Kurzantwort
Ja, bei einer verzinslich angelegten Mietkaution gehören die bis zum Eigentümerwechsel entstandenen Erträge grundsätzlich zur Kaution und sollten zusammen mit ihr auf den Käufer übertragen werden. Die Zinsen stehen letztlich dem Mieter zu und erhöhen seine Sicherheitsleistung. Eine FAQ-Antwort ist ein guter Ausgangspunkt, doch im persönlichen Gespräch lässt sich Ihre Situation genauer einordnen.
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Nach § 551 Abs. 3 BGB stehen die Erträge aus der angelegten Mietkaution dem Mieter zu und erhöhen die Sicherheit.
Beim Verkauf einer vermieteten Wohnung tritt der Erwerber nach § 566a BGB in die Rechte und Pflichten aus der geleisteten Mietsicherheit ein.
Deshalb sollte der Verkäufer dem Käufer grundsätzlich nicht nur den ursprünglichen Kautionsbetrag, sondern auch die bis dahin zur Kaution gehörenden Zinsen beziehungsweise sonstigen Erträge übertragen.
Dass bei klassischen Kautionskonten über längere Zeit möglicherweise nur geringe Zinsen entstanden sind, ändert nichts daran, dass diese dem Mieter zustehen.
Beim Eigentümerwechsel sollten deshalb ursprünglicher Kautionsbetrag, bisher aufgelaufene Erträge und die tatsächlich übertragene Gesamtsumme nachvollziehbar dokumentiert werden.
Wenn im Mietvertrag beispielsweise eine Kaution von 3.000 Euro steht, würden wir beim Kauf nicht automatisch davon ausgehen, dass genau 3.000 Euro zu übertragen sind. Entscheidend ist, welcher Betrag einschließlich der inzwischen entstandenen Erträge tatsächlich zur Kaution gehört.
Gerade wenn ein Mietverhältnis schon viele Jahre besteht, würden wir einen Nachweis über die bisherige Kautionsanlage verlangen. Damit lässt sich gleichzeitig überprüfen, ob die Kaution überhaupt ordnungsgemäß getrennt vom Vermögen des bisherigen Vermieters angelegt wurde.
Aus Käufersicht würden wir die übernommene Kaution einschließlich der Erträge eindeutig in den Unterlagen zum Eigentümerwechsel dokumentieren. So besteht später beim Auszug des Mieters Klarheit darüber, welche Sicherheit übernommen wurde und wofür der neue Vermieter verantwortlich ist.
Eine FAQ-Antwort bietet Orientierung – welche Lösung zu Ihnen passt, lässt sich am besten in einem persönlichen Gespräch klären.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
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