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Deutsche Kapitalanlage-Immobilien

Mit welchem ersten Kaufpreisangebot sollte ich in eine Immobilienverhandlung starten?

Kurzantwort

Das erste Kaufpreisangebot sollte unter Ihrem tatsächlich angestrebten Kaufpreis liegen und noch Verhandlungsspielraum lassen, gleichzeitig aber so realistisch sein, dass der Verkäufer Sie weiterhin als ernsthaften Käufer wahrnimmt. Eine pauschale Regel wie „immer zehn Prozent unter dem Angebotspreis beginnen“ halten wir für wenig sinnvoll, weil Marktpreis, Nachfrage, Vermarktungsdauer und konkrete Schwächen der Immobilie entscheidend sind. Eine FAQ-Antwort liefert allgemeine Informationen – sprechen Sie uns gerne an, damit bei Ihrer Entscheidung auch Ihre persönlichen Ziele und Voraussetzungen berücksichtigt werden.

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Ausführliche Antwort

Drei Preise vorher festlegen

Vor der Verhandlung sollten Sie möglichst drei Größen kennen: Ihren gewünschten Kaufpreis, Ihr erstes Angebot und den absoluten Höchstpreis, den Sie wirtschaftlich noch vertreten können.

Nicht einfach einen Prozentsatz abziehen

Ob das erste Angebot zwei, fünf oder zehn Prozent unter dem Angebotspreis liegen sollte, lässt sich nicht pauschal beantworten, weil zunächst geklärt werden muss, ob der aufgerufene Preis überhaupt marktgerecht ist.

Den wirtschaftlichen Wert selbst bestimmen

Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Käufer selbst prüfen müssen, ob der Preis einer Immobilie angemessen ist; auch der Notar übernimmt keine wirtschaftliche Bewertung des vereinbarten Kaufpreises.

Vergleichswerte als Orientierung nutzen

Tatsächliche Vergleichspreise, Lage, Wohnungsmerkmale, Mieteinnahmen, Zustand und bestehende WEG-Risiken sollten deshalb die Grundlage für Ihre eigene Preisvorstellung bilden.

Nachfrage berücksichtigen

Bei einer stark nachgefragten, marktgerecht angebotenen Wohnung kann ein sehr niedriges Einstiegsangebot dazu führen, dass ein anderer Interessent den Zuschlag erhält.

Lange Vermarktungsdauer verändert die Situation

Ist eine Immobilie dagegen bereits längere Zeit am Markt, wurde der Preis mehrfach gesenkt oder besteht erheblicher Renovierungs- oder Sanierungsbedarf, kann ein größerer Abstand zum Angebotspreis nachvollziehbar sein.

Das erste Angebot begründen

Ein niedrigeres Angebot wirkt wesentlich überzeugender, wenn Sie beispielsweise auf konkrete Renovierungskosten, eine bevorstehende Sonderumlage oder nachweisbar niedrigere Vergleichspreise verweisen können.

Nicht sofort die eigene Schmerzgrenze nennen

Wer bereits im ersten Gespräch seinen maximal möglichen Kaufpreis anbietet, besitzt kaum noch Spielraum, wenn der Verkäufer anschließend ein Gegenangebot macht.

Ein gutes Objekt nicht wegen der Verhandlung verlieren

Liegt der Angebotspreis bereits deutlich unter dem von Ihnen ermittelten wirtschaftlich vertretbaren Preis, kann es sinnvoll sein, sehr nah am Angebotspreis zu beginnen oder diesen sogar zu akzeptieren, statt zwanghaft einen Rabatt erzielen zu wollen.

Der Immobilienkauf selbst wird erst notariell verbindlich

Ein Kaufvertrag über eine Immobilie bedarf nach § 311b BGB der notariellen Beurkundung; Preisverhandlungen und eine vorläufige Einigung ersetzen diesen notariellen Kaufvertrag nicht.

Weiterführende seriöse Quellen:Verbraucherzentrale – Ratgeber ImmobilienkaufBundesnotarkammer – Informationen zum ImmobilienkaufGesetze im Internet – § 311b BGB

Aus unserer Beraterpraxis

Wir legen zuerst die Obergrenze fest

Bevor wir überlegen, welches erste Angebot wir abgeben, möchten wir wissen, welchen Betrag wir maximal bezahlen würden. Diese Zahl sollte aus der Wirtschaftlichkeit der Immobilie entstehen und nicht erst während einer emotionalen Verhandlung.

Danach arbeiten wir rückwärts

Angenommen, wir halten maximal 250.000 Euro für wirtschaftlich vertretbar und würden die Immobilie gerne für etwa 240.000 Euro kaufen. Dann könnte – abhängig von Nachfrage und Verkäuferposition – beispielsweise ein erstes Angebot von 230.000 oder 235.000 Euro sinnvoller sein, als sofort 240.000 Euro zu nennen.

Aber keine künstlichen Mondangebote

Wenn eine Wohnung objektiv ungefähr 250.000 Euro wert ist und bereits für 245.000 Euro angeboten wird, würden wir nicht allein aus Verhandlungstaktik mit 210.000 Euro beginnen. Damit riskieren wir im schlechtesten Fall, bei einem guten Objekt überhaupt nicht mehr ernst genommen zu werden.

Der Verkäufer soll unser Angebot nachvollziehen können

Wir bevorzugen deshalb ein Angebot nach dem Muster: „Aufgrund der anstehenden Sonderumlage von rund 12.000 Euro und des Renovierungsbedarfs sehen wir den für uns angemessenen Kaufpreis bei 235.000 Euro.“ Das ist aus unserer Sicht deutlich stärker als ein unbegründetes „Wir bieten 235.000 Euro“.

Verkäufer reagieren nicht nur auf den Preis

Ein Käufer mit geklärter Finanzierung, vollständigen Unterlagen und der Möglichkeit einer schnellen Kaufentscheidung kann für einen Verkäufer attraktiver sein als ein geringfügig höher bietender Interessent, bei dem die Finanzierung noch völlig offen ist. Diese Stärke würden wir in einer Verhandlung durchaus nutzen.

Der beste Abschluss liegt nicht zwingend beim niedrigsten Preis

Unser Ziel wäre immer, eine gute Immobilie zu einem wirtschaftlich vernünftigen Preis zu bekommen. Wenn wir dafür 3.000 Euro mehr bezahlen müssen als ursprünglich erhofft, die Immobilie langfristig aber hervorragend zu unserer Strategie passt, kann das die wesentlich bessere Entscheidung sein.

Eine FAQ-Antwort beantwortet eine konkrete Frage, doch häufig entstehen daraus weitere persönliche Überlegungen – melden Sie sich gerne.

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