Kurzantwort
Fotos können bei der späteren Prüfung und beim Vergleich mehrerer Immobilien sehr hilfreich sein, sollten aber nur angefertigt werden, wenn dies erlaubt beziehungsweise mit den betroffenen Personen abgestimmt ist. Besonders bei einer noch bewohnten Wohnung dürfen Sie nicht davon ausgehen, dass Sie während der Besichtigung automatisch fotografieren oder filmen dürfen. Eine FAQ-Antwort liefert allgemeine Informationen – sprechen Sie uns gerne an, damit bei Ihrer Entscheidung auch Ihre persönlichen Ziele und Voraussetzungen berücksichtigt werden.
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Wer mehrere Immobilien besichtigt, kann sich nach einigen Terminen leicht täuschen oder einzelne Merkmale miteinander verwechseln, weshalb eine strukturierte Fotodokumentation sehr hilfreich sein kann.
Sinnvoll sind beispielsweise Übersichtsaufnahmen der einzelnen Räume sowie Bilder von Fenstern, Bad, Küche, Balkon, Keller und auffälligen Stellen, die später noch einmal genauer beurteilt werden sollen.
Treppenhaus, Fassade, Hauseingang, Innenhof und andere wichtige Bereiche des Gemeinschaftseigentums können für die spätere Einschätzung ebenfalls interessant sein.
Aus einem bestehenden Besichtigungsrecht folgt nicht automatisch ein Recht zum Fotografieren oder Filmen in der Wohnung; die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit weist ausdrücklich darauf hin, dass Fotoaufnahmen grundsätzlich die Einwilligung der betroffenen Person erfordern.
Bei einer bewohnten Wohnung sollten insbesondere Personen, Familienfotos, persönliche Dokumente, Computerbildschirme und andere private Informationen nicht aufgenommen werden.
Eine Videoaufnahme erfasst meist wesentlich mehr persönliche und räumliche Informationen als einzelne gezielte Fotos, sodass für die spätere Kaufprüfung häufig wenige strukturierte Bilder vollkommen ausreichen.
Bei einem erkennbaren Mangel sollten Sie nicht nur ein Foto machen, sondern auch festhalten, in welchem Raum und an welcher Stelle sich die Auffälligkeit befindet und welche Erklärung Verkäufer, Makler oder Mieter dazu gegeben haben.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt bei ernsthaftem Kaufinteresse regelmäßig eine vertiefte Prüfung beziehungsweise eine weitere Besichtigung und gegebenenfalls die Hinzuziehung eines Fachmanns; Fotos können diese Prüfung unterstützen, aber nicht ersetzen.
Weiterführende seriöse Quellen:Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit – Zutritts- und BesichtigungsrechtDeutscher Mieterbund NRW – Wohnungsbesichtigung und FotosVerbraucherzentrale – Informationen zur Immobilienprüfung vor dem Kauf
Wer innerhalb weniger Wochen fünf, zehn oder noch mehr Wohnungen besichtigt, weiß häufig irgendwann nicht mehr genau, welche Wohnung welches Badezimmer, welchen Ausblick oder welchen Zustand hatte. Deshalb halten wir eine strukturierte Dokumentation bei ernsthaft interessanten Objekten für ausgesprochen sinnvoll.
Gerade bei einer vermieteten Wohnung würden wir aber immer vorher ausdrücklich fragen, ob fotografiert werden darf. Wenn der Mieter dies nicht möchte, sollte das selbstverständlich akzeptiert werden – dann sind gute schriftliche Notizen die bessere Lösung.
Praktisch ist es, bei jeder Immobilie möglichst dieselben Bereiche zu dokumentieren: Räume, Fenster und Ausblick, Bad, Küche, Balkon, Keller, Treppenhaus, Fassade und anschließend alle besonderen Auffälligkeiten. Dadurch lassen sich mehrere Objekte später wesentlich leichter miteinander vergleichen.
Ein Handyfoto kann beispielsweise einen Fleck oder einen Riss festhalten, sagt aber noch lange nicht, welche technische Ursache dahintersteckt. Wenn eine Auffälligkeit für die Kaufentscheidung relevant sein könnte, sollte deshalb nachgefragt und bei Bedarf fachkundiger Rat eingeholt werden.
Eine FAQ-Antwort kann vieles verständlicher machen, doch eine gute Entscheidung sollte immer Ihre persönlichen Voraussetzungen berücksichtigen.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
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