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Deutsche Kapitalanlage-Immobilien

Was ist der Vergleichswert einer Kapitalanlagewohnung und wie wird er ermittelt?

Kurzantwort

Der Vergleichswert ist ein Immobilienwert, der aus tatsächlich erzielten Kaufpreisen hinreichend vergleichbarer Immobilien beziehungsweise geeigneten Vergleichsfaktoren abgeleitet wird. Gerade bei Eigentumswohnungen ist diese Bewertungsmethode besonders relevant, weil sie unmittelbar zeigt, welche Preise Käufer für vergleichbare Objekte am Markt tatsächlich gezahlt haben. Eine FAQ-Antwort liefert allgemeine Informationen – sprechen Sie uns gerne an, damit bei Ihrer Entscheidung auch Ihre persönlichen Ziele und Voraussetzungen berücksichtigt werden.

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Ausführliche Antwort

Tatsächliche Verkäufe bilden die Grundlage

Nach § 24 ImmoWertV wird der Vergleichswert grundsätzlich aus einer ausreichenden Anzahl geeigneter Vergleichspreise ermittelt.

Entscheidend sind vergleichbare Immobilien

Nach § 25 ImmoWertV sollen Immobilien herangezogen werden, deren wertbeeinflussende Merkmale mit dem Bewertungsobjekt hinreichend übereinstimmen und deren Verkäufe zeitlich ausreichend nahe am Bewertungsstichtag liegen.

Ein einfaches Beispiel

Angenommen, mehrere vergleichbare Eigentumswohnungen wurden zuletzt zu folgenden bereinigten Preisen verkauft:

4.300 €/m²

4.450 €/m²

4.500 €/m²

4.550 €/m²

4.700 €/m²

Dann könnte sich daraus zunächst ein Vergleichsniveau von ungefähr 4.500 €/m² ergeben.

Bei 60 m² wären das rund 270.000 Euro

Vereinfacht:

60 m² × 4.500 €/m² = 270.000 Euro

Das wäre zunächst eine Orientierung für den Vergleichswert.

So einfach bleibt die professionelle Bewertung aber nicht

Unterschiede beispielsweise bei Lage, Wohnungsgröße, Geschoss, Baujahr, Zustand, Ausstattung, Aufzug, Balkon oder Vermietungssituation können Anpassungen erforderlich machen.

Deshalb reicht ein einfacher Durchschnitt nicht immer aus

§ 25 ImmoWertV sieht ausdrücklich vor, dass geeignete Vergleichspreise bei Abweichungen an die Eigenschaften des Bewertungsobjektes angepasst werden.

Auch Vergleichsfaktoren können verwendet werden

Anstelle einzelner Vergleichspreise kann insbesondere bei bebauten Grundstücken ein objektspezifisch angepasster Vergleichsfaktor herangezogen werden.

Gutachterausschüsse besitzen dafür besonders wertvolle Daten

Ihre Kaufpreissammlungen beruhen auf tatsächlich abgeschlossenen Immobilienkaufverträgen. Der Gutachterausschuss Berlin beschreibt das Vergleichswertverfahren deshalb als besonders direkt am tatsächlichen Markt orientiertes Bewertungsverfahren.

Angebotspreise sind etwas anderes

Ein Immobilienportal zeigt zunächst, welchen Preis ein Verkäufer verlangt.

Der Vergleichswert orientiert sich dagegen an tatsächlich realisierten Kaufpreisen vergleichbarer Objekte.

Das ist ein wichtiger Unterschied

Eine Wohnung kann beispielsweise für 320.000 Euro angeboten werden, während vergleichbare tatsächliche Verkäufe eher auf ein Wertniveau um 285.000 Euro hindeuten.

Vergleichswert und Marktwert sind eng verbunden, aber nicht identisch

Der Vergleichswert ist das Ergebnis eines bestimmten Wertermittlungsverfahrens. Der Verkehrswert beziehungsweise Marktwert ist dagegen die übergeordnete Aussage darüber, welcher Preis unter gewöhnlichen Marktbedingungen voraussichtlich erzielbar wäre.

