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Was sollte in einem Abnahme- oder Übergabeprotokoll für eine Neubauwohnung stehen?

Kurzantwort

Im Protokoll sollten insbesondere sämtliche erkennbaren Mängel und noch offenen Arbeiten möglichst genau beschrieben sowie Fristen für deren Beseitigung festgehalten werden. Bei der Schlüsselübergabe gehören zusätzlich beispielsweise Zählerstände und die Anzahl der übergebenen Schlüssel hinein. Eine FAQ-Antwort kann eine wichtige Frage klären – sprechen Sie uns gerne an, damit auch Ihre persönliche Situation in die Entscheidung einfließt.

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Ausführliche Antwort

Mängel konkret dokumentieren

Jeder festgestellte Mangel sollte möglichst genau mit Ort und Art des Problems beschrieben und bei Bedarf durch Fotos oder eine separate Mängelliste ergänzt werden. Der Bauherren-Schutzbund empfiehlt ein detailliertes, von den Beteiligten unterschriebenes Abnahmeprotokoll und ausdrücklich festgehaltene Fristen zur Mängelbeseitigung. (bsb-ev.de)

Offene Leistungen ebenfalls aufnehmen

Nicht nur Schäden, sondern auch noch nicht ausgeführte vertraglich geschuldete Arbeiten sollten schriftlich festgehalten werden. Bei bekannten Mängeln oder gegebenenfalls vereinbarten Vertragsstrafen sollten erforderliche Vorbehalte ebenfalls dokumentiert werden.

Übergabedaten ergänzen

Bei der tatsächlichen Wohnungsübergabe sind außerdem Datum, Beteiligte, Zählerstände und übergebene Schlüssel sinnvoll. Von dem unterschriebenen Protokoll sollte der Käufer unmittelbar eine vollständige Kopie erhalten.

Bauherren-Schutzbund – Abnahme der neuen EigentumswohnungBauherren-Schutzbund – Tipps zur Bauabnahme

Aus unserer Beraterpraxis

Lieber konkret als allgemein

Eine Formulierung wie „Mängel im Badezimmer“ hilft später deutlich weniger als eine genaue Beschreibung mit Position, Foto und gegebenenfalls Größe des Mangels. Je sauberer das Protokoll geführt wird, desto weniger Streit entsteht später darüber, was bei der Abnahme tatsächlich festgestellt wurde.

Protokoll dauerhaft aufbewahren

Wir würden das unterschriebene Protokoll gemeinsam mit Kaufvertrag, Baubeschreibung und weiteren Objektunterlagen dauerhaft archivieren. Eine FAQ-Antwort beantwortet eine konkrete Frage, doch häufig entstehen daraus weitere persönliche Überlegungen – melden Sie sich gerne.

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