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Welche Bedeutung hat die Schlussrate beim Kauf einer Neubauwohnung vom Bauträger?

Kurzantwort

Die Schlussrate wird beim Bauträgerkauf grundsätzlich erst nach vollständiger Fertigstellung des Bauvorhabens fällig. Sie gibt dem Käufer damit bis zum Ende der Bauphase einen wichtigen finanziellen Sicherungsmechanismus. Eine FAQ-Antwort kann eine wichtige Frage klären – sprechen Sie uns gerne an, damit auch Ihre persönliche Situation in die Entscheidung einfließt.

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Ausführliche Antwort

Zahlung nach Baufortschritt

Nach der Makler- und Bauträgerverordnung darf der Bauträger den Kaufpreis grundsätzlich nur entsprechend dem erreichten Baufortschritt verlangen. Für die vollständige Fertigstellung sieht § 3 MaBV als letzten Bestandteil des gesetzlichen Ratenplans 5 % der nach der ersten Rate verbleibenden Vertragssumme vor; beim üblichen Grundstückskauf entspricht dies regelmäßig 3,5 % des Gesamtkaufpreises.

Vor der letzten Zahlung prüfen

Vor Zahlung der Schlussrate sollte kontrolliert werden, ob der dafür vereinbarte Bautenstand tatsächlich erreicht wurde. Bestehen noch Mängel oder offene Leistungen, können zusätzlich gesetzliche Zurückbehaltungsrechte eine Rolle spielen.

§ 3 MaBV – Besondere Sicherungspflichten für Bauträger

Aus unserer Beraterpraxis

Die letzte Rate nicht einfach durchwinken

Gerade weil am Ende häufig nur noch ein vergleichsweise kleiner Teil des Kaufpreises offensteht, wird die Schlussrechnung manchmal weniger kritisch geprüft. Wir würden auch diese Rate erst freigeben, wenn der entsprechende Fertigstellungsstand nachvollziehbar erreicht ist.

Bis zum Ende aufmerksam bleiben

Die Schlussrate ist einer der letzten finanziellen Hebel des Käufers gegenüber dem Bauträger. Deshalb sollte auch bei einem ansonsten problemlos verlaufenen Bauvorhaben bis zur endgültigen Fertigstellung sorgfältig geprüft werden. Eine FAQ-Antwort bietet Orientierung – welche Lösung zu Ihnen passt, lässt sich am besten in einem persönlichen Gespräch klären.

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