Kurzantwort
Besonders wichtig sind Art des Energieausweises, Endenergiekennwert, Energieeffizienzklasse, Energieträger, Baujahr des Gebäudes und der Heizung sowie die Modernisierungsempfehlungen. Der Energieausweis ermöglicht allerdings nur eine überschlägige energetische Einordnung des gesamten Gebäudes und sollte deshalb immer mit tatsächlichen Heizkosten, Gebäudezustand und geplanten WEG-Maßnahmen abgeglichen werden. Eine FAQ-Antwort liefert allgemeine Informationen – sprechen Sie uns gerne an, damit bei Ihrer Entscheidung auch Ihre persönlichen Ziele und Voraussetzungen berücksichtigt werden.
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Zunächst sollte geprüft werden, ob ein Energiebedarfsausweis auf einer rechnerischen Bewertung des Gebäudes oder ein Energieverbrauchsausweis auf erfassten Verbrauchsdaten basiert, da beide Ausweisarten unterschiedlich zustande kommen.
Der Endenergiebedarf beziehungsweise Endenergieverbrauch in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr ist eine der wichtigsten Kennzahlen für die energetische Einordnung des Gebäudes.
Bei Wohngebäuden wird der Endenergiekennwert einer Energieeffizienzklasse von A+ bis H zugeordnet, wodurch sich Gebäude energetisch leichter miteinander vergleichen lassen.
Der Energieausweis nennt die wesentlichen Energieträger für Heizung und Warmwasser, beispielsweise Gas, Heizöl oder Fernwärme, was für zukünftige Kosten und die langfristige Heizungsstrategie relevant sein kann.
Neben dem Gebäudealter enthält der Energieausweis grundsätzlich auch das Baujahr des Wärmeerzeugers beziehungsweise bei Fern- oder Nahwärme das Baujahr der Übergabestation.
Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz sind Bestandteil des Energieausweises und können Hinweise darauf geben, welche energetischen Maßnahmen bei dem Gebäude sinnvoll erscheinen.
Ein Energieausweis wird grundsätzlich für zehn Jahre ausgestellt, sodass auch geprüft werden sollte, ob der vorgelegte Ausweis noch gültig und für den heutigen Gebäudezustand aussagekräftig ist.
Der Gesetzgeber beschreibt den Energieausweis ausdrücklich als Informationsinstrument für einen überschlägigen Vergleich von Gebäuden; für die Kaufentscheidung sollten deshalb zusätzlich reale Heizkosten, Sanierungszustand und WEG-Unterlagen geprüft werden.
Weiterführende seriöse Quellen:Bundesministerium der Justiz – Angaben, die ein Energieausweis enthalten muss. § 85 GModG – Angaben im EnergieausweisBundesministerium der Justiz – Zweck und Gültigkeitsdauer des Energieausweises. § 79 GModG – Grundsätze des EnergieausweisesBundesministerium der Justiz – Pflichtangaben in Immobilienanzeigen. § 87 GModG – Pflichtangaben
Die Energieeffizienzklasse ist praktisch und schnell verständlich, aber sie allein reicht uns für eine Kaufentscheidung nicht.
Wenn Gebäude und Wärmeerzeuger bereits älter sind, möchten wir wissen, ob sich daraus in den kommenden Jahren größere Investitionen ergeben könnten.
Der tatsächliche Energieverbrauch hängt auch vom Verhalten der bisherigen Bewohner ab, weshalb ein besonders niedriger oder hoher Wert nicht automatisch allein durch das Gebäude verursacht sein muss.
Wenn möglich, schauen wir zusätzlich auf Heiz- beziehungsweise Betriebskosten der vergangenen Jahre und prüfen, ob sie zur energetischen Einordnung des Gebäudes passen.
Tauchen dort mehrere größere Maßnahmen auf und finden sich dieselben Themen zusätzlich in den WEG-Protokollen, wird daraus ein wesentlich konkreteres zukünftiges Kostenrisiko.
Wir möchten vor allem erkennen, ob hinter einer zunächst attraktiven Wohnung energetische Kosten oder Sanierungen stecken, die im Kaufpreis noch nicht ausreichend berücksichtigt wurden.
Eine FAQ-Antwort bietet Orientierung – welche Lösung zu Ihnen passt, lässt sich am besten in einem persönlichen Gespräch klären.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
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