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Wie wird der CO₂-Kostenanteil zwischen Vermieter und Mieter konkret berechnet?

Kurzantwort

Bei Wohngebäuden wird zunächst ermittelt, wie viele Kilogramm CO₂ das Gebäude pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr verursacht; daraus ergibt sich über ein gesetzliches Zehn-Stufen-Modell der prozentuale Anteil von Vermieter und Mieter. Je höher der CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter ist, desto größer wird grundsätzlich der Vermieteranteil – von 0 Prozent bis maximal 95 Prozent. Eine FAQ-Antwort liefert allgemeine Informationen – sprechen Sie uns gerne an, damit bei Ihrer Entscheidung auch Ihre persönlichen Ziele und Voraussetzungen berücksichtigt werden.

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Ausführliche Antwort

CO₂-Menge aus der Energierechnung übernehmen

Brennstoff- beziehungsweise Wärmelieferanten müssen auf ihren Rechnungen unter anderem die verursachten CO₂-Emissionen und den entsprechenden CO₂-Kostenanteil ausweisen.

CO₂-Ausstoß auf die Wohnfläche umrechnen

Für die Einstufung wird der jährliche CO₂-Ausstoß des Gebäudes durch die maßgebliche Wohnfläche geteilt und als Kilogramm CO₂ je Quadratmeter und Jahr angegeben.

Danach erfolgt die Einstufung in zehn Stufen

Liegt der Wert beispielsweise zwischen 32 und unter 37 kg CO₂/m²/Jahr, tragen Mieter und Vermieter jeweils 50 Prozent der CO₂-Kosten.

Bei sehr guten Gebäuden trägt der Mieter mehr

Unter 12 kg CO₂/m²/Jahr trägt der Mieter 100 Prozent und der Vermieter keinen Anteil der CO₂-Kosten.

Bei sehr schlechten Gebäuden trägt der Vermieter fast alles

Ab 52 kg CO₂/m²/Jahr beträgt der gesetzliche Vermieteranteil 95 Prozent und der Mieteranteil nur noch 5 Prozent.

Danach werden die tatsächlichen CO₂-Kosten aufgeteilt

Der ermittelte Prozentsatz wird auf die im Abrechnungszeitraum tatsächlich angefallenen CO₂-Kosten angewendet und der verbleibende Mieteranteil anschließend nach dem geltenden Heizkosten-Verteilungsschlüssel auf die einzelnen Wohnungen verteilt.

Beispiel macht die Berechnung verständlich

Verursacht ein Gebäude 34 kg CO₂/m²/Jahr und sind insgesamt 2.000 Euro CO₂-Kosten entstanden, entfallen nach der 50/50-Stufe grundsätzlich 1.000 Euro auf die Vermieterseite und 1.000 Euro auf die Mieterseite, wobei der Mieteranteil anschließend auf die einzelnen Wohnungen verteilt wird.

Bei Gasetagenheizungen funktioniert die Abwicklung anders

Versorgt sich der Mieter selbst mit Wärme und rechnet unmittelbar mit seinem Energieversorger ab, muss er seinen Erstattungsanspruch gegenüber dem Vermieter grundsätzlich innerhalb von zwölf Monaten nach der Lieferantenabrechnung in Textform geltend machen.

Weiterführende seriöse Quellen:CO₂-Kostenaufteilungsgesetz – § 5: Aufteilung bei WohngebäudenCO₂-Kostenaufteilungsgesetz – gesetzliches Zehn-Stufen-ModellCO₂-Kostenaufteilungsgesetz – § 7: Abrechnung des MieteranteilsVerbraucherzentrale – CO₂-Preis und Berechnung der Heizkosten

Aus unserer Beraterpraxis

Die Prozenttabelle allein reicht uns nicht

Für den Kapitalanleger ist entscheidend, welcher Eurobetrag am Ende tatsächlich beim Vermieter hängen bleibt.

Bei einem energetisch guten Gebäude kann der Betrag sehr gering sein

Ein niedriger CO₂-Ausstoß bedeutet nicht nur geringere CO₂-Kosten insgesamt, sondern grundsätzlich auch einen kleineren Vermieteranteil.

Bei energetisch schlechten Gebäuden wirkt es doppelt

Hoher Brennstoffverbrauch kann zu hohen gesamten CO₂-Kosten führen und gleichzeitig den prozentualen Anteil erhöhen, den der Eigentümer selbst tragen muss.

Wir würden deshalb auf die letzte Heizkostenabrechnung schauen

Dort lässt sich wesentlich konkreter erkennen, in welcher Stufe das Gebäude liegt und welcher Betrag tatsächlich auf den Vermieter entfällt.

Die heutigen Beträge sind für uns trotzdem nicht das Hauptproblem

Wichtiger ist häufig das Signal dahinter: Ein Gebäude in einer sehr schlechten CO₂-Stufe kann gleichzeitig auf hohe Heizkosten und zukünftigen energetischen Modernisierungsbedarf hinweisen.

Für die Kaufentscheidung betrachten wir deshalb Eurobetrag und Gebäuderisiko gemeinsam

Ein Vermieteranteil von einigen hundert Euro jährlich kann finanziell überschaubar sein – die energetische Ursache dahinter kann langfristig wesentlich größere Investitionen auslösen.

Eine FAQ-Antwort liefert Wissen – im persönlichen Gespräch können wir gemeinsam klären, was davon für Ihr Vorhaben wichtig ist.

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