Kurzantwort
Die tatsächlichen Heizkosten sind für einen Kapitalanleger sehr wertvoll, weil sie zeigen, welche Kosten in der Vergangenheit wirklich entstanden sind, werden aber stark von Energiepreisen, Wetter und Heizverhalten der Bewohner beeinflusst. Der Energieausweis ermöglicht dagegen einen standardisierteren energetischen Vergleich des gesamten Gebäudes, weshalb für eine gute Kaufprüfung idealerweise beide Informationsquellen gemeinsam betrachtet werden. Eine FAQ-Antwort ist ein guter Ausgangspunkt, doch im persönlichen Gespräch lässt sich Ihre Situation genauer einordnen.
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Heizkostenabrechnungen der letzten zwei bis drei Jahre geben einen praktischen Eindruck davon, welche Kosten für die konkrete Wohnung beziehungsweise das Gebäude tatsächlich entstanden sind.
Steigen oder fallen Gas-, Öl-, Fernwärme- oder Strompreise stark, können sich die Heizkosten deutlich verändern, obwohl der energetische Zustand des Gebäudes unverändert geblieben ist.
Eine Person, die Räume nur wenig beheizt, kann wesentlich niedrigere Kosten verursachen als eine Familie mit höheren Raumtemperaturen und größerem Warmwasserverbrauch.
Kalte und milde Heizperioden sind nicht direkt miteinander vergleichbar, weshalb der Energieverbrauch bei einem Verbrauchsausweis gesetzlich witterungsbereinigt wird.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz beschreibt den Energieausweis als Informationsinstrument, das einen überschlägigen Vergleich von Gebäuden ermöglichen soll und keine exakte Prognose zukünftiger Heizkosten darstellt.
Liegt ein Verbrauchsausweis vor, basiert dessen Kennwert auf erfassten Verbrauchswerten des Gebäudes und wird deshalb stärker vom früheren Nutzerverhalten beeinflusst als ein Bedarfsausweis.
Eine Dachgeschoss-, Eck- oder Erdgeschosswohnung kann einen anderen Wärmebedarf haben als eine innenliegende Wohnung, obwohl für alle Einheiten derselbe Energieausweis des Gebäudes gilt.
Für die Kaufentscheidung sollten Energieausweis, mehrere Jahre reale Heizkosten, Heizungsart und energetischer Zustand von Fenstern, Dach und Fassade gemeinsam betrachtet werden.
Weiterführende seriöse Quellen:Verbraucherzentrale – Energieausweis: Aussagekraft, Bedarfs- und Verbrauchsausweis.Gebäudemodernisierungsgesetz – § 79: Grundsätze des Energieausweises.Gebäudemodernisierungsgesetz – § 82: Energieverbrauchsausweis.
Ein Energieausweis allein ist uns ebenso wenig genug wie eine einzelne Heizkostenabrechnung.
Drei Abrechnungsperioden zeigen wesentlich besser, ob ungewöhnlich hohe oder niedrige Kosten dauerhaft auftreten oder nur durch einen einzelnen Winter beziehungsweise außergewöhnliche Energiepreise entstanden sind.
Wenn beispielsweise eine alleinstehende Person sehr wenig geheizt hat, können die tatsächlichen Verbrauchswerte für einen späteren Mieter deutlich höher ausfallen.
Passt ein angeblich energetisch gutes Gebäude überhaupt nicht zu dauerhaft sehr hohen Heizkosten, möchten wir verstehen, ob beispielsweise Heiztechnik, Abrechnung oder tatsächlicher Gebäudezustand dafür verantwortlich sind.
Hohe reale Heizkosten können die Wohnung für zukünftige Mieter trotz einer vernünftigen Nettokaltmiete weniger attraktiv machen.
Die Heizkosten zeigen uns, was bisher passiert ist, und der Energieausweis hilft uns einzuschätzen, warum es passiert sein könnte und wie das Gebäude im Vergleich zu anderen Objekten einzuordnen ist.
Eine FAQ-Antwort bietet Orientierung – welche Lösung zu Ihnen passt, lässt sich am besten in einem persönlichen Gespräch klären.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
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