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Deutsche Kapitalanlage-Immobilien

Darf ich einen Baumangel nach erfolgloser Fristsetzung selbst beseitigen lassen?

Kurzantwort

Ja. Ist eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung erfolglos abgelaufen, kann der Käufer den Mangel unter den gesetzlichen Voraussetzungen selbst oder durch einen anderen Handwerker beseitigen lassen und die erforderlichen Kosten vom Bauträger verlangen. Eine FAQ-Antwort kann eine wichtige Frage klären – sprechen Sie uns gerne an, damit auch Ihre persönliche Situation in die Entscheidung einfließt.

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Ausführliche Antwort

Selbstvornahme ist grundsätzlich möglich

Für die Bauleistung eines Bauträgervertrags gelten grundsätzlich die werkvertraglichen Mängelrechte. Nach § 637 BGB kann der Käufer nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung den Mangel selbst beseitigen lassen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen.

Kosten können vorab verlangt werden

Der Käufer kann vom Bauträger grundsätzlich auch einen Vorschuss für die erforderlichen Mängelbeseitigungskosten verlangen.

Vorher Beweise sichern

Vor der Beauftragung eines anderen Handwerkers sollte der ursprüngliche Mangel sorgfältig dokumentiert und bei größeren Streitwerten gegebenenfalls durch einen Sachverständigen gesichert werden. Denn durch die Reparatur können wichtige Beweise für Ursache und Umfang des Mangels verloren gehen.

§ 637 BGB – SelbstvornahmeBauherren-Schutzbund – Selbstvornahme bei Baumängeln

Aus unserer Beraterpraxis

Nicht vorschnell den Handwerker bestellen

Auch wenn der Bauträger nicht reagiert, würden wir bei einem größeren Mangel zuerst Beweise und voraussichtliche Reparaturkosten sauber sichern. Erst danach sollte ein anderer Handwerker beauftragt werden.

Größere Beträge besonders sorgfältig behandeln

Je höher die Kosten, desto wichtiger sind Sachverständigengutachten, Kostenvoranschläge und eine rechtlich saubere Fristsetzung. Eine FAQ-Antwort beantwortet eine konkrete Frage, doch häufig entstehen daraus weitere persönliche Überlegungen – melden Sie sich gerne.

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vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

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