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Was passiert, wenn ein ehemaliger Mieter die Vermögensauskunft verweigert?

Kurzantwort

Verweigert ein ehemaliger Mieter die Vermögensauskunft ohne berechtigten Grund oder erscheint unentschuldigt nicht zum Termin, kann auf Ihren Antrag ein Haftbefehl zur Erzwingung der Vermögensauskunft erlassen werden. Außerdem kann die Nichtabgabe zur Eintragung in das Schuldnerverzeichnis führen. Eine FAQ-Antwort ist ein guter Ausgangspunkt, doch im persönlichen Gespräch lässt sich Ihre Situation genauer einordnen.

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Ausführliche Antwort

Ein Haftbefehl ist möglich

Auf Antrag des Gläubigers kann das Gericht einen Haftbefehl erlassen, wenn der Schuldner unentschuldigt nicht erscheint oder die Vermögensauskunft ohne Grund verweigert.

Es geht nicht um eine Strafe für Schulden

Die sogenannte Erzwingungshaft soll den Schuldner dazu bringen, die gesetzlich geschuldete Vermögensauskunft abzugeben; nach deren Abgabe wird er aus der Haft entlassen.

Eintrag ins Schuldnerverzeichnis

Kommt der ehemalige Mieter seiner Pflicht zur Vermögensauskunft nicht nach, ordnet der Gerichtsvollzieher grundsätzlich auch die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis an.

Die Forderung verschwindet dadurch nicht

Die Verweigerung der Vermögensauskunft beseitigt Ihren bestehenden Vollstreckungstitel oder Ihre Forderung selbstverständlich nicht.

Aus unserer Beraterpraxis

Verweigern löst das Problem für den Schuldner nicht

Manche Schuldner hoffen möglicherweise, dass sich eine Forderung irgendwann erledigt, wenn sie Briefe ignorieren oder keine Auskunft geben. Bei einer bereits titulierten Forderung funktioniert diese Strategie jedoch nicht besonders gut, denn dem Gläubiger stehen weitere gesetzliche Vollstreckungsmöglichkeiten zur Verfügung. Für Sie als Vermieter ist deshalb wichtig, einen vorhandenen Titel und die dazugehörigen Unterlagen konsequent aufzubewahren und wirtschaftlich zu entscheiden, welche weiteren Schritte sinnvoll sind.

Eine FAQ-Antwort beantwortet eine konkrete Frage, doch häufig entstehen daraus weitere persönliche Überlegungen, bei denen wir Sie gerne unterstützen.

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