Kurzantwort
Verzögert sich die Fertigstellung, können dem Käufer zusätzliche Kosten und bei einer Kapitalanlage auch entgangene Mieteinnahmen entstehen. Ob der Bauträger dafür aufkommen muss, hängt insbesondere davon ab, ob er sich rechtlich im Verzug befindet und die Verzögerung zu vertreten hat. Eine FAQ-Antwort ist ein guter Ausgangspunkt, doch im persönlichen Gespräch lässt sich Ihre Situation genauer einordnen.
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Der Bauträgervertrag sollte einen verbindlichen Fertigstellungstermin oder zumindest eine eindeutig bestimmbare Bauzeit enthalten. Das BGB verlangt entsprechende Angaben zum Zeitpunkt der Fertigstellung beziehungsweise zur Dauer der Bauausführung.
Ist ein konkreter Fertigstellungstermin vereinbart, kann der Bauträger bei dessen Überschreitung unter bestimmten Voraussetzungen ohne zusätzliche Mahnung in Verzug geraten. Hat er die Verzögerung zu vertreten, können beispielsweise zusätzliche Finanzierungskosten oder nachweisbar entgangene Mieteinnahmen als Verzögerungsschaden in Betracht kommen.
Beruht die verspätete Fertigstellung auf Umständen, die der Bauträger nicht zu vertreten hat, besteht nicht automatisch ein Anspruch auf Schadensersatz. Deshalb sollten Verzögerungen, angekündigte Fertigstellungstermine und entstehende Mehrkosten sorgfältig dokumentiert werden.
§ 280 BGB – Schadensersatz wegen Pflichtverletzung§ 286 BGB – Verzug des Schuldners
Bei einer Kapitalanlage kann eine verspätete Fertigstellung besonders unangenehm sein, weil Finanzierungskosten bereits laufen können, während die geplanten Mieteinnahmen noch fehlen. Deshalb achten wir bereits vor dem Kauf darauf, wie konkret der Fertigstellungstermin im Vertrag geregelt ist.
Auch bei seriösen Bauträgern können Bauvorhaben später fertig werden als ursprünglich geplant. Ein ausreichender Liquiditätspuffer verhindert, dass einige Monate Verzögerung sofort zu einem finanziellen Problem werden. Eine FAQ-Antwort behandelt das Allgemeine – sprechen Sie uns gerne an, wenn es um die Besonderheiten Ihres Vorhabens geht.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
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