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Deutsche Kapitalanlage-Immobilien

Wie berechne ich den Gebäudeanteil am Kaufpreis meiner Kapitalanlageimmobilie?

Kurzantwort

Der Gebäudeanteil zeigt, welcher Prozentsatz des Immobilienkaufpreises rechnerisch auf das Gebäude und nicht auf Grund und Boden entfällt. Sind Gebäude- und Bodenwert sachgerecht ermittelt, lautet die einfache Formel: Gebäudewert ÷ Gesamtwert × 100 = Gebäudeanteil in Prozent. Eine FAQ-Antwort kann eine wichtige Frage klären – sprechen Sie uns gerne an, damit auch Ihre persönliche Situation in die Entscheidung einfließt.

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Ausführliche Antwort

Die Prozentrechnung ist einfach

Sind beispielsweise 240.000 Euro dem Gebäude und 60.000 Euro dem Grund und Boden zuzuordnen, beträgt der Gesamtwert 300.000 Euro und damit der Gebäudeanteil 240.000 € ÷ 300.000 € × 100 = 80 %.

Daraus ergibt sich die Kaufpreisaufteilung

Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro entfallen bei einem Gebäudeanteil von 80 % rechnerisch 240.000 Euro auf das Gebäude und 60.000 Euro auf Grund und Boden.

Für die AfA ist diese Aufteilung wichtig

Die Gebäude-AfA wird grundsätzlich auf Basis der dem Gebäude zuzurechnenden Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten berechnet, nicht auf Basis des nicht abnutzbaren Grund und Bodens.

Die eigentliche Wertermittlung ist anspruchsvoller

Der Gebäudeanteil darf steuerlich nicht einfach frei gewählt werden, sondern Gebäude- und Bodenwert müssen sachgerecht ermittelt und der Gesamtkaufpreis anschließend nach dem Verhältnis dieser Werte aufgeteilt werden.

Die Restwertmethode reicht nicht aus

Nach der Rechtsprechung darf nicht lediglich der Bodenwert vom Kaufpreis abgezogen und der verbleibende Betrag automatisch als Gebäudewert angesetzt werden.

Das BMF bietet eine Berechnungshilfe

Das Bundesfinanzministerium stellt hierfür eine Kaufpreisaufteilungshilfe bereit, deren aktuelle Fassung im März 2026 veröffentlicht wurde.

Auch eine vertragliche Aufteilung kann relevant sein

Eine im Kaufvertrag vereinbarte Aufteilung kann steuerlich berücksichtigt werden, wenn sie die tatsächlichen Wertverhältnisse wirtschaftlich nachvollziehbar widerspiegelt.

Je höher der Gebäudeanteil, desto größer grundsätzlich die AfA-Basis

Bei ansonsten identischen Anschaffungskosten führt beispielsweise ein Gebäudeanteil von 80 % zu einer höheren abschreibungsfähigen Bemessungsgrundlage als ein Gebäudeanteil von 60 %.

Die Prozentzahl allein entscheidet aber nicht

Für die tatsächliche AfA müssen anschließend unter anderem die maßgebliche AfA-Bemessungsgrundlage und der anzuwendende Abschreibungssatz berücksichtigt werden.

Aus unserer Beraterpraxis

Eine Prozentzahl mit großer Wirkung

Bei einer vermieteten Immobilie interessieren uns deshalb nicht nur Kaufpreis und AfA-Satz, sondern auch die Frage: „Wie viel Prozent des Kaufpreises entfallen überhaupt auf das abschreibungsfähige Gebäude?“

Ein einfaches Beispiel

Kaufpreis: 300.000 Euro

Gebäudeanteil: 80 %

Grund-und-Boden-Anteil: 20 %

Gebäudeanteil am Kaufpreis: 240.000 Euro

Grund und Boden: 60.000 Euro

Der Unterschied kann erheblich sein

Bei 300.000 Euro Kaufpreis bedeuten:

60 % Gebäudeanteil = 180.000 Euro

70 % Gebäudeanteil = 210.000 Euro

80 % Gebäudeanteil = 240.000 Euro

90 % Gebäudeanteil = 270.000 Euro

Damit verändert sich die Grundlage für die Gebäude-AfA erheblich.

Aber bitte nicht einfach einen hohen Wert ansetzen

Ein Gebäudeanteil von 90 % wäre steuerlich natürlich attraktiver als 60 %. Genau deshalb muss die Aufteilung wirtschaftlich nachvollziehbar sein und darf nicht allein nach dem gewünschten Steuerergebnis festgelegt werden.

Gerade Grundstückspreise spielen eine große Rolle

In Regionen mit sehr hohen Bodenwerten kann der Grund-und-Boden-Anteil deutlich größer ausfallen als an Standorten mit vergleichsweise niedrigen Grundstückspreisen. Deshalb gibt es aus unserer Sicht keinen seriösen pauschalen Gebäudeanteil, der bei jeder Immobilie funktioniert.

Die BMF-Arbeitshilfe ist ein guter Ausgangspunkt

Für einen ersten nachvollziehbaren Ansatz kann die aktuelle Kaufpreisaufteilungshilfe des Bundesfinanzministeriums verwendet werden; bei größeren steuerlichen Auswirkungen kann eine individuelle Prüfung sinnvoll sein.

Der Gebäudeanteil ist mathematisch eine sehr einfache Prozentkennzahl, steuerlich aber ausgesprochen relevant. Zusammen mit dem AfA-Satz entscheidet er wesentlich darüber, wie hoch die jährliche lineare Gebäude-AfA ausfällt.

Eine FAQ-Antwort beantwortet eine konkrete Frage, doch häufig entstehen daraus weitere persönliche Überlegungen – melden Sie sich gerne.

Weiterführende Quellen

Bundesfinanzministerium – Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung, Stand März 2026

Bundesfinanzhof – Kaufpreisaufteilung auf Grund und Boden sowie Gebäude

Gesetze im Internet – § 7 EStG zur Gebäude-AfA

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