Kurzantwort
Der Cashflow-Break-even-Zins zeigt überschlägig, bei welchem Sollzins die Nettokaltmiete gerade noch ausreicht, um laufende Eigentümerkosten sowie Zins und die gewünschte anfängliche Tilgung zu tragen. Vereinfacht gilt: ( Jahresnettokaltmiete – jährliche Eigentümerkosten ) ÷ Darlehenssumme × 100 – Tilgungssatz = Break-even-Zins. Eine FAQ-Antwort kann eine wichtige Frage klären – sprechen Sie uns gerne an, damit auch Ihre persönliche Situation in die Entscheidung einfließt.
Was bedeutet das konkret für Ihr Vorhaben? Kostenlose Erstberatung anfragen
Zunächst wird ermittelt, welcher Teil der Jahresnettokaltmiete nach den angesetzten nicht umlagefähigen laufenden Eigentümerkosten noch für die Finanzierung zur Verfügung steht.
Jahresnettokaltmiete: 12.000 Euro
Eigentümerkosten: 1.800 Euro
Für die Finanzierung verfügbar: 10.200 Euro
Darlehen: 200.000 Euro
Gewünschte Anfangstilgung: 2 %
Damit können Zins und Tilgung zusammen anfänglich höchstens rund 5,1 % der Darlehenssumme beanspruchen, wenn der Cashflow ungefähr null bleiben soll.
Bei 2 % gewünschter Anfangstilgung verbleiben:
Steigt der Sollzins unter diesen vereinfachten Annahmen über etwa 3,1 %, wird der Cashflow negativ.
3 % Sollzins plus 2 % Anfangstilgung ergeben bei 200.000 Euro Darlehen anfänglich 10.000 Euro Kapitaldienst pro Jahr. Nach den angesetzten Eigentümerkosten verbleiben damit noch rund 200 Euro beziehungsweise etwa 17 Euro monatlicher positiver Cashflow.
4 % Sollzins plus 2 % Tilgung entsprechen 12.000 Euro anfänglichem Kapitaldienst. Gegenüber den verfügbaren 10.200 Euro fehlen damit rund 1.800 Euro jährlich beziehungsweise 150 Euro monatlich.
Bei einem typischen Annuitätendarlehen besteht die grundsätzlich gleichbleibende Rate aus Zins und Tilgung; mit fortschreitender Rückzahlung sinkt der Zinsanteil und der Tilgungsanteil steigt.
Im Zeitverlauf verändern sich Restschuld, Tilgungsanteil, Mieten und laufende Kosten, sodass sich auch der wirtschaftliche Break-even verschieben kann.
Die Rechnung zeigt zunächst den Cashflow vor Steuern. Steuerliche Effekte durch Schuldzinsen, AfA oder andere Werbungskosten können die persönliche Nachsteuerbetrachtung verändern, ändern aber nicht den tatsächlichen Zahlungsstrom aus Miete, Kosten und Kreditrate.
Finanztip betont ebenfalls, dass bei Kapitalanlageimmobilien Mieteinnahmen, laufende Kosten und Finanzierung gemeinsam betrachtet werden müssen und dass die Kreditfinanzierung die Rendite sowohl verbessern als auch verschlechtern kann.
Statt nur zu fragen „Was passiert bei höheren Zinsen?“, können wir sehr konkret rechnen: „Bis zu welchem Zinssatz trägt sich meine aktuelle Kalkulation noch?“
Bei unserem Beispiel liegt die Schwelle ungefähr bei:
Unterhalb davon ist der Cashflow zunächst leicht positiv.
Oberhalb davon entsteht bei unveränderter Tilgung zunehmend ein monatlicher Zuschussbedarf.
Liegt der tatsächliche Sollzins beispielsweise bei 2,5 % und der Break-even bei 3,1 %, beträgt der rechnerische Zinsabstand nur 0,6 Prozentpunkte.
Liegt der Break-even dagegen bei 5 %, besteht wesentlich mehr Spielraum.
Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass nach Ablauf der Sollzinsbindung häufig noch eine erhebliche Restschuld besteht und die zukünftige Finanzierung deshalb von den dann geltenden Zinsen abhängt.
Die Deutsche Bundesbank veröffentlicht laufend die tatsächlich vereinbarten Zinssätze für neue Wohnungsbaukredite. Damit lässt sich ein errechneter Break-even-Zins auch mit dem aktuellen Finanzierungsmarkt vergleichen.
Wenn eine Immobilie beispielsweise schon ab 3 % Sollzins einen deutlich negativen Cashflow erzeugt, besitzt die Kalkulation wenig finanziellen Spielraum.
Bei ansonsten gleichen Daten sinkt der mögliche Break-even-Zins, wenn statt 2 % beispielsweise 3 % Anfangstilgung gewünscht werden. Das ist nicht automatisch schlechter, denn dafür wird schneller entschuldet – die monatliche Liquiditätsbelastung steigt jedoch.
Eine Finanzierung kann einen negativen Cashflow besitzen und gleichzeitig durch hohe Tilgung einen erheblichen Vermögensaufbau erzeugen. Für uns muss beides zur finanziellen Situation des Anlegers passen.
Der Cashflow-Break-even-Zins ist kein gesetzlich normierter Fachbegriff, aber ein ausgesprochen nützlicher Finanzierungs-Stresstest. Er zeigt mit einer einzigen Zahl, wie viel Zinsbelastung die konkrete Kapitalanlage verträgt, bevor zusätzliche monatliche Liquidität benötigt wird.
Eine FAQ-Antwort beantwortet eine konkrete Frage, doch häufig entstehen daraus weitere persönliche Überlegungen – melden Sie sich gerne.
Verbraucherzentrale – Annuitätendarlehen, Zins, Tilgung und MonatsrateVerbraucherzentrale öffnen
Finanztip – Kapitalanlageimmobilie: Miete, Kosten, Kredit und CashflowFinanztip öffnen
Deutsche Bundesbank – aktuelle Zinssätze für WohnungsbaukrediteDeutsche Bundesbank öffnen
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Lebenserfahrung:
Worte sind Worte,
Taten sind Taten
und Zahlen sind Zahlen.
Daher unsere Empfehlung:
Seien Sie tatkräftig,
überzeugen Sie sich selbst
und buchen Sie einen Termin!