Kurzantwort
Die Kaufpreisabweichung zeigt, wie stark der angebotene oder vereinbarte Kaufpreis von einem realistisch ermittelten Marktwert abweicht. Vereinfacht gilt: ( Kaufpreis – Marktwert ) ÷ Marktwert × 100; ein positives Ergebnis bedeutet einen Aufschlag, ein negatives einen Abschlag. Eine FAQ-Antwort liefert allgemeine Informationen – sprechen Sie uns gerne an, damit bei Ihrer Entscheidung auch Ihre persönlichen Ziele und Voraussetzungen berücksichtigt werden.
Was bedeutet das konkret für Ihr Vorhaben? Kostenlose Erstberatung anfragen
Beträgt der realistisch geschätzte Marktwert 300.000 Euro und der Kaufpreis 315.000 Euro, ergibt sich ( 315.000 € – 300.000 € ) ÷ 300.000 € × 100 = 5 % Kaufpreisaufschlag.
Wird dieselbe Immobilie für 285.000 Euro gekauft, beträgt die Abweichung –5 %, der Kaufpreis liegt also rechnerisch 5 % unter dem angenommenen Marktwert.
Der gesetzliche Verkehrswert beziehungsweise Marktwert ist nach § 194 BauGB der Preis, der zum Bewertungsstichtag unter gewöhnlichen Marktbedingungen unter Berücksichtigung insbesondere der tatsächlichen Eigenschaften und Lage erzielbar wäre.
Die Gutachterausschüsse führen Kaufpreissammlungen mit Daten aus notariell beurkundeten Immobiliengeschäften, die eine wichtige Grundlage zur Beurteilung tatsächlicher Marktpreise darstellen.
Sie rät Käufern, die Dokumentationen örtlicher Gutachterausschüsse zu vergleichbaren Immobilien und Lagen heranzuziehen und bei erheblichen Abweichungen des Angebotspreises genauer hinzusehen.
Bei einem Marktwert von 300.000 Euro entsprechen 5 % bereits 15.000 Euro, 10 % sogar 30.000 Euro.
Auch eine professionelle Wertermittlung bleibt stichtags- und objektbezogen; Lage, Zustand, Vermietungssituation, Ausstattung und aktuelle Nachfrage können das Ergebnis beeinflussen.
Ein tatsächlich unter gewöhnlichen Marktbedingungen erzielter Kaufpreis ist selbst ein starkes Marktsignal, weshalb ein angeblicher „Marktwert“ von 350.000 Euro wenig überzeugt, wenn vergleichbare Wohnungen dauerhaft nur für ungefähr 300.000 Euro verkauft werden.
Wer bereits 5 % über einem realistischen Marktwert kauft und zusätzlich beispielsweise rund 10 % Kaufnebenkosten trägt, startet wirtschaftlich mit einem erheblichen Abstand zum reinen Objektwert.
Der Kaufpreisaufschlag beziehungsweise -abschlag zum Marktwert ist keine gesetzlich definierte Standardkennzahl, sondern eine sehr einfache und nützliche Vergleichsrechnung vor der Kaufentscheidung.
Viele spätere Entwicklungen kann niemand sicher vorhersagen. Zu welchem Preis Sie heute kaufen, steht dagegen bereits beim Notartermin fest.
Realistisch ermittelter Marktwert: 300.000 Euro
Angebotspreis: 330.000 Euro
Kaufpreisaufschlag: 10 % beziehungsweise 30.000 Euro
Der Anleger müsste damit zunächst 30.000 Euro Wertdifferenz aufholen – Kaufnebenkosten noch nicht berücksichtigt.
Marktwert: 300.000 Euro
Kaufpreis: 285.000 Euro
Preisabschlag: 5 % beziehungsweise 15.000 Euro
Damit entsteht zumindest rechnerisch bereits beim Einkauf ein Sicherheitspuffer.
Wenn ein Verkäufer oder Vertrieb behauptet, eine Wohnung sei „eigentlich 350.000 Euro wert“, obwohl sie für 300.000 Euro angeboten wird, möchten wir wissen, woraus sich diese 350.000 Euro konkret ableiten.
Angebotspreise auf Immobilienportalen zeigen, was Verkäufer gerne erzielen würden. Tatsächlich beurkundete Kaufpreise zeigen dagegen, was Käufer am Markt wirklich bezahlt haben; genau deshalb sind Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse so wertvoll.
Eine außergewöhnlich gute Mikrolage, ein überdurchschnittlicher Zustand, ein besonders geeigneter Grundriss oder andere objektbezogene Vorteile können einen höheren Preis rechtfertigen. Entscheidend ist, ob sich der Aufschlag nachvollziehbar begründen lässt.
Wer beispielsweise 10 % über einem plausiblen Marktwert kauft und zusätzlich 10 % Erwerbsnebenkosten trägt, beginnt mit einem wirtschaftlichen Abstand von ungefähr 20 % zum ursprünglichen Marktwert des Objekts. Das muss eine Immobilie erst einmal durch Mieterträge, Tilgung und mögliche Wertentwicklung aufholen.
Der Kaufpreis im Verhältnis zu einem realistischen Marktwert gehört für uns zu den wichtigsten Kennzahlen vor dem Kauf. Eine gute Finanzierung kann einen zu hohen Einkaufspreis nicht nachträglich ungeschehen machen.
Eine FAQ-Antwort kann Zusammenhänge erklären, doch erst der Blick auf Ihre persönliche Situation schafft wirkliche Klarheit.
Bundesrecht – § 194 BauGB: Definition des Verkehrswertes beziehungsweise Marktwertes
Gutachterausschuss Berlin – Kaufpreissammlung mit tatsächlich beurkundeten Immobilienkäufen
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Lebenserfahrung:
Worte sind Worte,
Taten sind Taten
und Zahlen sind Zahlen.
Daher unsere Empfehlung:
Seien Sie tatkräftig,
überzeugen Sie sich selbst
und buchen Sie einen Termin!