Kapitalanlage-Immobilien nach Ihrem Bedarf Eine große Auswahl geprüfter Objekte, jahrzehntelange Erfahrung, unabhängige Beratung, keine Arbeit später im Alltag Für Ihren Vermögensaufbau, Ihre Altersvorsorge, Steueroptimierung, Zukunftssicherung, Inflationsschutz und finanzielle Sicherheit – mit dem Ziel Ruhe
Deutsche Kapitalanlage-Immobilien

Was ist der Ertragswert einer Kapitalanlageimmobilie und wie wird er berechnet?

Kurzantwort

Der Ertragswert beschreibt den Wert einer Immobilie, der sich aus ihren marktüblich erzielbaren Erträgen sowie unter anderem Bodenwert, Bewirtschaftungskosten, Restnutzungsdauer und Liegenschaftszinssatz ableitet. Er ist insbesondere bei ertragsorientierten Immobilien eine wichtige Bewertungsgröße, darf aber nicht einfach mit Kaufpreis oder Verkehrswert gleichgesetzt werden. Eine FAQ-Antwort kann eine wichtige Frage klären – sprechen Sie uns gerne an, damit auch Ihre persönliche Situation in die Entscheidung einfließt.

Was bedeutet das konkret für Ihr Vorhaben? Kostenlose Erstberatung anfragen

Ausführliche Antwort

Der Ertrag steht im Mittelpunkt

Nach § 27 ImmoWertV wird der Ertragswert grundsätzlich auf Basis der marktüblich erzielbaren Erträge einer Immobilie ermittelt.

Mehrere Kennzahlen greifen zusammen

Für die Berechnung werden insbesondere Bodenwert, Reinertrag, Restnutzungsdauer und objektspezifisch angepasster Liegenschaftszinssatz berücksichtigt.

Ausgangspunkt ist der Rohertrag

Der Rohertrag entspricht grundsätzlich den bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung und zulässiger Nutzung marktüblich erzielbaren Erträgen.

Daraus wird der Reinertrag

Vom Rohertrag werden die Bewirtschaftungskosten abgezogen. Dazu zählen im Bewertungsmodell unter anderem Verwaltungskosten, Instandhaltungskosten und Mietausfallwagnis.

Der Ertrag wird kapitalisiert

Der verbleibende Ertrag wird mithilfe von Liegenschaftszinssatz, Restnutzungsdauer und Kapitalisierungsfaktor auf einen heutigen Wert umgerechnet.

Ein vereinfachtes Beispiel

Jährlicher marktüblicher Reinertrag: 9.600 Euro

Restnutzungsdauer: 40 Jahre

Liegenschaftszinssatz: 3 %

Kapitalisierungsfaktor: rund 23,1

Kapitalisierter Reinertrag:

9.600 € × 23,1 ≈ 221.900 Euro

Der Bodenwert kommt hinzu

Beim allgemeinen Ertragswertverfahren wird der kapitalisierte Reinertragsanteil der baulichen Anlagen mit dem Bodenwert zusammengeführt. Zuvor wird bei diesem Verfahren die Bodenwertverzinsung aus dem Reinertrag herausgerechnet.

Es gibt mehrere Varianten

Die ImmoWertV unterscheidet das allgemeine, vereinfachte und periodische Ertragswertverfahren. Welche Variante geeignet ist, hängt vom Bewertungsobjekt und den Ertragsverhältnissen ab.

Nicht einfach tatsächliche Miete einsetzen

Liegt die aktuelle Miete deutlich unter oder über dem marktüblich erzielbaren Niveau, kann eine professionelle Wertermittlung nicht automatisch ausschließlich diese Vertragsmiete zugrunde legen.

Der Ertragswert ist nicht automatisch der Kaufpreis

Ein Käufer kann 300.000 Euro bezahlen, obwohl eine Ertragswertermittlung beispielsweise zu 280.000 oder 320.000 Euro führt.

Auch Ertragswert und Verkehrswert sind nicht automatisch identisch

Der Verkehrswert beziehungsweise Marktwert beschreibt nach § 194 BauGB den unter gewöhnlichen Marktbedingungen erzielbaren Preis. Die ImmoWertV sieht je nach Objekt und Marktpraxis neben dem Ertragswertverfahren auch Vergleichswert- und Sachwertverfahren vor.

