Kurzantwort
Die Hausgeldquote zeigt vereinfacht, wie hoch das gesamte monatliche Hausgeld im Verhältnis zur monatlichen Nettokaltmiete ist. Die Formel lautet: monatliches Hausgeld ÷ monatliche Nettokaltmiete × 100. Eine FAQ-Antwort kann eine wichtige Frage klären – sprechen Sie uns gerne an, damit auch Ihre persönliche Situation in die Entscheidung einfließt.
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Beträgt das monatliche Hausgeld 300 Euro und die Nettokaltmiete 1.000 Euro, ergibt sich 300 € ÷ 1.000 € × 100 = 30 % Hausgeldquote.
Sie bedeutet in diesem Beispiel, dass das gesamte Hausgeld rechnerisch 30 % der Nettokaltmiete entspricht.
Zum Hausgeld gehören laufende Kosten der Wohnungseigentümergemeinschaft sowie Beiträge zur Rücklagenbildung; der Wirtschaftsplan legt die entsprechenden Vorschüsse fest.
Ein erheblicher Teil des Hausgeldes kann aus umlagefähigen Betriebskosten bestehen, während beispielsweise Verwaltungskosten und die Erhaltungsrücklage grundsätzlich beim Eigentümer verbleiben.
Eine Quote von 30 % bedeutet ausdrücklich nicht, dass 30 % der Nettokaltmiete beim Vermieter als Kosten hängen bleiben.
Für die eigentliche Wirtschaftlichkeitsrechnung sollte anschließend ermittelt werden, welcher Eurobetrag des Hausgeldes tatsächlich nicht auf den Mieter umgelegt werden kann.
Bei jeweils 1.000 Euro Nettokaltmiete entsprechen 250 Euro Hausgeld einer Quote von 25 %, während 400 Euro Hausgeld bereits 40 % entsprechen.
Eine höhere Hausgeldquote kann beispielsweise durch hohe Heiz- oder Betriebskosten, eine höhere Verwaltervergütung oder eine stärkere Rücklagenbildung verursacht werden und sollte deshalb nicht isoliert bewertet werden.
Die „Hausgeldquote“ ist in dieser Form keine gesetzlich standardisierte Immobilienkennzahl, sondern eine einfache Verhältnisrechnung für den schnellen Vergleich von Eigentumswohnungen.
Wenn eine vermietete Wohnung 1.000 Euro Nettokaltmiete und 300 Euro Hausgeld hat, wissen wir mit einer einzigen Rechnung: Das Hausgeld entspricht 30 % der Nettokaltmiete.
Wohnung A: 1.000 Euro Miete und 250 Euro Hausgeld = 25 %
Wohnung B: 1.000 Euro Miete und 400 Euro Hausgeld = 40 %
Damit sehen wir sofort, bei welchem Objekt das Hausgeld im Verhältnis zur Miete deutlich höher liegt.
Wir würden Wohnung B nicht allein wegen der 40 % aussortieren. Zuerst möchten wir wissen, warum das Hausgeld höher ist.
Wenn von 400 Euro Hausgeld beispielsweise 280 Euro über die Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden können, beträgt die tatsächliche laufende Eigentümerbelastung natürlich nicht 400 Euro.
Auch eine höhere Zuführung zur Erhaltungsrücklage erhöht das Hausgeld, kann aber gleichzeitig bedeuten, dass die WEG für zukünftige Erhaltungsmaßnahmen vernünftig vorsorgt. Der Wirtschaftsplan muss die Beiträge zur Rücklagenbildung ausweisen.
Für uns folgt auf die Hausgeldquote immer die zweite Kennzahl: Wie hoch ist der nicht umlagefähige Anteil des Hausgeldes tatsächlich?
Finanztip empfiehlt vor dem Kauf ebenfalls, die Hausgeldabrechnungen mehrerer Jahre zu prüfen, weil sich damit Höhe und Entwicklung der Kosten besser einschätzen lassen.
Die Hausgeldquote ist ausgesprochen einfach und eignet sich gut für einen ersten Objektvergleich. Für die tatsächliche Wirtschaftlichkeit ist anschließend aber der nicht umlagefähige Hausgeldanteil in Euro und Prozent deutlich wichtiger.
Eine FAQ-Antwort bietet Orientierung – welche Lösung zu Ihnen passt, lässt sich am besten in einem persönlichen Gespräch klären.
Bundesrecht – § 28 WEG: Wirtschaftsplan, Vorschüsse und Rücklagen
Wohnen im Eigentum – Wirtschaftsplan und Zusammensetzung des Hausgeldes
Finanztip – Hausgeld, umlagefähige und nicht umlagefähige Kosten
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
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