Kurzantwort
Der CO₂-Preis verteuert grundsätzlich fossile Brennstoffe wie Erdgas und Heizöl und kann dadurch die Heizkosten einer vermieteten Immobilie erhöhen. Bei Wohngebäuden trägt diese CO₂-Kosten jedoch nicht automatisch vollständig der Mieter: Je schlechter die CO₂-Bilanz des Gebäudes, desto größer kann der gesetzlich vorgeschriebene Kostenanteil des Vermieters sein. Eine FAQ-Antwort liefert allgemeine Informationen – sprechen Sie uns gerne an, damit bei Ihrer Entscheidung auch Ihre persönlichen Ziele und Voraussetzungen berücksichtigt werden.
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Für das Jahr 2026 sieht der nationale Emissionshandel einen Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne CO₂ vor; für die Kostenaufteilung zwischen Vermieter und Mieter verwendet das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz 2026 den Mittelwert dieses Korridors.
Der CO₂-Preis ist in den Kosten fossiler Brennstoffe enthalten und wirkt sich deshalb insbesondere bei Gas- und Ölheizungen auf die Heizkosten aus.
Bei vermieteten Wohngebäuden richtet sich die Aufteilung grundsätzlich nach dem jährlichen CO₂-Ausstoß des Gebäudes beziehungsweise der betreffenden Versorgungseinheit pro Quadratmeter Wohnfläche.
Das gesetzliche Zehn-Stufen-Modell reicht von 0 Prozent Vermieteranteil bei weniger als 12 kg CO₂/m² jährlich bis zu 95 Prozent Vermieteranteil ab 52 kg CO₂/m² jährlich.
Je niedriger der spezifische CO₂-Ausstoß eines Gebäudes ist, desto größer ist grundsätzlich der Kostenanteil, der beim Mieter verbleibt.
Hat der Mieter beispielsweise bei einer Gasetagenheizung selbst einen Vertrag mit dem Energieversorger, muss er seinen Erstattungsanspruch gegenüber dem Vermieter grundsätzlich selbst geltend machen.
Kann der Eigentümer etwa aufgrund bestimmter öffentlich-rechtlicher Vorgaben wie Denkmalschutz oder Anschlusszwang energetisch kaum verbessern, kann sich sein gesetzlicher Anteil unter den Voraussetzungen des CO₂-Kostenaufteilungsgesetzes verringern.
Bei einer Immobilie mit hohem fossilem Energieverbrauch sollte deshalb nicht nur die heutige Heizkostenabrechnung betrachtet werden, sondern auch das Risiko steigender CO₂-Kosten und möglicher zukünftiger energetischer Investitionen.
Weiterführende seriöse Quellen:Bundesministerium der Justiz – CO₂-Kostenaufteilungsgesetz und Zehn-Stufen-Modell. CO₂-KostenaufteilungsgesetzUmweltbundesamt – Nationaler Emissionshandel und CO₂-Preis 2026. Nationaler EmissionshandelVerbraucherzentrale – Auswirkungen des CO₂-Preises auf Heizkosten und Kostenaufteilung. CO₂-Preis und Heizkosten
Bei einer einzelnen Wohnung sind die heutigen Eurobeträge häufig noch überschaubarer als beispielsweise eine große Sonderumlage, aber der CO₂-Preis zeigt uns deutlich, in welche Richtung sich die Wirtschaftlichkeit fossiler Heizungen entwickeln kann.
Wenn eine Immobilie viel Gas oder Öl verbraucht, können gleichzeitig hohe Heizkosten für den Mieter, ein höherer CO₂-Kostenanteil für den Vermieter und zukünftiger Sanierungsbedarf zusammenkommen.
Steigende Energiekosten können eine Wohnung für zukünftige Mieter weniger attraktiv machen, selbst wenn die Nettokaltmiete auf den ersten Blick günstig erscheint.
Ein Gebäude mit Gasheizung kann weiterhin eine interessante Kapitalanlage sein, wenn Kaufpreis, Energieverbrauch und langfristige Modernisierungsperspektive zusammenpassen.
Je schlechter die energetische Ausgangslage und je höher der fossile Verbrauch, desto weniger würden wir bereit sein, denselben Preis wie für ein ansonsten vergleichbares energetisch besseres Objekt zu bezahlen.
Der CO₂-Preis ist für uns deshalb eher ein Zukunftsindikator als ein einzelner Kostenposten
Er erinnert daran, dass bei einer Kapitalanlage nicht nur die heutige Miete und Finanzierung zählen, sondern auch die Frage, wie wettbewerbsfähig die laufenden Wohnkosten des Gebäudes in zehn oder zwanzig Jahren noch sein werden.
Eine FAQ-Antwort liefert Wissen – im persönlichen Gespräch können wir gemeinsam klären, was davon für Ihr Vorhaben wichtig ist.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
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