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Was steht im Schuldnerverzeichnis und kann ich es als Vermieter einsehen?

Kurzantwort

Ja, als Vermieter können Sie das Schuldnerverzeichnis einsehen, wenn ein gesetzlich zulässiger Einsichtsgrund vorliegt, beispielsweise zur Zwangsvollstreckung einer bestehenden Forderung. Das Register enthält unter anderem Personendaten des Schuldners sowie Grund und Datum der Eintragung, aber nicht einfach eine vollständige Aufstellung seiner Schulden. Eine FAQ-Antwort kann eine wichtige Frage klären – sprechen Sie uns gerne an, damit auch Ihre persönliche Situation in die Entscheidung einfließt.

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Ausführliche Antwort

Bundesweite Abfrage über das Internet

Die Schuldnerverzeichnisse der Bundesländer können zentral über das gemeinsame Vollstreckungsportal der Länder abgefragt werden.

Nicht jeder darf aus Neugier suchen

Für eine Einsicht muss ein gesetzlich anerkannter Grund vorliegen, beispielsweise die Zwangsvollstreckung oder die Abwehr wirtschaftlicher Nachteile durch einen möglicherweise zahlungsunfähigen Schuldner.

Diese Informationen finden Sie

Das Schuldnerverzeichnis enthält insbesondere Namen, Geburtsdaten, Wohnsitz, Aktenzeichen, zuständige Stelle sowie Grund und Datum der Eintragung.

Die Höhe der Schulden steht dort nicht

Das Register zeigt grundsätzlich nicht, welcher Gläubiger welchen konkreten Betrag vom Schuldner verlangt; entsprechende Angaben zur Forderung sind im Schuldnerverzeichnis nicht enthalten.

Registrierung ist erforderlich

Für die Online-Abfrage müssen Sie sich beim Vollstreckungsportal registrieren; die Abfrage zu einer anderen Person ist grundsätzlich kostenpflichtig.

Aus unserer Beraterpraxis

Interessant – aber kein vollständiger Bonitätscheck

Ein Eintrag im Schuldnerverzeichnis ist für einen Vermieter natürlich ein ernst zu nehmendes Warnsignal. Umgekehrt bedeutet ein fehlender Eintrag aber keineswegs automatisch, dass jemand finanziell problemlos dasteht, denn längst nicht jede unbezahlte Rechnung führt zu einer Eintragung. Das Schuldnerverzeichnis ist deshalb ein zusätzliches Informationsinstrument und kein vollständiges Bild über die wirtschaftliche Situation eines Menschen.

Eine FAQ-Antwort ersetzt keine persönliche Betrachtung – sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Ihr Vorhaben genauer einordnen möchten.

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