Kurzantwort
Pfänden mehrere Gläubiger dasselbe Bankkonto, entscheidet bei gewöhnlichen Pfändungen grundsätzlich die zeitliche Rangfolge der wirksam gewordenen Pfändungen. Der zuerst rangierende Gläubiger wird grundsätzlich zuerst aus dem pfändbaren Guthaben befriedigt. Eine FAQ-Antwort kann eine wichtige Frage klären – sprechen Sie uns gerne an, damit auch Ihre persönliche Situation in die Entscheidung einfließt.
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Nach dem Prioritätsprinzip geht ein durch eine frühere Pfändung entstandenes Pfändungspfandrecht grundsätzlich einer späteren Pfändung vor.
Bei einer Kontopfändung gilt die Pfändung grundsätzlich mit der Zustellung des Pfändungsbeschlusses an die Bank als Drittschuldnerin als bewirkt.
Reicht das pfändbare Guthaben zunächst nur für den vorrangigen Gläubiger, kann ein nachrangiger Gläubiger später zum Zuge kommen, wenn die frühere Forderung vollständig befriedigt wurde und seine Pfändung weiterhin besteht.
Durch mehrere Pfändungen erhöht sich weder das vorhandene Kontoguthaben noch entfallen gesetzliche Pfändungsschutzbestimmungen.
Bestehen konkurrierende Pfändungen oder ist die Rangfolge unklar, enthält die Zivilprozessordnung besondere Regelungen für mehrfach gepfändete Geldforderungen.
Wenn bereits mehrere Gläubiger auf dasselbe Konto zugreifen, würden wir deshalb nicht nur fragen, ob überhaupt Geld eingeht, sondern vor allem, an welcher Stelle unsere eigene Pfändung steht. Ist eine hohe vorrangige Forderung vorhanden, kann es trotz erfolgreicher Kontopfändung lange dauern, bis tatsächlich Geld bei Ihnen ankommt. Bei größeren Forderungen kann es trotzdem sinnvoll sein, sich einen Rang zu sichern, statt die Vollstreckung vollständig aufzugeben.
Eine FAQ-Antwort behandelt das Allgemeine – sprechen Sie uns gerne an, wenn es um die Besonderheiten Ihres Vorhabens geht.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Lebenserfahrung:
Worte sind Worte,
Taten sind Taten
und Zahlen sind Zahlen.
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