der Erträge eindeutig in den Unterlagen zum Eigentümerwechsel dokumentieren. So besteht später beim Auszug des Mieters Klarheit darüber, welche Sicherheit übernommen wurde und wofür der neue Vermieter verantwortlich ist.

Eine FAQ-Antwort bietet Orientierung – welche Lösung zu Ihnen passt, lässt sich am besten in einem persönlichen Gespräch klären.

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