Kurzantwort
Ein Kaufpreisangebot sollte nicht unbegrenzt gelten, sondern dem Verkäufer eine angemessene Entscheidungsfrist geben. In vielen normalen Verkaufssituationen halten wir etwa zwei bis fünf Werktage für sinnvoll; bei besonderem Zeitdruck oder komplexeren Abstimmungen kann eine andere Frist angemessen sein. Eine FAQ-Antwort liefert allgemeine Informationen – sprechen Sie uns gerne an, damit bei Ihrer Entscheidung auch Ihre persönlichen Ziele und Voraussetzungen berücksichtigt werden.
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Eine konkrete Gültigkeitsdauer verhindert, dass der Verkäufer das Angebot über längere Zeit offenhält und währenddessen lediglich versucht, einen höheren Käufer zu finden.
Bei einem normalen Verkauf sind einige Werktage häufig ausreichend, damit Verkäufer, Makler oder weitere Beteiligte das Angebot prüfen und darauf reagieren können.
Eine wenige Stunden laufende Frist wirkt ohne besonderen Anlass schnell wie unnötiger Druck und kann die Gesprächsatmosphäre verschlechtern.
Wenn mehrere Interessenten vorhanden sind und Entscheidungen ohnehin kurzfristig getroffen werden, kann eine klar begrenzte Angebotsdauer verhindern, dass der Käufer unnötig lange gebunden bleibt.
Die wirtschaftlichen Eckpunkte wie der Kaufpreis werden üblicherweise bereits vor dem Notartermin abgestimmt; die Verpflichtung zum Erwerb beziehungsweise zur Übertragung einer Immobilie bedarf jedoch der notariellen Beurkundung.
Bei einem Verbrauchervertrag über eine Immobilie soll dem Verbraucher der vorgesehene Vertragstext im Regelfall zwei Wochen vor der Beurkundung zur Verfügung stehen, damit ausreichend Gelegenheit zur Prüfung besteht.
Weiterführende seriöse Quellen:§ 311b BGB – notarielle Beurkundung beim ImmobilienkaufNotar.de – Der sichere Weg zur Immobilie§ 17 BeurkG – Vorbereitung der Beurkundung
Wer beispielsweise 245.000 Euro bietet, sollte aus unserer Sicht irgendwann wissen, ob der Verkäufer dieses Angebot akzeptieren möchte.
Das gibt der Gegenseite ausreichend Zeit zum Überlegen, ohne dass unser Kunde über längere Zeit in einer völlig offenen Situation bleibt.
Wir würden sie sachlich formulieren und nicht nach dem Motto auftreten: „Entscheiden Sie bis heute Abend, sonst sind wir weg.“
Dann kann beispielsweise ein kurzfristig entscheidungsfähiger Käufer mit vorbereiteter Finanzierung eine stärkere Position haben.
Ist das Angebot abgelaufen, bedeutet das nicht, dass jede weitere Verhandlung ausgeschlossen ist – wir können anschließend neu entscheiden, ob und zu welchen Bedingungen wir noch interessiert sind.
Wir möchten nicht wochenlang an einer Immobilie hängen, während möglicherweise andere interessante Objekte am Markt vorbeiziehen.
Eine FAQ-Antwort kann Zusammenhänge erklären, doch erst der Blick auf Ihre persönliche Situation schafft wirkliche Klarheit.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Lebenserfahrung:
Worte sind Worte,
Taten sind Taten
und Zahlen sind Zahlen.
Daher unsere Empfehlung:
Seien Sie tatkräftig,
überzeugen Sie sich selbst
und buchen Sie einen Termin!