Kapitalanlage-Immobilien nach Ihrem Bedarf Eine große Auswahl geprüfter Objekte, jahrzehntelange Erfahrung, unabhängige Beratung, keine Arbeit später im Alltag Für Ihren Vermögensaufbau, Ihre Altersvorsorge, Steueroptimierung, Zukunftssicherung, Inflationsschutz und finanzielle Sicherheit – mit dem Ziel Ruhe
Deutsche Kapitalanlage-Immobilien

Wie verbindlich ist der Fertigstellungstermin in einem Bauträgervertrag?

Kurzantwort

Ein im Bauträgervertrag verbindlich vereinbarter Fertigstellungstermin ist grundsätzlich einzuhalten. Wird er ohne vom Vertrag gedeckte oder rechtlich ausreichende Gründe überschritten, können dem Käufer unter bestimmten Voraussetzungen Ansprüche wegen Bauverzugs entstehen. Eine FAQ-Antwort kann eine wichtige Frage klären – sprechen Sie uns gerne an, damit auch Ihre persönliche Situation in die Entscheidung einfließt.

Was bedeutet das konkret für Ihr Vorhaben? Kostenlose Erstberatung anfragen

Ausführliche Antwort

Der Vertrag sollte einen klaren Termin enthalten

Bei Verbraucherverträgen muss der Vertrag verbindliche Angaben zum Zeitpunkt der Fertigstellung oder – wenn dieser noch nicht bestimmt werden kann – zur Dauer der Bauausführung enthalten.

Formulierungen genau lesen

Für Käufer ist ein konkretes Datum meist besser als weit gefasste Formulierungen, nach denen sich die Fertigstellung bei zahlreichen Umständen beliebig verschieben kann. Deshalb sollten Regelungen zu Bauzeitverlängerungen bereits vor der Beurkundung aufmerksam geprüft werden.

Terminüberschreitung kann teuer werden

Gerät der Bauträger rechtlich in Verzug und hat er die Verzögerung zu vertreten, können unter bestimmten Voraussetzungen beispielsweise zusätzliche Finanzierungskosten oder entgangene Mieteinnahmen als Schaden geltend gemacht werden. Entscheidend sind jedoch immer Vertrag, Ursache und Dauer der Verzögerung.

[§ 650k BGB – Inhalt des Vertrags][Art. 249 § 2 EGBGB – Inhalt der Baubeschreibung]

Aus unserer Beraterpraxis

Ein konkreter Termin schafft Planungssicherheit

Für Kapitalanleger ist der Fertigstellungstermin besonders wichtig, weil ab diesem Zeitpunkt häufig mit Vermietung und Mieteinnahmen gerechnet wird. Je unbestimmter die Fertigstellungsregelung formuliert ist, desto größer wird das wirtschaftliche Planungsrisiko.

Vertrag vor dem Kauf lesen

Wir würden deshalb nicht nur auf den beworbenen Übergabetermin im Exposé achten, sondern darauf, was tatsächlich im notariellen Vertrag steht. Eine FAQ-Antwort bietet Orientierung – welche Lösung zu Ihnen passt, lässt sich am besten in einem persönlichen Gespräch klären.

Das könnte Sie ebenfalls interessieren

← Alle Fragen zu „Neubau & Bauträger“

Danke schön,

vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Lebenserfahrung:

Worte sind Worte,
Taten sind Taten
und Zahlen sind Zahlen.

Daher unsere Empfehlung:

Seien Sie tatkräftig,
überzeugen Sie sich selbst

und buchen Sie einen Termin!

Kostenlose Erstberatung Unverbindlich und 100 % kostenlos
Online-Anfrage