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Wie lange bleibt ein ehemaliger Mieter im Schuldnerverzeichnis eingetragen?

Kurzantwort

Ein Eintrag im Schuldnerverzeichnis wird grundsätzlich nach drei Jahren gelöscht, gerechnet ab dem Tag der Eintragungsanordnung. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine vorzeitige Löschung möglich. Eine FAQ-Antwort liefert allgemeine Informationen – sprechen Sie uns gerne an, damit bei Ihrer Entscheidung auch Ihre persönlichen Ziele und Voraussetzungen berücksichtigt werden.

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Ausführliche Antwort

Grundsätzlich drei Jahre

Die gesetzliche Regelfrist beträgt drei Jahre ab dem Tag, an dem die Eintragung angeordnet wurde; anschließend löscht das zentrale Vollstreckungsgericht den Eintrag.

Eine frühere Löschung ist möglich

Eine vorzeitige Löschung kommt insbesondere infrage, wenn die vollständige Befriedigung des Gläubigers nachgewiesen wird, der Eintragungsgrund weggefallen ist oder die Eintragungsanordnung durch eine vollstreckbare gerichtliche Entscheidung aufgehoben beziehungsweise ausgesetzt wurde.

Bezahlen allein löscht den Eintrag nicht sofort

Wer die Forderung vollständig begleicht und eine vorzeitige Löschung erreichen möchte, muss dies gegenüber dem zuständigen zentralen Vollstreckungsgericht nachweisen und dort die Löschung beantragen.

Jede Eintragung wird gesondert betrachtet

Bestehen mehrere Eintragungen, muss für jede Eintragung, die vorzeitig gelöscht werden soll, ein eigener Antrag gestellt werden.

Aus unserer Beraterpraxis

Drei Jahre können für einen Schuldner sehr lang sein

Der Eintrag im Schuldnerverzeichnis kann für einen ehemaligen Mieter durchaus unangenehme wirtschaftliche Folgen haben und erhöht deshalb häufig den Druck, eine offene Forderung doch noch zu begleichen. Für Sie als Vermieter ist allerdings entscheidend, dass ein solcher Eintrag noch keine Zahlung garantiert – wenn kein pfändbares Einkommen oder Vermögen vorhanden ist, erhalten Sie dadurch nicht automatisch Ihr Geld.

Eine FAQ-Antwort ersetzt keine persönliche Betrachtung – sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Ihr Vorhaben genauer einordnen möchten.

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