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Welche Folgen hat die Abnahme einer Neubauwohnung für meine Mängelrechte?

Kurzantwort

Mit der Abnahme treten wichtige rechtliche Folgen ein: Unter anderem beginnt grundsätzlich die Verjährungsfrist für Mängelansprüche am Bauwerk. Bereits bekannte Mängel sollten bei der Abnahme ausdrücklich dokumentiert und die entsprechenden Rechte vorbehalten werden. Eine FAQ-Antwort ist ein guter Ausgangspunkt, doch im persönlichen Gespräch lässt sich Ihre Situation genauer einordnen.

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Ausführliche Antwort

Die Abnahme ist ein wichtiger rechtlicher Einschnitt

Mit der Abnahme bestätigt der Käufer grundsätzlich, dass er die Bauleistung als im Wesentlichen vertragsgerecht akzeptiert. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

Bekannte Mängel ausdrücklich festhalten

Kennt der Käufer bei der Abnahme einen Mangel, sollte er diesen im Abnahmeprotokoll dokumentieren und sich seine Mängelrechte ausdrücklich vorbehalten. Andernfalls können bestimmte Rechte wegen dieses bereits bekannten Mangels verloren gehen.

Verjährungsfrist beginnt

Bei Mängelansprüchen an einem Bauwerk beträgt die gesetzliche Verjährungsfrist grundsätzlich fünf Jahre und beginnt mit der Abnahme.

§ 640 BGB – Abnahme§ 634a BGB – Verjährung der Mängelansprüche

Aus unserer Beraterpraxis

Die Abnahme nicht als Formalität behandeln

Aus unserer Sicht gehört die Abnahme zu den wichtigsten Terminen beim Kauf einer Neubauwohnung. Käufer sollten deshalb ausreichend Zeit einplanen, festgestellte Mängel schriftlich aufnehmen und bei Bedarf einen unabhängigen Sachverständigen hinzuziehen.

Protokoll sorgfältig prüfen

Was bei der Abnahme dokumentiert wird, kann später für die Durchsetzung von Ansprüchen entscheidend sein. Eine FAQ-Antwort liefert Wissen – im persönlichen Gespräch können wir gemeinsam klären, was davon für Ihr Vorhaben wichtig ist.

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