Kurzantwort
Der Jahresrohertrag beschreibt vereinfacht die jährlich erzielbaren Erträge einer Immobilie, bevor Bewirtschaftungskosten abgezogen werden. Bei einer ausschließlich vermieteten Wohnung lässt er sich für eine erste Überschlagsrechnung häufig aus der monatlichen Nettokaltmiete × 12 ableiten. Eine FAQ-Antwort liefert allgemeine Informationen – sprechen Sie uns gerne an, damit bei Ihrer Entscheidung auch Ihre persönlichen Ziele und Voraussetzungen berücksichtigt werden.
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Bei einer vermieteten Wohnung mit gleichbleibender Nettokaltmiete kann für einen ersten Überschlag gerechnet werden: monatliche Nettokaltmiete × 12 = Jahresrohertrag.
Bei 800 Euro monatlicher Nettokaltmiete ergibt sich damit ein jährlicher Rohertrag von 800 € × 12 = 9.600 Euro.
Nach § 31 ImmoWertV ergibt sich der Rohertrag grundsätzlich aus den bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung und zulässiger Nutzung marktüblich erzielbaren Erträgen.
Ist eine Wohnung beispielsweise deutlich unterhalb oder oberhalb des marktüblichen Niveaus vermietet, kann bei einer professionellen Wertermittlung eine andere Betrachtung erforderlich sein als bei einer einfachen persönlichen Einnahmenrechnung.
Erst wenn vom Jahresrohertrag Verwaltungskosten, Instandhaltung, Mietausfallwagnis und gegebenenfalls weitere nicht gedeckte Betriebskosten abgezogen werden, entsteht im Ertragswertverfahren der Reinertrag.
Der Gutachterausschuss Dresden verwendet den Jahresrohertrag beispielsweise beim sogenannten Rohertragsfaktor beziehungsweise Multiplikator, bei dem Kaufpreis und jährlicher Rohertrag miteinander verglichen werden. Gutachterausschuss Dresden – Grundstücksmarktbericht und Rohertragsfaktor
Von beispielsweise 9.600 Euro Jahresrohertrag müssen noch Eigentümerkosten und gegebenenfalls Finanzierungskosten getragen werden.
Für eine vollständige Wirtschaftlichkeitsanalyse sollten anschließend mindestens Bewirtschaftungskosten, Finanzierung, Cashflow und gegebenenfalls Steuern berücksichtigt werden.
Wenn eine Wohnung 800 Euro Nettokaltmiete erzielt, rechnen wir sofort mit 9.600 Euro Jahresmiete beziehungsweise Jahresrohertrag. Diese Zahl bildet den Ausgangspunkt für zahlreiche weitere Berechnungen.
Kennt man Kaufpreis und Jahresrohertrag, lassen sich daraus beispielsweise Bruttomietrendite und Kaufpreisfaktor sehr schnell ableiten.
Bei 240.000 Euro Kaufpreis und 12.000 Euro Jahresrohertrag beträgt die Bruttomietrendite vereinfacht 5 % und der Kaufpreisfaktor 20.
12.000 Euro Mieteinnahmen sind noch keine 12.000 Euro Gewinn. Verwaltung, Instandhaltung, Mietausfälle, Finanzierung und weitere Kosten reduzieren das wirtschaftliche Ergebnis.
Wenn dort mit einem hohen „Jahresertrag“ geworben wird, möchten wir wissen, ob tatsächlich die bestehende Nettokaltmiete gemeint ist oder bereits eine zukünftige beziehungsweise theoretisch erzielbare Miete eingerechnet wurde.
Wir bevorzugen zwei klare Zahlen: heutiger tatsächlicher Jahresrohertrag und gegebenenfalls zukünftig realistischer Jahresrohertrag. Dadurch bleibt sichtbar, welcher Teil der Kalkulation bereits existiert und welcher erst angenommen wird.
Der Jahresrohertrag ist mathematisch extrem einfach, aber eine elementare Ausgangsgröße für die Analyse vermieteter Immobilien. Wer ihn kennt, kann anschließend Kaufpreisfaktor, Mietrendite, Reinertrag und weitere Kennzahlen wesentlich leichter nachvollziehen.
Eine FAQ-Antwort ersetzt nicht das persönliche Gespräch – dort lassen sich Details, Prioritäten und Alternativen besser abwägen.
Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz – § 31 ImmoWertV: Rohertrag und Reinertrag
Gutachterausschuss Dresden – Grundstücksmarktbericht: Jahresrohertrag und Rohertragsfaktor
IHK Rhein-Neckar – Ertragswertverfahren mit Rohertrag, Reinertrag und Bewirtschaftungskosten
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
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