Kapitalanlage-Immobilien nach Ihrem Bedarf Eine große Auswahl geprüfter Objekte, jahrzehntelange Erfahrung, unabhängige Beratung, keine Arbeit später im Alltag Für Ihren Vermögensaufbau, Ihre Altersvorsorge, Steueroptimierung, Zukunftssicherung, Inflationsschutz und finanzielle Sicherheit – mit dem Ziel Ruhe
Deutsche Kapitalanlage-Immobilien

Was passiert, wenn ich eine Bauträgerrate wegen eines umstrittenen Baufortschritts zunächst nicht bezahle?

Kurzantwort

Ist der für eine Bauträgerrate vereinbarte Baufortschritt noch nicht erreicht, kann die betreffende Rate noch nicht fällig sein. Wer eine tatsächlich fällige Rate dagegen ohne ausreichenden Grund zurückhält, riskiert Zahlungsverzug und zusätzliche Kosten. Eine FAQ-Antwort ist ein guter Ausgangspunkt, doch im persönlichen Gespräch lässt sich Ihre Situation genauer einordnen.

Was bedeutet das konkret für Ihr Vorhaben? Kostenlose Erstberatung anfragen

Ausführliche Antwort

Zuerst die Fälligkeit prüfen

Bei Bauträgerverträgen dürfen Abschlagszahlungen grundsätzlich entsprechend den vereinbarten und gesetzlich zulässigen Bauabschnitten verlangt werden. Ist der für eine Rate erforderliche Baufortschritt noch nicht erreicht, sollte die Zahlungsanforderung schriftlich beanstandet und eine Klärung verlangt werden.

Nicht eigenmächtig dauerhaft einbehalten

Ist die Forderung dagegen tatsächlich fällig, kann der Käufer bei Nichtzahlung unter den gesetzlichen Voraussetzungen in Verzug geraten. Dann können insbesondere Verzugszinsen und weitere nachweisbare Verzugsschäden entstehen.

Streit frühzeitig klären

Fotos, Unterlagen und gegebenenfalls die Einschätzung eines unabhängigen Bausachverständigen können helfen, den tatsächlichen Baufortschritt nachzuweisen. Bei größeren strittigen Beträgen sollte vor einer längerfristigen Zahlungsverweigerung rechtlicher Rat eingeholt werden.

Aus unserer Beraterpraxis

Nicht zwischen Bauträger und Bank aufreiben lassen

Wir würden bei einem ernsthaft zweifelhaften Baufortschritt weder vorschnell zahlen noch eine Rate ohne weitere Prüfung einfach blockieren. Entscheidend ist, möglichst schnell belastbar festzustellen, ob die Zahlung tatsächlich fällig ist.

Finanzierung im Blick behalten

Auch die finanzierende Bank sollte frühzeitig informiert werden, wenn sich eine Auszahlung wegen eines Streits verzögert. Eine FAQ-Antwort beantwortet eine konkrete Frage, doch häufig entstehen daraus weitere persönliche Überlegungen – melden Sie sich gerne.

Das könnte Sie ebenfalls interessieren

← Alle Fragen zu „Neubau & Bauträger“

Danke schön,

vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Lebenserfahrung:

Worte sind Worte,
Taten sind Taten
und Zahlen sind Zahlen.

Daher unsere Empfehlung:

Seien Sie tatkräftig,
überzeugen Sie sich selbst

und buchen Sie einen Termin!

Kostenlose Erstberatung Unverbindlich und 100 % kostenlos
Online-Anfrage