Kurzantwort
Die jährlichen nicht umlagefähigen Kosten zeigen, wie viele laufende Eigentümerkosten Sie innerhalb eines Jahres selbst tragen müssen und nicht über die Betriebskosten auf den Mieter umlegen können. Bei gleichbleibenden Monatswerten gilt ganz einfach: monatliche nicht umlagefähige Kosten × 12 = jährliche nicht umlagefähige Kosten. Eine FAQ-Antwort ist ein guter Ausgangspunkt, doch im persönlichen Gespräch lässt sich Ihre Situation genauer einordnen.
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Betragen die nicht umlagefähigen Kosten beispielsweise 150 Euro monatlich, ergeben sich 150 € × 12 = 1.800 Euro pro Jahr.
Berücksichtigt werden sollten die laufenden Kosten, die wirtschaftlich tatsächlich beim Eigentümer verbleiben.
Zu den Bewirtschaftungskosten, die nicht durch Umlagen oder andere Kostenübernahmen gedeckt sind, zählen nach § 32 ImmoWertV insbesondere Verwaltungskosten, Instandhaltungskosten und Mietausfallwagnis.
Bei einer Eigentumswohnung kann das Hausgeld sowohl umlagefähige Betriebskosten als auch Kosten enthalten, die beim Eigentümer verbleiben; Verwaltungskosten und die Zuführung zur Erhaltungsrücklage können beispielsweise nicht auf den Mieter umgelegt werden.
70 Euro nicht umlagefähige Verwaltung und sonstige Kosten plus 80 Euro Rücklagenzuführung ergeben 150 Euro monatlich beziehungsweise 1.800 Euro jährlich.
Zusätzliche Reparaturen oder Sonderumlagen können in einzelnen Jahren hinzukommen und sollten nicht allein deshalb ignoriert werden, weil sie nicht jeden Monat auftreten.
Die ImmoWertV arbeitet beispielsweise bei Instandhaltungskosten mit langfristigen Durchschnittswerten und berücksichtigt beim Mietausfallwagnis ebenfalls einen kalkulatorischen Ansatz.
Kreditzinsen und Tilgung werden separat betrachtet, weil hier zunächst ausschließlich die laufenden nicht umlagefähigen Eigentümerkosten ermittelt werden.
Er wird unter anderem für Nettomietrendite, Reinertrag und Cashflow benötigt.
150 Euro monatlich wirken zunächst überschaubar. Auf zwölf Monate gerechnet sind es aber bereits 1.800 Euro, die von den Mieterträgen beziehungsweise aus der eigenen Liquidität getragen werden müssen.
Jahresnettokaltmiete: 12.000 Euro
Nicht umlagefähige Kosten: 1.800 Euro
Verbleibend vor Finanzierung: 10.200 Euro
Eine Immobilie mit 12.000 Euro Jahresmiete erwirtschaftet eben nicht automatisch 12.000 Euro für den Eigentümer. Die laufenden Eigentümerkosten müssen zuerst abgezogen werden.
Wenn beispielsweise 300 Euro Hausgeld monatlich gezahlt werden, aber davon 170 Euro auf den Mieter umgelegt werden können, würden wir nicht mit 3.600 Euro jährlicher Eigentümerbelastung rechnen, sondern zunächst nur mit den tatsächlich verbleibenden Bestandteilen.
1.800 Euro pro Jahr entsprechen über zehn Jahre bereits 18.000 Euro, selbst wenn Kostensteigerungen vollständig ausgeblendet werden.
Eine einzelne Abrechnung kann durch außergewöhnliche Positionen verzerrt sein. Mehrere Jahre zeigen wesentlich besser, welche Kosten regelmäßig beim Eigentümer verbleiben.
Eine vernünftige Zuführung zur Erhaltungsrücklage erhöht beispielsweise zunächst den jährlichen Eigenaufwand, kann aber dazu beitragen, zukünftige Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum finanzieren zu können.
Wir möchten neben Jahresmiete, Kreditrate und Tilgung immer auch klar sehen, wie viele Euro laufender Eigentümerkosten pro Jahr tatsächlich anfallen.
Die jährlichen nicht umlagefähigen Kosten sind mathematisch eine äußerst einfache Kennzahl, aber für eine realistische Kalkulation ausgesprochen wichtig. Wer sie weglässt, stellt Cashflow und Rendite einer Kapitalanlageimmobilie schnell besser dar, als sie tatsächlich sind.
Eine FAQ-Antwort liefert Wissen – im persönlichen Gespräch können wir gemeinsam klären, was davon für Ihr Vorhaben wichtig ist.
Bundesrecht – § 32 ImmoWertV: Bewirtschaftungskosten
Finanztip – Hausgeld: umlagefähige und nicht umlagefähige Kosten
Bundesrecht – Anlage 3 ImmoWertV: Modellansätze für Bewirtschaftungskosten
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
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