Kurzantwort
Ein WEG-Kredit ist nicht grundsätzlich problematisch, kann aber über Jahre die laufende finanzielle Belastung der Eigentümer erhöhen und bei Zahlungsausfällen anderer Eigentümer zusätzliche Risiken verursachen. Vor dem Kauf sollten deshalb insbesondere Restschuld, Laufzeit, Zins, Tilgung, Verteilung der Kreditkosten und der konkrete Finanzierungszweck geprüft werden. Eine FAQ-Antwort kann eine wichtige Frage klären – sprechen Sie uns gerne an, damit auch Ihre persönliche Situation in die Entscheidung einfließt.
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Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist rechtsfähig und kann Verbindlichkeiten eingehen; für den Abschluss eines Darlehensvertrags durch den Verwalter ist ein entsprechender Beschluss der Wohnungseigentümer erforderlich.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass selbst ein langfristiger und hoher Kredit einer WEG ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen kann, wobei immer die konkreten Umstände des Einzelfalls entscheidend sind.
Zins und Tilgung müssen über die Gemeinschaft finanziert werden und können deshalb die monatlichen Vorschüsse beziehungsweise das Hausgeld über einen längeren Zeitraum erhöhen.
Vor dem Kauf sollten Sie wissen, wie hoch der Kredit ursprünglich war, welche Restschuld noch besteht, wie lange er läuft und welche Zins- und Tilgungsleistungen zukünftig anfallen.
Ein Darlehen für eine bereits abgeschlossene umfassende Dach-, Fassaden- oder Heizungssanierung kann wirtschaftlich völlig anders zu beurteilen sein als ein Kredit, der lediglich einen dauerhaften Liquiditätsmangel der Gemeinschaft ausgleichen soll.
Der Bundesgerichtshof hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Deckungslücken entstehen können, wenn einzelne Eigentümer ihren Anteil an Zins und Tilgung nicht leisten und dadurch zusätzlicher Finanzierungsbedarf der Gemeinschaft entsteht.
Nach § 9a Abs. 4 WEG haftet ein Wohnungseigentümer einem Gläubiger grundsätzlich entsprechend seinem Miteigentumsanteil für bestimmte Verbindlichkeiten der Gemeinschaft, die während seiner Zugehörigkeit entstanden oder fällig geworden sind.
Neben dem aktuellen Darlehensstand sollten insbesondere der ursprüngliche Kreditbeschluss, die Versammlungsprotokolle und die festgelegte Kostenverteilung geprüft werden, damit die tatsächliche Belastung der betreffenden Wohnung nachvollziehbar wird.
Wenn damit eine sinnvolle Sanierung finanziert wurde, die Konditionen tragbar sind und die Gemeinschaft wirtschaftlich solide aufgestellt ist, kann ein Kredit eine vernünftige Alternative zu einer sehr hohen einmaligen Sonderumlage darstellen.
Weiterführende seriöse Quellen:Gesetze im Internet – § 9a WEG: Gemeinschaft und HaftungGesetze im Internet – § 9b WEG: Vertretung beim DarlehensvertragBundesgerichtshof – Urteil V ZR 244/14 zur Kreditaufnahme einer WEG
Allein die Information „Die WEG hat einen Kredit“ würde uns noch nicht vom Kauf abschrecken. Wir möchten zunächst verstehen, warum der Kredit aufgenommen wurde und was die Gemeinschaft dafür bekommen hat.
Wenn beispielsweise Dach, Fassade und Heizung bereits umfassend modernisiert wurden und die WEG dafür noch zehn Jahre einen überschaubaren Kredit zurückzahlt, kann das durchaus vernünftig sein. Ein schuldenfreies Gebäude mit alter Heizung, marodem Dach und praktisch leerer Erhaltungsrücklage kann wirtschaftlich wesentlich riskanter sein.
Eine Kreditsumme von beispielsweise 1 Million Euro klingt zunächst gewaltig. Für unsere Entscheidung möchten wir aber wissen, welcher Anteil wirtschaftlich auf die betreffende Wohnung entfällt und welche monatliche Belastung daraus tatsächlich entsteht.
Kritischer würden wir einen hohen Kredit beurteilen, wenn gleichzeitig erhebliche Hausgeldrückstände bestehen, kaum Rücklagen vorhanden sind oder weitere große Sanierungen bevorstehen. Dann können mehrere Risiken gleichzeitig zusammenkommen.
Ein Käufer sollte deshalb nicht nur Kaufpreis und persönliche Immobilienfinanzierung betrachten. Auch langfristige Verpflichtungen der WEG gehören für uns zur wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung der Immobilie und können gegebenenfalls ein Argument bei der Kaufpreisverhandlung sein.
Eine FAQ-Antwort behandelt das Allgemeine – sprechen Sie uns gerne an, wenn es um die Besonderheiten Ihres Vorhabens geht.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
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