Kurzantwort
Beseitigt der Bauträger einen berechtigten Baumangel nicht, sollte er schriftlich zur Nachbesserung aufgefordert und grundsätzlich eine angemessene Frist gesetzt werden. Bleibt die Frist erfolglos, können je nach Einzelfall weitere Mängelrechte bestehen. Eine FAQ-Antwort liefert allgemeine Informationen – sprechen Sie uns gerne an, damit bei Ihrer Entscheidung auch Ihre persönlichen Ziele und Voraussetzungen berücksichtigt werden.
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Bei einem Baumangel kann der Käufer grundsätzlich Nacherfüllung verlangen; die erforderlichen Kosten trägt der Unternehmer. Der Mangel sollte konkret bezeichnet und dem Bauträger eine angemessene Frist zur Beseitigung gesetzt werden.
Bleibt eine angemessene Frist erfolglos, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Selbstvornahme mit Ersatz der erforderlichen Kosten beziehungsweise ein Kostenvorschuss verlangt werden. Je nach Fall kommen außerdem Minderung, Schadensersatz oder weitere gesetzliche Mängelrechte in Betracht.
Vor größeren weiteren Schritten sollte der Mangel durch Fotos und bei Bedarf durch einen unabhängigen Bausachverständigen nachvollziehbar dokumentiert werden. Bei erheblichen oder rechtlich strittigen Mängeln sollte das weitere Vorgehen fachkundig geprüft werden.
§ 634 BGB – Rechte bei Mängeln§ 635 BGB – Nacherfüllung§ 637 BGB – Selbstvornahme
Kleine Nacharbeiten können sich im Bauablauf verzögern, aber bei relevanten Mängeln sollte der Käufer nicht über Monate auf unverbindliche Zusagen vertrauen. Wir würden Mangel, Kommunikation und gesetzte Fristen konsequent schriftlich dokumentieren.
Je teurer oder technisch komplizierter der Mangel ist, desto sinnvoller kann die frühzeitige Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen sein. Bei einer ernsthaften Auseinandersetzung sollte zudem rechtzeitig juristische Unterstützung hinzugezogen werden. Eine FAQ-Antwort kann vieles verständlicher machen, doch eine gute Entscheidung sollte immer Ihre persönlichen Voraussetzungen berücksichtigen.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
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