37 Fragen in diesem Themenbereich
Ein Bausachverständiger ist besonders sinnvoll, wenn bei der Besichtigung technische Auffälligkeiten erkennbar sind, das Gebäude älter oder offensichtlich …
Antwort lesenBeim Bauträgerkauf erwerben Sie nicht nur eine Immobilie, sondern regelmäßig zugleich den Anspruch darauf, dass der Bauträger das Gebäude beziehungsweise die …
Antwort lesenDie Baubeschreibung sollte möglichst konkret festlegen, welche Bauqualität, Materialien, technische Ausstattung, Schall- und Energiestandards, Sanitärobjekte, …
Antwort lesenBeim Bauträgervertrag sollten insbesondere Kaufgegenstand, Baubeschreibung, Kaufpreis und Zahlungsplan, Fertigstellung, Änderungsrechte, Abnahme sowie Regelungen zu …
Antwort lesenBeim Bauträgerkauf wird der Kaufpreis normalerweise nicht auf einmal, sondern entsprechend dem Baufortschritt in mehreren Raten gezahlt. Dadurch soll verhindert …
Antwort lesenDer Bauträger darf die erste Kaufpreisrate nicht bereits allein aufgrund des unterschriebenen Kaufvertrags verlangen. Erst wenn die gesetzlichen …
Antwort lesenEine Bauträgerrate sollte grundsätzlich erst fällig werden, wenn der dafür vorgesehene Bauabschnitt tatsächlich erreicht ist. Bestehen Zweifel, sollte die …
Antwort lesenVor jeder größeren Bauträgerrate sollte geprüft werden, ob der dafür vorgesehene Bauabschnitt tatsächlich erreicht wurde. Bei technisch schwer beurteilbaren …
Antwort lesenIst der für eine Bauträgerrate vereinbarte Baufortschritt noch nicht erreicht, kann die betreffende Rate noch nicht fällig sein. Wer eine tatsächlich fällige Rate …
Antwort lesenJa, bei Baumängeln kann grundsätzlich ein angemessener Teil einer fälligen Zahlung zurückbehalten werden. Die gesamte Bauträgerrate sollte jedoch nicht ohne …
Antwort lesenBei einem Baumangel kann grundsätzlich ein angemessener Teil einer fälligen Zahlung zurückbehalten werden. Als angemessen gilt regelmäßig etwa das Doppelte der …
Antwort lesenErkennbare Baumängel und Abweichungen von der vereinbarten Baubeschreibung sollten möglichst frühzeitig schriftlich angezeigt und dokumentiert werden. Besonders …
Antwort lesenBaumängel sollten möglichst genau schriftlich beschrieben und zusätzlich mit aussagekräftigen Fotos dokumentiert werden. Wichtig sind insbesondere Ort, Art und …
Antwort lesenBeseitigt der Bauträger einen berechtigten Baumangel nicht, sollte er schriftlich zur Nachbesserung aufgefordert und grundsätzlich eine angemessene Frist gesetzt …
Antwort lesenEine gesetzlich festgelegte Standardfrist gibt es nicht; die Frist muss für den konkreten Mangel angemessen sein. Sie sollte möglichst mit einem konkreten Enddatum …
Antwort lesenJa. Ist eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung erfolglos abgelaufen, kann der Käufer den Mangel unter den gesetzlichen Voraussetzungen selbst oder durch einen …
Antwort lesenJa. Sind die Voraussetzungen für eine Selbstvornahme erfüllt, kann der Käufer vom Bauträger grundsätzlich bereits vor der Reparatur einen Vorschuss für die …
Antwort lesenBei der Abnahme sollten Wohnung und vereinbarte Ausstattung gründlich auf Mängel und noch fehlende Leistungen geprüft und sämtliche Beanstandungen schriftlich im …
Antwort lesenHäufige Mängel betreffen unter anderem Fenster und Türen, Böden, Wände, Fliesen, Sanitärbereiche, Elektroinstallationen und die vereinbarte Ausstattung. Auch …
