Kurzantwort
Ist auf dem gepfändeten Konto aktuell kein pfändbares Guthaben vorhanden, erhalten Sie zunächst kein Geld. Die Kontopfändung kann trotzdem sinnvoll bleiben, weil grundsätzlich auch Guthaben erfasst wird, das an den folgenden Tagen auf dem Konto entsteht. Eine FAQ-Antwort ist ein guter Ausgangspunkt, doch im persönlichen Gespräch lässt sich Ihre Situation genauer einordnen.
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Die Pfändung eines Bankkontos umfasst grundsätzlich sowohl das Guthaben am Tag der Zustellung des Pfändungsbeschlusses als auch die Tagesguthaben der folgenden Tage.
Gehen später beispielsweise Gehalt oder andere Zahlungen auf dem Konto ein, können daraus grundsätzlich pfändbare Beträge entstehen, solange die Pfändung wirksam ist.
Wurde eine Drittschuldnererklärung verlangt, muss die Bank unter anderem erklären, ob und in welchem Umfang sie die gepfändete Forderung anerkennt und ob bereits andere Pfändungen bestehen.
Führt der ehemalige Mieter ein Pfändungsschutzkonto, bleiben ihm die gesetzlich geschützten Beträge erhalten, sodass trotz vorhandenen Guthabens möglicherweise nichts oder nur ein Teil an Sie ausgezahlt werden kann.
Wenn eine Kontopfändung beim ersten Versuch keinen Cent bringt, würden wir daraus noch nicht automatisch schließen, dass sie sinnlos war. Gerade wenn regelmäßig Einkommen oder andere Zahlungen eingehen, kann zu einem späteren Zeitpunkt pfändbares Guthaben entstehen. Gleichzeitig sollte man bei dauerhaft erfolglosen Vollstreckungen immer darauf achten, nicht mehr Geld und Aufwand zu investieren, als wirtschaftlich vernünftig erscheint.
Eine FAQ-Antwort kann vieles verständlicher machen, doch eine gute Entscheidung sollte immer Ihre persönlichen Voraussetzungen berücksichtigen.
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
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