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Deutsche Kapitalanlage-Immobilien

Wie wichtig ist Barrierefreiheit bei einer Kapitalanlagewohnung?

Kurzantwort

Barrierefreiheit beziehungsweise ein möglichst schwellenarmer Zugang kann die langfristige Vermietbarkeit verbessern, weil dadurch zusätzliche Mietergruppen angesprochen werden. Besonders bei Wohnungen für ältere Menschen oder in höheren Etagen kann sie ein wichtiger Qualitätsfaktor sein, ist aber nicht bei jeder Kapitalanlage zwingend erforderlich. Eine FAQ-Antwort ist ein guter Ausgangspunkt, doch im persönlichen Gespräch lässt sich Ihre Situation genauer einordnen.

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Ausführliche Antwort

Die mögliche Mieterzielgruppe wird größer

Ein stufenloser Hauseingang, Aufzug, breite Türen und möglichst wenige Schwellen können eine Wohnung auch für ältere oder mobilitätseingeschränkte Menschen nutzbar machen.

Der demografische Wandel erhöht die Bedeutung

In Deutschland lebten 2024 bereits rund 19 Millionen Menschen ab 65 Jahren; ihr Anteil an der Bevölkerung lag bei 23 Prozent.

Barrierearm und vollständig barrierefrei unterscheiden

Eine Wohnung kann beispielsweise durch Aufzug und schwellenarmen Zugang gut nutzbar sein, ohne sämtliche technischen Anforderungen einer vollständig barrierefreien Wohnung zu erfüllen.

Auch jüngere Menschen profitieren

Kinderwagen, Verletzungen oder vorübergehende Mobilitätseinschränkungen zeigen, dass ein komfortabler Zugang nicht ausschließlich für Senioren interessant ist.

Nachträgliche Veränderungen können komplizierter sein

Das WEG räumt Wohnungseigentümern zwar grundsätzlich einen Anspruch auf angemessene bauliche Veränderungen ein, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen, dennoch müssen Durchführung und Kosten im konkreten Fall geklärt werden.

Lage und Zielgruppe bleiben entscheidend

Bei einer kleinen Studentenwohnung kann Barrierefreiheit weniger kaufentscheidend sein als bei einer Wohnung, die langfristig auch für ältere Mieter attraktiv sein soll.

Weiterführende seriöse Quellen:Statistisches Bundesamt – Ältere Menschen in DeutschlandGesetze im Internet – § 20 WEG

Aus unserer Beraterpraxis

Wir betrachten Barrierefreiheit vor allem als Zukunftssicherheit

Eine Wohnung, die heute von einem 30-Jährigen problemlos genutzt wird, kann später auch für einen 70-Jährigen interessant bleiben, wenn Zugang und Grundriss entsprechend funktionieren.

Vollständig barrierefrei muss sie deshalb nicht immer sein

Schon ein Aufzug, wenige Schwellen und ein gut zugängliches Bad können die mögliche Mieterzielgruppe deutlich erweitern.

Besonders in höheren Etagen wird das Thema wichtiger

Eine schöne Wohnung im vierten Stock ohne Aufzug würden wir hinsichtlich ihrer langfristigen Zielgruppe kritischer betrachten als dieselbe Wohnung mit stufenlosem Zugang.

Wir würden dafür aber keinen unverhältnismäßigen Aufpreis zahlen

Barrierefreiheit ist für uns ein Qualitätsmerkmal unter mehreren und muss weiterhin zu Lage, Kaufpreis und erwartbarer Miete passen.

Bestehende Barrierearmut gefällt uns besser als die Hoffnung auf spätere Umbauten

Nachträgliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum können organisatorisch und finanziell aufwendiger werden als zunächst gedacht.

Insgesamt sehen wir eine breite Nutzbarkeit positiv

Je weniger körperliche Voraussetzungen ein zukünftiger Mieter erfüllen muss, um die Wohnung komfortabel nutzen zu können, desto robuster kann ihre langfristige Vermietbarkeit sein.

Eine FAQ-Antwort liefert Wissen – im persönlichen Gespräch können wir gemeinsam klären, was davon für Ihr Vorhaben wichtig ist.

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