Antwort lesenJa, bei wesentlichen Mängeln kann die Abnahme grundsätzlich verweigert werden. Wegen lediglich unwesentlicher Mängel darf die Abnahme dagegen nicht verweigert …
Antwort lesenMit der Abnahme treten wichtige rechtliche Folgen ein: Unter anderem beginnt grundsätzlich die Verjährungsfrist für Mängelansprüche am Bauwerk. Bereits bekannte …
Antwort lesenJa, insbesondere bei einer größeren Investition ist ein unabhängiger Bausachverständiger bei der Abnahme sehr empfehlenswert. Er kann technische Mängel erkennen, …
Antwort lesenMängelansprüche wegen Bauleistungen verjähren bei einer Neubauwohnung grundsätzlich nach fünf Jahren ab der Abnahme. Deshalb sollten festgestellte Mängel …
Antwort lesenVerzögert sich die Fertigstellung, können dem Käufer zusätzliche Kosten und bei einer Kapitalanlage auch entgangene Mieteinnahmen entstehen. Ob der Bauträger dafür …
Antwort lesenEin im Bauträgervertrag verbindlich vereinbarter Fertigstellungstermin ist grundsätzlich einzuhalten. Wird er ohne vom Vertrag gedeckte oder rechtlich ausreichende …
Antwort lesenBefindet sich der Bauträger rechtlich im Verzug und hat er die Verzögerung zu vertreten, können nachweisbare Mehrkosten grundsätzlich als Schadensersatz in Betracht …
Antwort lesenEine Insolvenz des Bauträgers kann zu einem Baustopp, erheblichen Verzögerungen und zusätzlichen Kosten führen. Die gesetzlichen Sicherungen reduzieren das Risiko …
Antwort lesenVollständig ausschließen lässt sich eine spätere Insolvenz nie, aber Bonitätsauskünfte, Unternehmensdaten, Referenzprojekte und die bisherige Geschäftshistorie …
Antwort lesenReferenzprojekte zeigen, ob ein Bauträger bereits vergleichbare Bauvorhaben erfolgreich umgesetzt hat und wie seine tatsächliche Arbeit aussieht. Sie sind deshalb …
Antwort lesenDie Schlussrate wird beim Bauträgerkauf grundsätzlich erst nach vollständiger Fertigstellung des Bauvorhabens fällig. Sie gibt dem Käufer damit bis zum Ende der …
Antwort lesenSonderwünsche sollten möglichst früh mit dem Bauträger abgestimmt, eindeutig beschrieben und einschließlich der Kosten schriftlich vereinbart werden. Je später …
Antwort lesenEine Mietgarantie kann die Einnahmen für einen begrenzten Zeitraum planbarer machen, sollte aber niemals eine dauerhaft realistische Marktmiete ersetzen. …
Antwort lesenEntscheidend sind Höhe und Dauer der Garantie, die Bedingungen für eine Zahlung und vor allem die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Garantiegebers. Zusätzlich …
Antwort lesenDas kann sinnvoll sein, weil manche Baumängel während der Bauphase leichter erkannt und behoben werden können als nach der Fertigstellung. Besonders Käufer ohne …
Antwort lesenBei der Übergabe sollten Sie neben dem Übergabe- beziehungsweise Abnahmeprotokoll alle für Nutzung, Wartung und spätere Nachweise wichtigen Unterlagen erhalten. …
Antwort lesenIm Protokoll sollten insbesondere sämtliche erkennbaren Mängel und noch offenen Arbeiten möglichst genau beschrieben sowie Fristen für deren Beseitigung …
Antwort lesenDie Abnahme ist ein rechtlich wichtiger Vorgang, bei dem der Käufer die Bauleistung grundsätzlich als vertragsgemäß akzeptiert. Die Übergabe betrifft dagegen vor …
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