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Welche Kosten kann ich bei einem Bauverzug vom Bauträger verlangen?

Kurzantwort

Befindet sich der Bauträger rechtlich im Verzug und hat er die Verzögerung zu vertreten, können nachweisbare Mehrkosten grundsätzlich als Schadensersatz in Betracht kommen. Bei Kapitalanlegern können dazu insbesondere zusätzliche Finanzierungskosten und nachweisbar entgangene Mieteinnahmen gehören. Eine FAQ-Antwort liefert allgemeine Informationen – sprechen Sie uns gerne an, damit bei Ihrer Entscheidung auch Ihre persönlichen Ziele und Voraussetzungen berücksichtigt werden.

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Ausführliche Antwort

Tatsächlicher Schaden ist entscheidend

Nach §§ 280 und 286 BGB kann ein durch die Verzögerung verursachter Schaden grundsätzlich ersetzt verlangt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Finanzierung und Mietausfall

Bei einer Kapitalanlage können beispielsweise zusätzliche Finanzierungs- oder Bereitstellungskosten relevant sein. Auch entgangene Mieteinnahmen können grundsätzlich einen ersatzfähigen Schaden darstellen, müssen aber konkret entstanden und nachvollziehbar nachgewiesen werden; die Rechtsprechung erkennt verzugsbedingte Finanzierungskosten und Mietausfallschäden grundsätzlich als mögliche Schadenspositionen an.

Kosten vollständig dokumentieren

Käufer sollten deshalb zusätzliche Zinsen, Gebühren, Schriftverkehr zum Fertigstellungstermin und Unterlagen zur geplanten Vermietung sorgfältig aufbewahren. Nicht jede Verzögerung führt automatisch zu einem Schadensersatzanspruch, insbesondere wenn der Bauträger die Ursache nicht zu vertreten hat.

§ 280 BGB – Schadensersatz wegen Pflichtverletzung§ 286 BGB – Verzug des Schuldners

Aus unserer Beraterpraxis

Kapitalanleger sollten den Mietausfall nicht vergessen

Einige Monate Bauverzug können wirtschaftlich stärker wirken, als es zunächst erscheint: Die Finanzierung kann bereits Kosten verursachen, während die kalkulierte Miete noch nicht fließt. Deshalb würden wir sämtliche durch die Verzögerung entstehenden Mehrkosten von Anfang an dokumentieren.

Liquiditätsreserve bleibt wichtig

Selbst wenn später ein Anspruch gegen den Bauträger besteht, muss der Anleger die Zwischenzeit häufig zunächst finanziell überbrücken. Eine ausreichende Liquiditätsreserve sollte deshalb auch bei einem Neubau vorhanden sein. Eine FAQ-Antwort ersetzt nicht das persönliche Gespräch – dort lassen sich Details, Prioritäten und Alternativen besser abwägen.

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