Kurzantwort
Am zuverlässigsten lässt sich die CO₂-Kostenstufe anhand der letzten Heizkostenabrechnung beziehungsweise der darin ausgewiesenen CO₂-Emissionen und CO₂-Kosten erkennen. Liegen diese Unterlagen nicht vor, kann anhand von Brennstoffverbrauch, Wohnfläche und Energieträger zumindest eine überschlägige Einstufung vorgenommen werden. Eine FAQ-Antwort liefert allgemeine Informationen – sprechen Sie uns gerne an, damit bei Ihrer Entscheidung auch Ihre persönlichen Ziele und Voraussetzungen berücksichtigt werden.
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Bei einer Zentralheizung sollte die aktuelle Heizkostenabrechnung bereits Angaben zum CO₂-Ausstoß, zu den CO₂-Kosten und zur Aufteilung zwischen Vermieter und Mieter enthalten.
Für die gesetzliche Einstufung wird der jährliche CO₂-Ausstoß des Gebäudes durch die maßgebliche Wohnfläche geteilt und in Kilogramm CO₂ je Quadratmeter und Jahr angegeben.
Unter 12 kg CO₂/m²/Jahr trägt der Vermieter grundsätzlich 0 Prozent der CO₂-Kosten, während ab 52 kg CO₂/m²/Jahr grundsätzlich 95 Prozent auf den Vermieter entfallen.
Beispielsweise beträgt der Vermieteranteil bei 27 bis unter 32 kg 40 Prozent, bei 32 bis unter 37 kg 50 Prozent und bei 42 bis unter 47 kg bereits 70 Prozent.
Bei Gas können Verbrauchsdaten mit einem CO₂-Emissionsfaktor von rund 201 Gramm CO₂ je Kilowattstunde und bei Heizöl mit rund 266 Gramm je Kilowattstunde überschlägig umgerechnet werden.
Bei einer zentralen Heizungsversorgung ist grundsätzlich der spezifische CO₂-Ausstoß des gesamten vermieteten Gebäudes beziehungsweise der gemeinsam versorgten Einheiten maßgeblich und nicht allein der Verbrauch der gekauften Wohnung.
Aus einer Klasse wie D, F oder H lässt sich die konkrete CO₂-Kostenstufe nicht zuverlässig direkt ableiten, weil zusätzlich Energieträger und tatsächlicher Verbrauch entscheidend sind.
Für eine belastbare Kaufprüfung ist deshalb eine vorhandene Heizkostenabrechnung wesentlich aussagekräftiger als eine lediglich aus Energieausweis und Heizungsart geschätzte CO₂-Stufe.
Weiterführende seriöse Quellen:CO₂-Kostenaufteilungsgesetz – gesetzliches Zehn-Stufen-ModellCO₂-Kostenaufteilungsgesetz – Berechnung bei WohngebäudenVerbraucherzentrale – CO₂-Preis, Berechnung und Kostenaufteilung
Damit bekommen wir wesentlich schneller ein belastbares Bild als durch eine theoretische Berechnung aus mehreren Einzelangaben.
Liegt das Gebäude beispielsweise bereits in einer Stufe mit 70, 80 oder 95 Prozent Vermieteranteil, sehen wir darin ein zusätzliches Signal für einen hohen fossilen Energieverbrauch.
Ein jährlicher Vermieteranteil von vielleicht einigen hundert Euro kann überschaubar sein, während ein energetisch sehr schlechtes Gebäude später Sanierungskosten von vielen Tausend Euro je Wohnung verursachen kann.
Wir möchten wissen, ob der hohe CO₂-Ausstoß hauptsächlich aus einer alten Heizung, einer schwachen Gebäudehülle oder aus mehreren Faktoren gleichzeitig entsteht.
Sie kann auf vergleichsweise niedrigen fossilen Energieverbrauch und damit auf geringere zukünftige CO₂-Kostenbelastungen hindeuten.
Sie entscheidet niemals allein über den Kauf, hilft aber dabei, laufende Kosten und energetisches Zukunftsrisiko des Gebäudes schneller einzuordnen.
Eine FAQ-Antwort liefert Wissen – im persönlichen Gespräch können wir gemeinsam klären, was davon für Ihr Vorhaben wichtig ist.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
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