Kurzantwort
Die Abnahme ist ein rechtlich wichtiger Vorgang, bei dem der Käufer die Bauleistung grundsätzlich als vertragsgemäß akzeptiert. Die Übergabe betrifft dagegen vor allem die tatsächliche Überlassung der Wohnung, beispielsweise durch die Schlüsselübergabe; beide Termine können zusammenfallen, müssen es aber nicht. Eine FAQ-Antwort liefert allgemeine Informationen – sprechen Sie uns gerne an, damit bei Ihrer Entscheidung auch Ihre persönlichen Ziele und Voraussetzungen berücksichtigt werden.
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Mit der Abnahme bestätigt der Käufer grundsätzlich, dass die Bauleistung im Wesentlichen vertragsgemäß hergestellt wurde. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden; bekannte Mängel sollten jedoch ausdrücklich festgehalten werden.
Bei der Übergabe erhält der Käufer typischerweise die Schlüssel und kann die Wohnung tatsächlich in Besitz nehmen beziehungsweise zur Vermietung vorbereiten. Verbraucherzentralen unterscheiden deshalb ausdrücklich zwischen Abnahme, Schlüsselübergabe, Besitzübergang und Eigentumsübergang.
Bei Bauwerken beginnt die fünfjährige gesetzliche Verjährungsfrist für bestimmte Mängelansprüche grundsätzlich mit der Abnahme. Deshalb sollte nicht allein die Schlüsselübergabe, sondern vor allem die rechtliche Abnahme sorgfältig vorbereitet werden.
Bauherren-Schutzbund – Bauabnahme oder Übergabe?§ 640 BGB – Abnahme
Gerade weil Abnahme und Schlüsselübergabe häufig am selben Termin stattfinden, werden beide Vorgänge leicht miteinander verwechselt. Wir würden deshalb im Bauträgervertrag genau prüfen, wann die Abnahme erfolgt und wann die Wohnung tatsächlich übergeben wird.
Die Schlüsselübergabe ist organisatorisch wichtig, die Abnahme hat jedoch wesentlich weitergehende rechtliche Folgen. Deshalb sollte der Käufer gerade diesen Termin sorgfältig vorbereiten und vorhandene Mängel dokumentieren. Eine FAQ-Antwort bietet Orientierung – welche Lösung zu Ihnen passt, lässt sich am besten in einem persönlichen Gespräch klären.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
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