Mehrere Bewertungsverfahren können nebeneinander verwendet werden

Die ImmoWertV sieht Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren vor; welches Verfahren geeignet ist, hängt vom Objekt, den Marktgepflogenheiten und den verfügbaren Daten ab.

Für Eigentumswohnungen besonders interessant

Der Gutachterausschuss Berlin stellt für Wohnungseigentum sogar ein öffentlich zugängliches Immobilienpreis-Info bereit, das vergleichbare Objekte aus der Kaufpreissammlung sucht und daraus ein allgemeines Preisniveau einschließlich Mittelwert, Preisspanne und Anzahl der Treffer ableitet.

Aus unserer Beraterpraxis

Diese Bewertungsgröße würden wir eindeutig kennen wollen

Bei einer Kapitalanlagewohnung interessiert uns nicht nur:

Was verlangt der Verkäufer?

Sondern mindestens genauso:

Was wurde für tatsächlich vergleichbare Wohnungen zuletzt bezahlt?

Angebotspreise überzeugen uns deutlich weniger

Wenn zehn Wohnungen für jeweils 5.000 Euro pro Quadratmeter inseriert werden, wissen wir zunächst nur, dass zehn Verkäufer gerne ungefähr diesen Preis hätten.

Entscheidender wäre für uns, ob vergleichbare Wohnungen tatsächlich für 4.300, 4.700 oder 5.000 Euro pro Quadratmeter verkauft wurden.

Ein Beispiel

Angebotspreis: 300.000 Euro

Plausibler Vergleichswert: 270.000 Euro

Differenz: 30.000 Euro

Damit läge der verlangte Kaufpreis rund 11 % über dem Vergleichswert.

Genau hier verbindet sich dieses FAQ mit unserer Kaufpreisabweichung

FAQ 477 zeigt, wie stark ein Kaufpreis über oder unter einem plausiblen Marktwert liegt.

Der Vergleichswert liefert eine besonders wichtige Möglichkeit, diesen plausiblen Wert überhaupt herzuleiten.

Die Vergleichsobjekte müssen wirklich vergleichbar sein

Eine 30-m²-Wohnung im unsanierten Erdgeschoss ist kein idealer Vergleich für eine modernisierte 65-m²-Wohnung mit Balkon im vierten Obergeschoss.

Auch innerhalb derselben Straße können Unterschiede erheblich sein

Gebäudezustand, Baujahr, Energiezustand, Mikrolage, Grundriss, Geschoss und Ausstattung können dazu führen, dass vermeintlich ähnliche Wohnungen unterschiedliche Werte haben.

Für uns ist die Kaufpreissammlung besonders interessant

Der Berliner Gutachterausschuss stellt für Eigentumswohnungen Informationen zum allgemeinen Preisniveau bereit, die aus tatsächlich ausgewerteten Kauffällen der Kaufpreissammlung stammen.

Das ersetzt trotzdem kein vollständiges Gutachten

Auch der Gutachterausschuss weist darauf hin, dass eine allgemeine Preisinfo nur eine ungefähre Wertaussage liefert und eine vollständige Verkehrswertermittlung deutlich umfangreicher ist.

Bei Eigentumswohnungen gewichten wir den Vergleichswert sehr hoch

Gerade wenn viele vergleichbare Verkäufe verfügbar sind, halten wir diese Sichtweise für ausgesprochen wertvoll. Sie beantwortet eine der wichtigsten Fragen beim Kauf:

„Was bezahlen andere Käufer für tatsächlich vergleichbare Wohnungen?“

Den Vergleichswert würden wir in einem umfassenden Kennzahlenbereich eindeutig nicht weglassen. Für eine typische Kapitalanlage-Eigentumswohnung ist er aus unserer Sicht sogar praxisnäher als manche komplizierte finanzmathematische Spezialkennzahl.

Eine FAQ-Antwort beantwortet eine konkrete Frage, doch häufig entstehen daraus weitere persönliche Überlegungen – melden Sie sich gerne.

Weiterführende Quellen

ImmoWertV § 24 – Grundlagen des Vergleichswertverfahrens

Gutachterausschuss Berlin – Vergleichswertverfahren

Gutachterausschuss Berlin – Immobilienpreis-Info für Eigentumswohnungen

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