Kurzantwort
Eine feste EK-Grenze gibt es nicht, weil Banken unterschiedliche Beleihungsstufen und Zinsstaffeln verwenden. Entscheidend ist deshalb, wie viel zusätzliches EK benötigt wird, um mit der Darlehenssumme die nächste günstigere Beleihungsstufe zu erreichen. Eine FAQ-Antwort kann eine wichtige Frage klären – sprechen Sie uns gerne an, damit auch Ihre persönliche Situation in die Entscheidung einfließt.
Was bedeutet das konkret für Ihr Vorhaben? Kostenlose Erstberatung anfragen
Vereinfacht:
Je niedriger der Beleihungsauslauf, desto geringer ist grundsätzlich das Finanzierungsrisiko für die Bank und desto günstiger können die angebotenen Zinskonditionen ausfallen.
Angenommener Beleihungswert:
Aktuelles Darlehen:
Soll die Finanzierung auf 80 % reduziert werden, darf das Darlehen höchstens betragen:
Benötigtes zusätzliches EK:
Beispiel:
Variante A: 270.000 Euro Darlehen zu 4,25 %
Variante B: 240.000 Euro Darlehen zu 4,00 %
Vereinfachte Zinsbelastung im ersten Jahr:
Differenz:
Ohne Zinssenkung würden 240.000 Euro bei 4,25 % rund 10.200 Euro Zinsen kosten.
Durch die Verbesserung von 4,25 % auf 4,00 % kommen damit nochmals rund:
hinzu.
Aktuelle Finanzierungsübersichten unterscheiden Zinssätze ausdrücklich nach Beleihungsauslauf. Auch Interhyp weist für unterschiedliche Beleihungsausläufe unterschiedliche Konditionen aus; die konkreten Grenzen und Zinsabstände verändern sich jedoch laufend und unterscheiden sich zwischen den Darlehensgebern.
Schuldzinsen können grundsätzlich Werbungskosten sein, soweit sie wirtschaftlich mit den Vermietungseinkünften zusammenhängen. Eine Zinsersparnis reduziert deshalb gleichzeitig die künftig abzugsfähigen Schuldzinsen; der wirtschaftliche Vorteil nach Steuern ist entsprechend geringer als die reine Brutto-Zinsersparnis.
Wenn beispielsweise nur noch 8.000 Euro zusätzliches EK fehlen, um eine deutlich bessere Zinsstufe zu erreichen, kann dieser Betrag wesentlich interessanter sein als weitere 8.000 Euro EK innerhalb derselben Zinsstufe.
Nicht automatisch:
Sondern:
Zum Beispiel:
und jeweils den dazugehörigen Zinssatz.
So werden mögliche Konditionssprünge sofort sichtbar.
Wenn beispielsweise 10.000 Euro zusätzliches EK aufgrund einer besseren Zinsstufe jährlich 700 Euro zusätzliche Zinsersparnis erzeugen, entspricht allein dieser Konditionsvorteil zunächst:
Zusätzlich muss aber berücksichtigt werden, dass das Kapital anschließend gebunden ist und gegebenenfalls an anderer Stelle fehlen kann.
Selbst ein attraktiver Konditionsvorteil wäre für uns kein Grund, die persönliche oder immobilienbezogene Liquiditätsreserve vollständig aufzubrauchen.
Gerade beim Finanzierungvergleich lohnt es sich, die nächste günstigere Beleihungsstufe mathematisch gezielt anzusteuern. Häufig liegt genau dort ein besonders effizienter EK-Einsatz – deutlich sinnvoller als einfach pauschal möglichst viel oder möglichst wenig Eigenkapital einzusetzen.
Eine FAQ-Antwort beantwortet eine konkrete Frage, doch häufig entstehen daraus weitere persönliche Überlegungen – melden Sie sich gerne.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Lebenserfahrung:
Worte sind Worte,
Taten sind Taten
und Zahlen sind Zahlen.
Daher unsere Empfehlung:
Seien Sie tatkräftig,
überzeugen Sie sich selbst
und buchen Sie einen Termin!