Kurzantwort
Ja, ein schwerer Brand kann eine Immobilie vollständig oder wirtschaftlich nahezu vollständig zerstören. Gegen Feuerschäden besteht jedoch üblicherweise eine Wohngebäudeversicherung, deren Leistungsumfang vor dem Kauf sorgfältig geprüft werden sollte. Wenn Sie außergewöhnliche Risiken bei Ihrer Kapitalanlage richtig einordnen möchten, sprechen Sie uns gerne an.
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Ein Feuer kann einzelne Räume beschädigen, eine Wohnung unbewohnbar machen oder im schlimmsten Fall das gesamte Gebäude zerstören. Neben den Flammen können Rauch, Löschwasser, Hitze und statische Schäden erhebliche zusätzliche Kosten verursachen.
Eine Wohngebäudeversicherung deckt normalerweise Schäden am versicherten Gebäude durch Feuer ab. Bei einer Eigentumswohnung wird das gemeinschaftliche Gebäude in der Regel über die Wohnungseigentümergemeinschaft versichert.
Nach § 19 Wohnungseigentumsgesetz gehört eine angemessene Versicherung des gemeinschaftlichen Eigentums zum Neuwert zur ordnungsmäßigen Verwaltung.
Welche Kosten tatsächlich übernommen werden, richtet sich nach dem konkreten Versicherungsvertrag. Je nach Tarif können neben Reparatur oder Wiederaufbau auch Aufräumungs-, Abbruch-, Planungs- und weitere Folgekosten versichert sein.
Auch ein vorübergehender Mietausfall kann eingeschlossen sein, während bewegliche Gegenstände grundsätzlich nicht zum Gebäudeschutz gehören und gegebenenfalls über eine Hausratversicherung abgesichert werden müssen.
Wird ein Brand vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht, kann der Versicherer seine Leistung abhängig von Verschulden und Vertragsbedingungen verweigern oder kürzen.
Die gesetzlichen Grundlagen enthält § 81 Versicherungsvertragsgesetz.
Durch die Zerstörung des Gebäudes erlischt der Immobilienkredit nicht. Zins und Tilgung müssen grundsätzlich weitergezahlt werden, während Versicherer, Eigentümergemeinschaft, finanzierende Bank und gegebenenfalls Behörden das weitere Vorgehen abstimmen.
Selbst bei einem vollständigen Gebäudeverlust bleibt der anteilige Wert des Grundstücks bestehen. Ob anschließend wiederaufgebaut, anders verwertet oder die Versicherungsleistung zur Rückführung des Darlehens verwendet wird, hängt vom Einzelfall sowie von den Versicherungs-, Finanzierungs- und Gemeinschaftsregelungen ab.
Käufer einer Eigentumswohnung sollten sich den Versicherungsschein, die Versicherungsbedingungen und möglichst auch die bisherige Schadenhistorie des Gebäudes vorlegen lassen. Entscheidend sind insbesondere ausreichender Neuwertschutz, versicherte Kosten, Mietausfall, Selbstbeteiligungen, Ausschlüsse und mögliche Entschädigungsgrenzen.
Wenn eine Zusammenarbeit mit unseren Beratern entsteht, können diese gemeinsam mit ihren Versicherungsexperten auch die bestehende Wohngebäudeversicherung kritisch auf Qualität und mögliche Deckungslücken prüfen.
Sie erhalten eine ausführliche und verständliche Erklärung der versicherten Leistungen, Ausschlüsse und erkennbaren Schwachstellen. Auf Wunsch werden im Rahmen eines deutschlandweiten Marktvergleichs hochwertige und qualitativ sinnvolle Alternativen ermittelt und vorgestellt.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
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