Kurzantwort
Das Hausgeld pro Quadratmeter zeigt, wie hoch die monatlichen WEG-Zahlungen einer Eigentumswohnung im Verhältnis zu ihrer Wohnfläche sind. Vereinfacht gilt: monatliches Hausgeld ÷ Wohnfläche = Hausgeld je m². Eine FAQ-Antwort ist ein guter Ausgangspunkt, doch im persönlichen Gespräch lässt sich Ihre Situation genauer einordnen.
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Beträgt das monatliche Hausgeld einer 60-m²-Wohnung 240 Euro, ergibt sich 240 € ÷ 60 m² = 4 Euro Hausgeld je m² und Monat.
Bei ähnlich ausgestatteten Eigentumswohnungen kann das Hausgeld pro Quadratmeter einen ersten Hinweis darauf geben, ob die laufenden WEG-Zahlungen vergleichsweise niedrig oder hoch sind.
Zum Hausgeld gehören Zahlungen für die laufende Bewirtschaftung des Gemeinschaftseigentums sowie Beiträge zur Erhaltungsrücklage; Grundlage hierfür ist der Wirtschaftsplan der WEG.
Ein erheblicher Teil der im Hausgeld enthaltenen Betriebskosten kann bei entsprechender mietvertraglicher Grundlage grundsätzlich auf den Mieter umgelegt werden, während beispielsweise Verwaltungskosten und Beiträge zur Erhaltungsrücklage beim Eigentümer verbleiben.
Beträgt das Hausgeld beispielsweise 240 Euro monatlich, davon aber nur 80 Euro nicht umlagefähig, entsprechen bei 60 m² lediglich 1,33 Euro je m² und Monat dem unmittelbar beim Eigentümer verbleibenden Hausgeldanteil.
Für die Analyse einer Kapitalanlagewohnung würden wir sowohl gesamtes Hausgeld je m² als auch nicht umlagefähiges Hausgeld je m² betrachten.
Ein höheres Hausgeld kann beispielsweise durch hohe Heiz- und Wasserkosten, Aufzug, Hausmeister, umfangreiche Gemeinschaftsflächen oder eine größere Zuführung zur Erhaltungsrücklage entstehen und muss deshalb anhand der einzelnen Positionen beurteilt werden.
Das Hausgeld pro Quadratmeter ist eine praktische Vergleichsgröße und keine gesetzlich definierte Renditekennzahl, weshalb beim Vergleich mehrerer Wohnungen unbedingt dieselbe Berechnungsmethode verwendet werden sollte.
Der Einzelwirtschaftsplan zeigt, welche Vorschüsse auf die konkrete Wohnung entfallen und ermöglicht damit eine genauere Aufteilung der Kosten.
Wenn bei einem Immobilienangebot beispielsweise 300 Euro Hausgeld bei 50 m² angegeben werden, sehen wir sofort: Das sind 6 Euro je m² monatlich. Das würden wir uns genauer ansehen.
Ein hohes Hausgeld ist nicht automatisch ein schlechtes Zeichen. Wenn ein großer Anteil davon Heizkosten, Wasser oder andere auf den Mieter umlagefähige Betriebskosten betrifft, trägt der Eigentümer wirtschaftlich nur einen Teil selbst.
Bei einer Kapitalanlagewohnung finden wir die zweite Rechnung oft wichtiger: nicht umlagefähiges Hausgeld ÷ Wohnfläche. Dadurch lassen sich die tatsächlich beim Eigentümer verbleibenden laufenden WEG-Kosten wesentlich besser vergleichen.
Wohnung A hat 5 Euro Hausgeld je m², davon sind 1 Euro nicht umlagefähig. Wohnung B hat nur 4 Euro Hausgeld je m², davon bleiben aber 1,80 Euro beim Eigentümer – wirtschaftlich kann Wohnung A deshalb trotz höherem Gesamt-Hausgeld günstiger sein.
Ein Teil des Hausgeldes kann in die Erhaltungsrücklage fließen. Dieser Betrag belastet zwar zunächst die Liquidität, dient aber dazu, zukünftige Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum zu finanzieren.
Uns reicht die bloße Angabe „Hausgeld 250 Euro“ bei einem Verkaufsangebot nicht. Wir möchten wissen, wie sich die 250 Euro auf umlagefähige Kosten, nicht umlagefähige Kosten und Rücklagenzuführung verteilen.
Hausgeld je Quadratmeter ist keine komplizierte Kennzahl, aber ein hervorragender schneller Plausibilitätscheck bei Eigentumswohnungen. Noch aussagekräftiger wird sie, wenn der nicht umlagefähige Eigentümeranteil separat berechnet und anschließend mit Nettokaltmiete und Rendite verbunden wird.
Eine FAQ-Antwort ersetzt nicht das persönliche Gespräch – dort lassen sich Details, Prioritäten und Alternativen besser abwägen.
Wohnen im Eigentum e. V. – Wirtschaftsplan, Hausgeld und Erhaltungsrücklage
Finanztip – Hausgeld: umlagefähige und nicht umlagefähige Kosten einer Eigentumswohnung
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
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