Kurzantwort
Bei der Besichtigung sollten Sie nicht nur die Wohnung selbst, sondern auch Treppenhaus, Keller, Fassade, Dach, technische Anlagen und das unmittelbare Wohnumfeld kritisch betrachten und auf Feuchtigkeit, Risse, Lärm, schlechten Zustand oder andere Auffälligkeiten achten. Bei ernsthaftem Kaufinteresse sollte eine zweite, gründlichere Besichtigung gegebenenfalls mit einem sachkundigen Experten erfolgen. Eine FAQ-Antwort ist ein guter Ausgangspunkt, doch im persönlichen Gespräch lässt sich Ihre Situation genauer einordnen.
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Bei einer Eigentumswohnung sollte nicht nur das Sondereigentum, sondern auch der erkennbare Zustand des Gemeinschaftseigentums betrachtet werden.
In der Wohnung sollten insbesondere Feuchtigkeit, Schimmel, Risse, Fenster, Türen, Fußböden, Bad, Leitungsanschlüsse und Heizkörper auf erkennbare Auffälligkeiten geprüft werden.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt Käufern ausdrücklich, auch Grundstück, Gemeinschaftsflächen, Dach und Außenfassade zu betrachten, weil mit einer Eigentumswohnung immer ein Anteil am Gemeinschaftseigentum erworben wird.
Alter und Zustand von Heizung, Fenstern, Leitungen, Dach und Fassade können Hinweise auf späteren Sanierungsbedarf und damit mögliche zusätzliche Eigentümerkosten liefern.
Beim Verkauf einer Eigentumswohnung muss der Verkäufer oder Makler dem potenziellen Käufer spätestens bei der Besichtigung grundsätzlich einen Energieausweis oder eine Kopie davon vorlegen.
Straßenverkehr, Bahnlinien, Gewerbe, Nachbarwohnungen, Gaststätten oder andere Nutzungen können bei einer Besichtigung Hinweise auf mögliche Beeinträchtigungen der späteren Vermietbarkeit geben.
Ausreichend Zeit und Tageslicht erleichtern die Beurteilung von Zustand, Belichtung und sichtbaren Mängeln; die Verbraucherzentrale hält bei ernsthaftem Kaufinteresse regelmäßig auch eine zweite Besichtigung für sinnvoll.
Fotos, Notizen und eine strukturierte Checkliste helfen dabei, mehrere besichtigte Wohnungen später sachlich miteinander zu vergleichen.
Bestehen Hinweise auf Feuchtigkeit, größere Risse, problematische Gebäudetechnik oder erheblichen Sanierungsbedarf, kann eine zweite Besichtigung mit einem geeigneten Sachverständigen sinnvoll sein.
Auch eine gründliche Besichtigung ersetzt nicht die Prüfung von Teilungserklärung, WEG-Protokollen, Rücklage, Wirtschaftsplan, Energieausweis und weiteren kaufrelevanten Unterlagen.
Eine helle Wohnung, schöne Möbel oder ein frisch renoviertes Bad können emotional sehr überzeugend wirken.
Wir würden trotzdem versuchen, die Immobilie wie ein Investor und nicht wie ein zukünftiger Selbstnutzer anzusehen.
Unsere Aufmerksamkeit gilt besonders:
Eine Wandfarbe oder ein alter Boden lassen sich relativ leicht verändern, einen schlechten Grundriss oder eine laute Hauptstraße dagegen kaum.
Eine frisch renovierte Wohnung kann sich in einem Gebäude befinden, bei dem Dach, Fassade, Leitungen oder Heizung kurz vor größeren Maßnahmen stehen.
Deshalb würden wir beim Weg zur Wohnung bereits Eingangsbereich, Treppenhaus, Keller, Fassade und sonstige zugängliche Gemeinschaftsbereiche bewusst ansehen.
Feuchtigkeit, muffiger Geruch, sichtbare Wasserflecken oder stark beschädigte Bauteile würden wir nicht ignorieren, sondern nach Ursache und bisherigen Maßnahmen fragen.
Bei einer ernsthaften Besichtigung würden wir uns Fenster, Rollläden, Türen und andere bewegliche Bauteile nicht nur ansehen, sondern soweit möglich auch ausprobieren.
Wir würden auch einmal kurz nicht sprechen, um zu hören, wie laut Straße, Nachbarn oder Gebäudetechnik tatsächlich sind.
Ein renovierungsbedürftiges Bad oder ein alter Fußboden kann bei einem angemessenen Kaufpreis problemlos kalkulierbar sein.
Kritischer werden wir bei Themen, deren Ursache, Umfang oder zukünftige Kosten nicht vernünftig eingeschätzt werden können.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt ebenfalls, ausreichend Zeit einzuplanen und bei ernsthaftem Interesse eine weitere Besichtigung gegebenenfalls mit Fachperson durchzuführen.
Die Besichtigung ist für uns kein Besichtigungstourismus, sondern ein wichtiger Plausibilitätscheck der vorher analysierten Unterlagen und Zahlen: Was auf dem Papier gut aussieht, sollte auch vor Ort nachvollziehbar sein.
Eine FAQ-Antwort beantwortet eine konkrete Frage, doch häufig entstehen daraus weitere persönliche Überlegungen – melden Sie sich gerne.
Verbraucherzentrale – Eigentumswohnung: Beim Kauf auch Gemeinschaftseigentum und mögliche Folgekosten prüfen.Verbraucherzentrale öffnen
Haus & Grund Deutschland – Wohnungskauf: Lage, Zuschnitt, Gebäudezustand und technische Ausstattung prüfen.Haus & Grund öffnen
Bundesrecht – § 80 GModG: Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorlegen.§ 80 GModG öffnen
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Lebenserfahrung:
Worte sind Worte,
Taten sind Taten
und Zahlen sind Zahlen.
Daher unsere Empfehlung:
Seien Sie tatkräftig,
überzeugen Sie sich selbst
und buchen Sie einen Termin!