8 Fragen aus dem Themenbereich WEG & Eigentümergemeinschaft
Eine Sonderumlage kann den Cashflow einer Kapitalanlageimmobilie erheblich belasten und einen bisher erzielten Überschuss für mehrere Jahre aufzehren. Sie muss …
Antwort lesenEine Wohnungseigentümergemeinschaft kann Sie nicht durch einen einfachen Beschluss aus der WEG ausschließen. Bei besonders schweren oder wiederholten …
Antwort lesenWer das beschlossene Hausgeld nicht bezahlt, muss mit Mahnungen, Verzugszinsen, zusätzlichen Kosten und einer gerichtlichen Durchsetzung der Forderung rechnen. Im …
Antwort lesenVandalismusschäden sollten sofort dokumentiert und der Hausverwaltung beziehungsweise der WEG gemeldet werden. Gegen einen bestimmten Mieter können Ansprüche oder …
Antwort lesenVandalismusschäden sollten umgehend dokumentiert, der Hausverwaltung gemeldet und gegebenenfalls bei Polizei und Gebäudeversicherung angezeigt werden. Die WEG kann …
Antwort lesenNein. Die Zuführung zur Erhaltungsrücklage der WEG kann nicht als Betriebskostenposition auf den Mieter umgelegt werden und belastet zunächst die Liquidität des …
Antwort lesenEine Sonderumlage für Instandhaltung, Instandsetzung oder andere typische Eigentümerkosten kann nicht über die Betriebskostenabrechnung auf den Mieter umgelegt …
Antwort lesenDie WEG-Jahresabrechnung darf nicht einfach vollständig an den Mieter weitergereicht werden, weil sie neben umlagefähigen Betriebskosten auch Verwaltungs-, …
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