Kurzantwort
Die Eigentümerkostenquote zeigt, welcher Anteil der Jahresnettokaltmiete durch regelmäßig beim Vermieter verbleibende Kosten beziehungsweise Belastungen gebunden wird. Vereinfacht gilt: jährliche nicht umlagefähige Eigentümerkosten ÷ Jahresnettokaltmiete × 100. Eine FAQ-Antwort liefert allgemeine Informationen – sprechen Sie uns gerne an, damit bei Ihrer Entscheidung auch Ihre persönlichen Ziele und Voraussetzungen berücksichtigt werden.
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Betragen die jährlichen nicht umlagefähigen Eigentümerkosten 1.800 Euro und die Jahresnettokaltmiete 12.000 Euro, ergibt sich 1.800 € ÷ 12.000 € × 100 = 15 %.
Von jeweils 100 Euro Jahresnettokaltmiete entsprechen rechnerisch 15 Euro den angesetzten laufenden Eigentümerkosten.
Die ImmoWertV nennt als nicht durch Umlagen oder andere Kostenübernahmen gedeckte Bewirtschaftungskosten insbesondere Verwaltung, Instandhaltung und Mietausfallwagnis.
Die Betriebskostenverordnung stellt ausdrücklich klar, dass Verwaltungs- sowie Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten nicht zu den Betriebskosten gehören.
Das Hausgeld enthält sowohl grundsätzlich umlagefähige Betriebskosten als auch Positionen wie Verwaltung und Erhaltungsrücklage, die beim vermietenden Eigentümer verbleiben.
Wer die Quote zum Objektvergleich nutzt, sollte bei allen Immobilien dieselben Kostenarten berücksichtigen, damit die Ergebnisse tatsächlich vergleichbar sind.
Bei gleicher Jahresmiete sind 10 % Eigentümerkostenquote zunächst günstiger als 20 %, sofern die zugrunde liegenden Kosten vollständig und vergleichbar erfasst wurden.
Eine höhere Rücklagenbildung oder vorsichtigere Instandhaltungskalkulation kann die Quote erhöhen und gleichzeitig wirtschaftlich sinnvoll sein.
Zinsen und Tilgung werden bei dieser einfachen Objektkostenquote bewusst getrennt betrachtet und erst anschließend beispielsweise im Cashflow berücksichtigt.
1.800 Euro jährliche Eigentümerkosten sind eine konkrete Summe. 15 % der Jahresnettokaltmiete zeigen aber noch schneller, welchen Anteil der Mieterträge diese Kosten beanspruchen.
Jahresnettokaltmiete: 12.000 Euro
Nicht umlagefähige Eigentümerkosten: 1.800 Euro
Eigentümerkostenquote: 15 %
Verbleibend vor Finanzierung: 10.200 Euro
Wohnung A erzielt 12.000 Euro Jahresnettokaltmiete und verursacht 1.200 Euro Eigentümerkosten: 10 %.
Wohnung B erzielt ebenfalls 12.000 Euro, verursacht aber 2.400 Euro Eigentümerkosten: 20 %.
Bei identischer Miete verbleiben bei Wohnung A vor Finanzierung 10.800 Euro, bei Wohnung B nur 9.600 Euro – also 1.200 Euro Unterschied pro Jahr.
Eine hohe Verwaltervergütung wäre anders zu beurteilen als eine bewusst kräftige Rücklagenbildung für ein älteres Gebäude. Deshalb schauen wir nicht nur auf die Prozentzahl, sondern immer auf ihre Zusammensetzung.
Finanztip weist ebenfalls darauf hin, dass beim Hausgeld zwischen umlagefähigen Betriebskosten und den beim Eigentümer verbleibenden Positionen unterschieden werden muss.
Wir betrachten zunächst Miete und laufende Objektkosten und legen danach Zins, Tilgung und Finanzierung darüber. So wird sichtbar, ob eine schwächere Wirtschaftlichkeit aus der Immobilie selbst oder hauptsächlich aus der gewählten Finanzierung entsteht.
Die Eigentümerkostenquote ist mathematisch sehr einfach und für Objektvergleiche ausgesprochen hilfreich. Sie zeigt auf einen Blick, welcher Anteil der Jahresnettokaltmiete bereits durch laufende, nicht auf den Mieter übertragbare Belastungen gebunden wird.
Eine FAQ-Antwort behandelt das Allgemeine – sprechen Sie uns gerne an, wenn es um die Besonderheiten Ihres Vorhabens geht.
Bundesrecht – § 32 ImmoWertV: Bewirtschaftungskosten
Bundesrecht – § 1 Betriebskostenverordnung: nicht umlagefähige Verwaltung und Instandhaltung
Finanztip – Hausgeld: umlagefähige und nicht umlagefähige Bestandteile
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
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