Bei Kapitalanlageimmobilien ist das Verfahren besonders naheliegend

Der Gutachterausschuss Berlin beschreibt das Ertragswertverfahren ausdrücklich als Verfahren zur Verkehrswertermittlung ertragsorientierter Immobilien, beispielsweise Mietwohnhäuser und Geschäftshäuser.

Bei einzelnen Eigentumswohnungen kann der Vergleichswert sehr wichtig sein

Gerade wenn ausreichend tatsächlich verkaufte vergleichbare Wohnungen vorhanden sind, kann die Marktbewertung einer Eigentumswohnung stark durch Vergleichspreise geprägt werden. Der Ertragswert bleibt trotzdem eine interessante zusätzliche Perspektive auf die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Kaufpreises.

Aus unserer Beraterpraxis

Diese Kennzahl gehört für uns eindeutig dazu

Der Ertragswert verbindet mehrere Kennzahlen, die wir zuvor bereits einzeln betrachtet haben:

Mietertrag → Bewirtschaftungskosten → Reinertrag → Liegenschaftszinssatz → Restnutzungsdauer → Kapitalisierungsfaktor → Ertragswert.

Damit schließt sich der Kreis

Die einzelnen Kennzahlen wirken zunächst teilweise theoretisch. Beim Ertragswert erkennt man, wofür sie tatsächlich gebraucht werden.

Ein hoher Kaufpreis braucht entsprechende Erträge

Wird eine Wohnung für 350.000 Euro angeboten, während ihre nachhaltig erzielbaren Erträge nur eine wesentlich niedrigere Bewertung plausibel erscheinen lassen, würden wir genauer untersuchen, wodurch der Kaufpreis gerechtfertigt werden soll.

Umgekehrt kann eine Differenz interessant sein

Liegt ein nachvollziehbar ermittelter Ertragswert deutlich über dem angebotenen Kaufpreis, wäre dies für uns zumindest ein Anlass, die Immobilie genauer zu prüfen.

Aber bitte keinen einzelnen Rechenwert vergöttern

Auch ein Ertragswert beruht auf Annahmen. Schon andere Ansätze bei marktüblicher Miete, Bewirtschaftungskosten, Restnutzungsdauer oder Liegenschaftszinssatz können das Ergebnis spürbar verändern.

Besonders der Liegenschaftszinssatz wirkt stark

Der Gutachterausschuss Berlin weist darauf hin, dass seine Liegenschaftszinssätze aus geeigneten Kaufpreisen und Reinerträgen unter Berücksichtigung der Restnutzungsdauer abgeleitet werden.

Modellkonformität ist wichtig

Wer Marktkennzahlen eines Gutachterausschusses verwendet, sollte auch die zugehörigen Bewertungsannahmen beachten. Andernfalls können scheinbar präzise Berechnungen zu falschen Ergebnissen führen.

Für den normalen Anleger reicht zunächst das Prinzip

Niemand muss vor jedem Wohnungskauf selbst ein vollständiges Verkehrswertgutachten erstellen. Wichtig ist zunächst zu verstehen: Der Wert einer Kapitalanlage hängt wesentlich davon ab, welche nachhaltigen Erträge das dafür eingesetzte Kapital erwirtschaften kann.

Den Ertragswert würden wir in einem umfassenden Kennzahlenbereich eindeutig nicht weglassen. Er gehört neben Kaufpreisfaktor, Mietrendite, Cashflow und Vergleichswerten zu den wichtigen Perspektiven, mit denen sich beurteilen lässt, ob ein verlangter Kaufpreis wirtschaftlich nachvollziehbar erscheint.

Eine FAQ-Antwort liefert Wissen – im persönlichen Gespräch können wir gemeinsam klären, was davon für Ihr Vorhaben wichtig ist.

Weiterführende Quellen

Bundesrecht – ImmoWertV §§ 27–34: Ertragswertverfahren

Gutachterausschuss Berlin – Ertragswertverfahren

Bundesrecht – § 194 BauGB: Verkehrswert beziehungsweise Marktwert

Das könnte Sie ebenfalls interessieren

← Alle Fragen zu „Kennzahlen & Berechnung“

Danke schön,

vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Lebenserfahrung:

Worte sind Worte,
Taten sind Taten
und Zahlen sind Zahlen.

Daher unsere Empfehlung:

Seien Sie tatkräftig,
überzeugen Sie sich selbst

und buchen Sie einen Termin!

Kostenlose Erstberatung Unverbindlich und 100 % kostenlos
Online-Anfrage