Kurzantwort
Ja, Sie können grundsätzlich gleichzeitig den pfändbaren Lohn eines ehemaligen Mieters beim Arbeitgeber und vorhandenes Guthaben bei seiner Bank pfänden lassen. Sie dürfen dadurch allerdings insgesamt nicht mehr erhalten als Ihre titulierte Forderung einschließlich der erstattungsfähigen Vollstreckungskosten. Eine FAQ-Antwort ist ein guter Ausgangspunkt, doch im persönlichen Gespräch lässt sich Ihre Situation genauer einordnen. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__803.html))
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Die ZPO erlaubt grundsätzlich auch die gleichzeitige Pfändung mehrerer Geldforderungen gegenüber verschiedenen Drittschuldnern – beispielsweise gegenüber dem Arbeitgeber und einer Bank. (gesetze-im-internet.de)
Bei der Lohnpfändung ist der Arbeitgeber Drittschuldner, während bei der Kontopfändung die Bank als Drittschuldner betroffen ist.
Sowohl beim Arbeitseinkommen als auch auf einem Pfändungsschutzkonto gelten gesetzliche Schutzvorschriften und Freibeträge, sodass nicht automatisch sämtliche Einnahmen des ehemaligen Mieters gepfändet werden können. (gesetze-im-internet.de) (gesetze-im-internet.de)
Die Zwangsvollstreckung darf nur so weit betrieben werden, wie dies zur Befriedigung Ihrer Forderung und zur Deckung der Vollstreckungskosten erforderlich ist. (gesetze-im-internet.de)
Erhalten Sie beispielsweise bereits Geld aus der Lohnpfändung, reduziert sich dadurch die noch offene Forderung, die über andere Vollstreckungsmaßnahmen beigetrieben werden darf.
Wenn sowohl Arbeitgeber als auch Bankverbindung bekannt sind, kann es bei einer größeren offenen Forderung durchaus sinnvoll sein, mehrere Vollstreckungsmöglichkeiten zu prüfen. Eine Kontopfändung kann möglicherweise schneller zu einem größeren Betrag führen, während eine Lohnpfändung über längere Zeit regelmäßig kleinere Beträge einbringen kann. Allerdings verursacht jede Maßnahme zusätzlichen Aufwand und Kosten, sodass wir auch hier immer die Höhe der offenen Forderung und die Erfolgsaussichten gegenüberstellen würden.
Eine FAQ-Antwort bietet Orientierung – welche Lösung zu Ihnen passt, lässt sich am besten in einem persönlichen Gespräch klären.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
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