Kapitalanlage-Immobilien nach Ihrem Bedarf Eine große Auswahl geprüfter Objekte, jahrzehntelange Erfahrung, unabhängige Beratung, keine Arbeit später im Alltag Für Ihren Vermögensaufbau, Ihre Altersvorsorge, Steueroptimierung, Zukunftssicherung, Inflationsschutz und finanzielle Sicherheit – mit dem Ziel Ruhe
Deutsche Kapitalanlage-Immobilien

Wie berechne ich die jährliche lineare AfA meiner vermieteten Immobilie?

Kurzantwort

Die jährliche lineare AfA wird vereinfacht berechnet, indem die abschreibungsfähigen Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten des Gebäudes mit dem geltenden AfA-Satz multipliziert werden; der Grund und Boden wird dabei nicht abgeschrieben. Beispiel: Bei 240.000 Euro abschreibungsfähigem Gebäudeanteil und 2 % AfA ergeben sich 4.800 Euro AfA pro Jahr. Eine FAQ-Antwort liefert allgemeine Informationen – sprechen Sie uns gerne an, damit bei Ihrer Entscheidung auch Ihre persönlichen Ziele und Voraussetzungen berücksichtigt werden.

Was bedeutet das konkret für Ihr Vorhaben? Kostenlose Erstberatung anfragen

Ausführliche Antwort

Die Grundformel ist einfach

Abschreibungsfähiger Gebäudeanteil × AfA-Satz = jährliche lineare AfA.

Ein einfaches Beispiel

Beträgt die AfA-Bemessungsgrundlage für das Gebäude 240.000 Euro und gilt ein AfA-Satz von 2 %, können grundsätzlich 4.800 Euro pro Jahr abgeschrieben werden.

Der Boden wird nicht mit abgeschrieben

Bei einer gekauften Immobilie muss deshalb der Gesamtkaufpreis grundsätzlich auf den abschreibungsfähigen Gebäudeanteil und den nicht abschreibungsfähigen Grund-und-Boden-Anteil aufgeteilt werden.

Der AfA-Satz hängt insbesondere vom Fertigstellungszeitpunkt ab

Für Gebäude, die Wohnzwecken dienen, sieht § 7 Abs. 4 EStG bei der linearen AfA grundsätzlich 3 % bei Fertigstellung nach dem 31. Dezember 2022, 2 % bei Fertigstellung von 1925 bis 2022 und 2,5 % bei Fertigstellung vor 1925 vor.

Beispiel für eine Bestandswohnung

Bei einem Gebäude aus dem Jahr 1995 und einer AfA-Bemessungsgrundlage von 240.000 Euro beträgt die lineare AfA grundsätzlich 240.000 € × 2 % = 4.800 Euro jährlich.

Kaufnebenkosten können die Bemessungsgrundlage mit beeinflussen

Anschaffungsnebenkosten werden für die AfA grundsätzlich ebenfalls sachgerecht zwischen Gebäude sowie Grund und Boden aufgeteilt.

Das BMF stellt dafür eine Arbeitshilfe bereit

Das Bundesfinanzministerium hat seine Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung zuletzt im März 2026 aktualisiert und stellt dafür auch ein Berechnungsschema zur Verfügung.

Sonderfälle können abweichen

Bei bestimmten neu errichteten Wohngebäuden, verkürzter tatsächlicher Nutzungsdauer oder besonderen Fördertatbeständen können andere Abschreibungsmöglichkeiten gelten, sodass die einfache lineare Standardrechnung nicht jeden Einzelfall abbildet.

Die AfA ist keine tatsächliche Auszahlung

Die Abschreibung verursacht keinen jährlichen Geldabfluss, sondern mindert bei einer vermieteten Immobilie grundsätzlich den steuerlich zu berücksichtigenden Überschuss.

Aus unserer Beraterpraxis

Diese Zahl sollte jeder Kapitalanleger kennen

Wir möchten bei einer Kapitalanlageimmobilie ziemlich früh wissen: „Wie hoch ist meine jährliche AfA eigentlich in Euro?“ Die Prozentzahl allein ist für viele Anleger deutlich weniger anschaulich.

Ein einfaches Beispiel

Gesamte Anschaffungskosten der Immobilie: 300.000 Euro

Davon angenommene AfA-Bemessungsgrundlage Gebäude: 240.000 Euro

Lineare AfA: 2 %

Jährliche AfA: 4.800 Euro

Das sind rechnerisch 400 Euro pro Monat

4.800 Euro Jahres-AfA entsprechen rechnerisch 400 Euro pro Monat, auch wenn die steuerliche Berücksichtigung natürlich nicht wie eine monatliche Zahlung funktioniert.

Die Aufteilung zwischen Gebäude und Boden ist wichtig

Ob von einer Gesamtinvestition beispielsweise 70 %, 80 % oder 85 % auf den abschreibungsfähigen Gebäudeteil entfallen, kann die jährliche AfA erheblich verändern. Genau deshalb würden wir bei einer steuerlichen Wirtschaftlichkeitsrechnung nicht einfach den vollständigen Kaufpreis mit dem AfA-Satz multiplizieren.

Die AfA verbessert nicht den Cashflow vor Steuern

Die Abschreibung zahlt keine Rechnung und bedient keine Kreditrate. Sie kann aber das steuerliche Ergebnis aus Vermietung und Verpachtung reduzieren und dadurch die Nachsteuerbetrachtung der Immobilie beeinflussen.

Nicht mit der Tilgung verwechseln

Tilgung reduziert tatsächlich die Restschuld, AfA reduziert rechnerisch die steuerliche Bemessungsgrundlage beziehungsweise das steuerliche Ergebnis. Das sind wirtschaftlich völlig unterschiedliche Vorgänge.

Wir rechnen Steuereffekte lieber separat

Wir würden zunächst Miete, laufende Kosten, Finanzierung und Cashflow ohne Steuereffekt betrachten und anschließend AfA sowie weitere steuerlich relevante Positionen ergänzen. So bleibt sichtbar, ob die Immobilie selbst wirtschaftlich trägt oder ob ein Teil der Attraktivität erst aus der steuerlichen Wirkung entsteht.

Die jährliche AfA in Euro ist eine sehr einfache Rechengröße und für vermietete Immobilien gleichzeitig ausgesprochen wichtig. Sie gehört für uns deshalb zu den Grundlagen, die ein Kapitalanleger zumindest überschlägig verstehen sollte.

Eine FAQ-Antwort kann vieles verständlicher machen, doch eine gute Entscheidung sollte immer Ihre persönlichen Voraussetzungen berücksichtigen.

Weiterführende Quellen

Bundesrecht – § 7 EStG: lineare Gebäude-AfA und AfA-Sätze

Bundesfinanzministerium – aktuelle Arbeitshilfe 2026 zur Kaufpreisaufteilung

Bundesfinanzhof – Aufteilung des Kaufpreises auf Gebäude sowie Grund und Boden für die AfA

Das könnte Sie ebenfalls interessieren

← Alle Fragen zu „Steuern“

Danke schön,

vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Lebenserfahrung:

Worte sind Worte,
Taten sind Taten
und Zahlen sind Zahlen.

Daher unsere Empfehlung:

Seien Sie tatkräftig,
überzeugen Sie sich selbst

und buchen Sie einen Termin!

Kostenlose Erstberatung Unverbindlich und 100 % kostenlos
Online-Anfrage