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Deutsche Kapitalanlage-Immobilien

Was kann ich tun, wenn die Quadratmeterzahl im Kaufvertrag später nicht der Realität entspricht – und wie viel Abweichung muss ich hinnehmen?

Kurzantwort

Eine pauschale Regel, dass Sie beim Immobilienkauf beispielsweise bis zu 10 Prozent weniger Wohnfläche hinnehmen müssen, gibt es nicht. Entscheidend ist vor allem, welche Wohnfläche im notariellen Kaufvertrag vereinbart wurde und wie die Flächenangabe dort formuliert ist.

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Ausführliche Antwort

Keine allgemeine 10-Prozent-Toleranz

Die aus dem Mietrecht bekannte 10-Prozent-Grenze lässt sich nicht pauschal auf den Kauf einer Immobilie übertragen.

Der Kaufvertrag ist entscheidend

Ist eine bestimmte Wohnfläche verbindlich als Beschaffenheit vereinbart und tatsächlich kleiner, können grundsätzlich Mängelrechte des Käufers in Betracht kommen.

„Ca.“ kann einen Unterschied machen

Steht im Vertrag lediglich eine ungefähre Quadratmeterzahl, muss stärker geprüft werden, welchen Spielraum diese Formulierung im konkreten Vertrag zulässt.

Diese Angaben dienen nur der allgemeinen Information; für eine rechtssichere Beurteilung Ihres Einzelfalls sollten Sie einen Fachanwalt hinzuziehen.

Exposé allein reicht nicht immer

Eine Flächenangabe aus einem Exposé wird bei einem notariellen Grundstückskauf nicht automatisch zur verbindlichen Beschaffenheitsvereinbarung, wenn sie im notariellen Vertrag keinen Niederschlag findet.

Minderung oder Schadensersatz können möglich sein

Liegt tatsächlich ein rechtlich relevanter Mangel vor, kommen unter den jeweiligen Voraussetzungen beispielsweise Kaufpreisminderung oder Schadensersatz in Betracht.

Arglist ist ein Sonderfall

Hat der Verkäufer eine ihm bekannte Flächenabweichung arglistig verschwiegen, kann er sich auf einen vereinbarten Haftungsausschluss grundsätzlich nicht berufen.

Aus unserer Beraterpraxis

Erst einmal richtig nachmessen lassen

Bevor Sie sich mit dem Verkäufer über drei oder fünf Quadratmeter streiten, würden wir die Wohnfläche zunächst professionell nach der richtigen Berechnungsmethode ermitteln lassen, denn Balkone, Terrassen, Dachschrägen oder bestimmte Nebenflächen können schnell zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Das kostet zwar Geld, aber am Ende müssen Sie das ja ohnehin neutral und glaubhaft belegen müssen.

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