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Deutsche Kapitalanlage-Immobilien

Was ist die Restnutzungsdauer einer Immobilie und wie wird sie berechnet?

Kurzantwort

Die Restnutzungsdauer beschreibt, wie viele Jahre ein Gebäude bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden kann. Vereinfacht kann zunächst gerechnet werden: Gesamtnutzungsdauer – Gebäudealter = Restnutzungsdauer, wobei Modernisierungen, Zustand und unterlassene Instandhaltung den Wert verändern können. Eine FAQ-Antwort liefert allgemeine Informationen – sprechen Sie uns gerne an, damit bei Ihrer Entscheidung auch Ihre persönlichen Ziele und Voraussetzungen berücksichtigt werden.

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Ausführliche Antwort

Die Grundidee ist einfach

Nach § 4 ImmoWertV bezeichnet die Restnutzungsdauer die Anzahl der Jahre, in denen eine bauliche Anlage voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden kann.

Eine einfache Ausgangsrechnung

Wird beispielsweise mit 80 Jahren Gesamtnutzungsdauer gerechnet und ist ein Gebäude 30 Jahre alt, ergeben sich zunächst 50 Jahre Restnutzungsdauer.

Wohngebäude werden im Bewertungsmodell mit 80 Jahren angesetzt

Anlage 1 der ImmoWertV verwendet für Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser grundsätzlich eine modellhafte Gesamtnutzungsdauer von 80 Jahren.

Das Gebäudealter allein entscheidet aber nicht

Modernisierungen und Instandsetzungen können die Restnutzungsdauer verlängern, während unterlassene Instandhaltung oder ein schlechter Zustand sie verkürzen können.

Ein modernisiertes Altbaugebäude kann deshalb noch lange nutzbar sein

Ein 70 Jahre altes Gebäude besitzt nicht automatisch nur noch zehn Jahre wirtschaftliche Restnutzungsdauer.

Gutachterausschüsse berücksichtigen den Gebäudezustand

Der Gutachterausschuss Berlin verwendet beispielsweise bei älteren Wohngebäuden unterschiedliche Restnutzungsdauern abhängig vom Bauzustand und setzt bei gutem, normalem oder schlechtem Zustand entsprechend unterschiedliche Werte an.

Die Restnutzungsdauer beeinflusst den Ertragswert

Im Ertragswertverfahren werden Kapitalisierungs- und Abzinsungsfaktoren ausdrücklich unter Berücksichtigung von Restnutzungsdauer und Liegenschaftszinssatz berechnet.

Eine längere Restnutzungsdauer kann deshalb den Ertragswert beeinflussen

Bei ansonsten gleichen Annahmen kann eine längere wirtschaftliche Nutzbarkeit zu einem höheren kapitalisierten Ertragswert beitragen.

Steuerliche Nutzungsdauer ist davon zu unterscheiden

§ 7 EStG ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen eine AfA nach einer nachgewiesenen kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer; diese steuerliche Betrachtung ist jedoch nicht automatisch mit der Restnutzungsdauer eines Verkehrswertgutachtens gleichzusetzen.

Aus unserer Beraterpraxis

Das Baujahr allein reicht uns nicht

Die Aussage „Das Haus ist 60 Jahre alt“ sagt noch relativ wenig über seine wirtschaftliche Zukunft aus. Entscheidend ist, was in diesen 60 Jahren mit dem Gebäude passiert ist.

Ein einfaches Beispiel

Gebäude A ist 60 Jahre alt, aber Dach, Leitungen, Fenster und Heiztechnik wurden umfangreich modernisiert.

Gebäude B ist ebenfalls 60 Jahre alt, weist jedoch erheblichen Sanierungsstau auf.

Obwohl beide dasselbe Baujahr haben, würden wir ihren zukünftigen wirtschaftlichen Zustand völlig unterschiedlich beurteilen.

Deshalb interessiert uns die Modernisierungshistorie

Gerade bei älteren Gebäuden möchten wir wissen, wann Dach, Fassade, Fenster, Leitungen, Heizung und andere wesentliche Bauteile erneuert wurden.

Die ImmoWertV berücksichtigt genau diesen Gedanken

Ihr Modernisierungsmodell kann die rechnerische Restnutzungsdauer bei modernisierten Gebäuden erhöhen; bei einer Kernsanierung kann sie nach dem Modell sogar bis zu 90 % der jeweiligen Gesamtnutzungsdauer erreichen.

Restnutzungsdauer ist deshalb nicht dasselbe wie technische Lebensdauer

Ein Gebäude fällt nach Ablauf einer bestimmten Jahreszahl selbstverständlich nicht zusammen. Es geht vielmehr um die wirtschaftlich verbleibende Nutzbarkeit unter üblichen Markt- und Bewirtschaftungsbedingungen.

Für Kapitalanleger ist das besonders bei älteren Objekten wichtig

Eine ältere Wohnung kann wirtschaftlich hervorragend sein, wenn das Gemeinschaftseigentum gut gepflegt und modernisiert wurde. Ein jüngeres Gebäude kann dagegen problematisch sein, wenn erhebliche Baumängel oder unterlassene Instandhaltung bestehen.

Auch bei Gutachten sollte man die Zahl hinterfragen

Wenn beispielsweise eine Restnutzungsdauer von 25 oder 50 Jahren angesetzt wird, würden wir verstehen wollen, welche Annahmen über Alter, Zustand und Modernisierungen dahinterstehen.

Steuerliche Versprechen sehen wir vorsichtig

Eine besonders kurze Restnutzungsdauer kann steuerlich attraktiv wirken, weil sie möglicherweise eine höhere jährliche AfA ermöglicht. Wir würden deshalb eine wirtschaftliche Immobilienentscheidung niemals davon abhängig machen, dass eine bestimmte verkürzte steuerliche Nutzungsdauer später tatsächlich anerkannt wird.

Die Restnutzungsdauer ist eine etablierte Bewertungskennzahl und besonders bei älteren Bestandsimmobilien wichtig. Sie verbindet Baujahr, Gebäudezustand, Modernisierung und zukünftige wirtschaftliche Nutzbarkeit und gehört deshalb für uns zu den letzten Kennzahlen, die in einem umfassenden Kapitalanlage-FAQ nicht fehlen sollten.

Eine FAQ-Antwort kann vieles verständlicher machen, doch eine gute Entscheidung sollte immer Ihre persönlichen Voraussetzungen berücksichtigen.

Weiterführende Quellen

Bundesrecht – § 4 ImmoWertV: Definition der Restnutzungsdauer

Gutachterausschuss Berlin – Restnutzungsdauer und Gebäudezustand in aktuellen Bewertungsmodellen

Bundesfinanzministerium – aktuelle Hinweise zur AfA nach kürzerer tatsächlicher Nutzungsdauer

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