Kurzantwort
Der Reinertrag zeigt vereinfacht, welcher jährliche Ertrag nach Abzug der Bewirtschaftungskosten von den Immobilienerträgen verbleibt. Die Grundformel lautet: Jahresrohertrag – Bewirtschaftungskosten = Jahresreinertrag. Eine FAQ-Antwort ist ein guter Ausgangspunkt, doch im persönlichen Gespräch lässt sich Ihre Situation genauer einordnen.
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Nach § 31 ImmoWertV gilt: jährlicher Reinertrag = jährlicher Rohertrag – Bewirtschaftungskosten. § 31 ImmoWertV – Reinertrag und Rohertrag
Beträgt der Jahresrohertrag 12.000 Euro und werden 2.000 Euro Bewirtschaftungskosten angesetzt, ergibt sich ein Jahresreinertrag von 10.000 Euro.
Dazu gehören in der Immobilienbewertung insbesondere Verwaltungskosten, Instandhaltungskosten, Mietausfallwagnis sowie gegebenenfalls nicht vom Mieter getragene Betriebskosten.
Bei einer professionellen Wertermittlung wird grundsätzlich mit den marktüblich erzielbaren Erträgen gerechnet; tatsächliche Erträge können zugrunde gelegt werden, wenn sie marktüblich erzielbar sind.
Zinsen und Tilgung des persönlichen Immobiliendarlehens werden bei dieser objektbezogenen Reinertragsberechnung grundsätzlich nicht abgezogen.
Der Gutachterausschuss Essen definiert den Reinertrag ebenfalls ausdrücklich als Differenz zwischen Rohertrag und Bewirtschaftungskosten und veröffentlicht zugleich Modellwerte für Verwaltung, Instandhaltung und Mietausfallwagnis. Gutachterausschuss Essen – Reinertrag und Bewirtschaftungskosten
Steuern, individuelle Finanzierung, größere außergewöhnliche Investitionen und andere persönliche Zahlungsströme sind in dieser einfachen Objektkennzahl noch nicht vollständig enthalten.
Reinertrag beziehungsweise operative Nettoerträge spielen unter anderem bei Ertragswert, Renditebetrachtungen und verschiedenen professionellen Immobilienkennzahlen eine wichtige Rolle.
HypZert führt Rohertrag, Reinertrag und Bewirtschaftungskosten ausdrücklich als zentrale Bestandteile des Ertragswertverfahrens. HypZert – Immobilienbewertung und Ertragswertverfahren
Wenn eine Wohnung 12.000 Euro Jahresmiete erzielt und langfristig 2.000 Euro beim Eigentümer verbleibende Bewirtschaftungskosten verursacht, bleiben 10.000 Euro Reinertrag. Das ist wesentlich aussagekräftiger als nur die Aussage „Die Wohnung bringt 12.000 Euro Miete“.
Der Rohertrag zeigt zunächst, was die Immobilie erwirtschaftet. Der Reinertrag zeigt besser, was nach den laufenden Bewirtschaftungskosten des Objekts davon übrig bleibt.
Wohnung A und Wohnung B können jeweils 12.000 Euro Jahresrohertrag erzielen. Wenn bei Wohnung A 1.500 Euro und bei Wohnung B 3.000 Euro Bewirtschaftungskosten anfallen, liegen die Reinerträge aber bei 10.500 beziehungsweise 9.000 Euro.
Eine hohe Miete allein macht eine Immobilie nicht automatisch wirtschaftlich besser. Hohe Verwaltungskosten, Instandhaltung oder Mietausfallrisiken können einen erheblichen Teil des Ertrags wieder aufzehren.
Vom Reinertrag ausgehend können wir anschließend betrachten, welchen Kapitaldienst die Immobilie tragen muss und welcher Cashflow daraus für den Anleger entsteht.
Für uns lautet eine einfache Reihenfolge:
Der Reinertrag gehört zu den einfachen und wichtigen Grundgrößen einer Kapitalanlageimmobilie. Er zeigt wesentlich realistischer als die reine Jahresmiete, welche operative Ertragskraft das Objekt tatsächlich besitzt.
Eine FAQ-Antwort kann Zusammenhänge erklären, doch erst der Blick auf Ihre persönliche Situation schafft wirkliche Klarheit.
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz – § 31 ImmoWertV: Reinertrag und Rohertrag
Gutachterausschuss Essen – Reinertrag und aktuelle Bewirtschaftungskostenmodelle
HypZert – Ertragswertverfahren, Reinertrag und Bewirtschaftungskosten
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
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