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Deutsche Kapitalanlage-Immobilien

Wie berechne ich die nicht umlagefähigen Kosten meiner Kapitalanlagewohnung pro Quadratmeter?

Kurzantwort

Die Kennzahl zeigt, wie viele Euro der monatlichen Eigentümerkosten je Quadratmeter Wohnfläche nicht auf den Mieter umgelegt werden können. Vereinfacht gilt: monatliche nicht umlagefähige Kosten ÷ Wohnfläche = nicht umlagefähige Kosten pro m². Eine FAQ-Antwort liefert allgemeine Informationen – sprechen Sie uns gerne an, damit bei Ihrer Entscheidung auch Ihre persönlichen Ziele und Voraussetzungen berücksichtigt werden.

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Ausführliche Antwort

Die Rechnung ist sehr einfach

Betragen die nicht umlagefähigen Kosten einer 60-m²-Wohnung beispielsweise 120 Euro monatlich, ergibt sich 120 € ÷ 60 m² = 2 Euro pro m² und Monat.

Der Jahreswert lässt sich ebenfalls berechnen

2 Euro monatlich entsprechen 24 Euro pro m² und Jahr.

Nur Eigentümerkosten einrechnen

Für diese praktische Kennzahl sollten nur Kosten berücksichtigt werden, die wirtschaftlich beim Eigentümer verbleiben und nicht vom Mieter getragen werden.

Verwaltung und Instandhaltung gehören grundsätzlich zur Eigentümerseite

Die ImmoWertV zählt unter anderem Verwaltungskosten, Instandhaltungskosten und Mietausfallwagnis zu den Bewirtschaftungskosten, soweit diese nicht durch Umlagen oder andere Kostenübernahmen gedeckt sind.

Bei einer Eigentumswohnung das Hausgeld aufteilen

Das gesamte Hausgeld darf nicht angesetzt werden, weil ein erheblicher Teil aus grundsätzlich umlagefähigen Betriebskosten bestehen kann; Verwaltungskosten und die Zuführung zur Erhaltungsrücklage verbleiben dagegen grundsätzlich beim Eigentümer.

Die Kennzahl erleichtert Vergleiche

Wohnung A kann beispielsweise nicht umlagefähige Kosten von 1,50 Euro pro m² haben und Wohnung B von 3 Euro pro m².

Trotzdem auf die Zusammensetzung schauen

Eine höhere Rücklagenzuführung kann die Eigentümerbelastung erhöhen, gleichzeitig aber die finanzielle Vorsorge der WEG für zukünftige Erhaltungsmaßnahmen verbessern.

Die Kennzahl ist ein Praxiswert

Die nicht umlagefähigen Kosten pro Quadratmeter sind keine gesetzlich definierte Standardkennzahl, sondern eine leicht verständliche Vergleichsgröße für Kapitalanlagewohnungen.

Aus unserer Beraterpraxis

Euro pro Quadratmeter verstehen Anleger sofort

Eine Aussage wie „120 Euro nicht umlagefähige Kosten“ lässt sich schwer mit einer deutlich größeren oder kleineren Wohnung vergleichen. 2 Euro pro m² macht den Vergleich wesentlich einfacher.

Ein einfaches Beispiel

60 m² Wohnfläche und 120 Euro Eigentümerkosten ergeben:

120 € ÷ 60 m² = 2,00 €/m² monatlich

Bei 80 m² und ebenfalls 120 Euro wären es dagegen nur:

120 € ÷ 80 m² = 1,50 €/m² monatlich

Damit lassen sich ähnliche Wohnungen schnell vergleichen

Zwei 60-m²-Wohnungen können beispielsweise jeweils 900 Euro Nettokaltmiete erzielen. Wenn bei Wohnung A 90 Euro und bei Wohnung B 180 Euro nicht umlagefähige Kosten verbleiben, liegen die Werte aber bei 1,50 beziehungsweise 3 Euro pro m².

Der Unterschied wirkt dauerhaft

Eine Differenz von 90 Euro monatlich bedeutet 1.080 Euro pro Jahr und wirkt sich unmittelbar auf Cashflow und Nettomietrendite aus.

Trotzdem nicht nur auf einen niedrigen Wert achten

Eine Wohnung mit niedrigen Eigentümerkosten kann beispielsweise gleichzeitig eine zu geringe Erhaltungsrücklage oder aufgeschobene Instandhaltungen haben. Ein niedriger Wert ist deshalb nicht automatisch ein Qualitätsmerkmal.

Rücklagen separat verstehen

Die amtlichen Bewertungsmodelle arbeiten ebenfalls mit Kosten je Quadratmeter, insbesondere bei der langfristigen Instandhaltung; Anlage 3 der ImmoWertV enthält dafür entsprechende Modellansätze.

Für uns ist die Entwicklung ebenfalls interessant

Wenn nicht umlagefähige Kosten über mehrere Jahre deutlich stärker steigen als die Miete, verschlechtert sich die Wirtschaftlichkeit schrittweise. Deshalb würden wir nicht nur den aktuellen Wert, sondern auch mehrere Jahresabrechnungen betrachten.

Die nicht umlagefähigen Eigentümerkosten pro Quadratmeter sind eine sehr einfache Vergleichskennzahl. Besonders bei Eigentumswohnungen hilft sie dabei, Unterschiede bei den laufenden Kosten schnell sichtbar zu machen, ohne sich allein vom gesamten Hausgeld täuschen zu lassen.

Eine FAQ-Antwort kann Zusammenhänge erklären, doch erst der Blick auf Ihre persönliche Situation schafft wirkliche Klarheit.

Weiterführende Quellen

Bundesrecht – § 32 ImmoWertV: Bewirtschaftungskosten

Finanztip – Hausgeld sowie umlagefähige und nicht umlagefähige Kosten

Bundesrecht – Anlage 3 ImmoWertV: Modellansätze für Bewirtschaftungskosten

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