Kurzantwort
Die Zinskostenquote zeigt, welcher Anteil der Jahresnettokaltmiete rechnerisch für die Zinsen der Immobilienfinanzierung benötigt wird. Vereinfacht gilt: jährliche Zinskosten ÷ Jahresnettokaltmiete × 100. Eine FAQ-Antwort liefert allgemeine Informationen – sprechen Sie uns gerne an, damit bei Ihrer Entscheidung auch Ihre persönlichen Ziele und Voraussetzungen berücksichtigt werden.
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Betragen die jährlichen Zinskosten 9.000 Euro und die Jahresnettokaltmiete 12.000 Euro, ergibt sich eine Zinskostenquote von 75 %.
Von jeweils 100 Euro Nettokaltmiete entsprechen rechnerisch 75 Euro den Finanzierungskosten für Zinsen.
Die Tilgung reduziert die Darlehensschuld und wird deshalb bei dieser einfachen Zinskostenquote bewusst nicht berücksichtigt.
Die Deutsche Bundesbank erläutert, dass sich bei einem Annuitätendarlehen mit sinkender Restschuld auch der Zinsanteil der grundsätzlich gleichbleibenden Rate verringert.
Bleibt die Miete gleich und sinken die jährlichen Zinszahlungen durch die Tilgung, fällt grundsätzlich auch die Zinskostenquote.
Sinken die jährlichen Zinsen von 9.000 auf 7.500 Euro und beträgt die Jahresnettokaltmiete weiterhin 12.000 Euro, reduziert sich die Quote von 75 % auf 62,5 %.
Steigt die Jahresnettokaltmiete bei unveränderten Zinskosten von 12.000 auf 13.000 Euro, sinkt die Zinskostenquote ebenfalls.
Finanzierungszinsen gehören zu den wesentlichen Kosten eines fremdfinanzierten Immobilieninvestments und können die Rendite erheblich beeinflussen.
Die hier verwendete Zinskostenquote ist keine gesetzlich standardisierte Immobilienkennzahl, sondern eine leicht verständliche Vergleichsrechnung zwischen Mietertrag und Zinsbelastung.
Wir finden die Frage hilfreich: „Wie viel meiner Miete geht rechnerisch allein für Bankzinsen drauf?“
Jahresnettokaltmiete: 12.000 Euro
Jährliche Zinskosten: 9.000 Euro
Zinskostenquote: 75 %
Damit bleiben vor Tilgung und weiteren Eigentümerkosten rechnerisch zunächst 3.000 Euro der Jahresmiete übrig.
Bei 12.000 Euro Jahresmiete und ebenfalls 12.000 Euro jährlichen Zinskosten würde bereits die komplette Nettokaltmiete rechnerisch für die Zinsen benötigt.
Verwaltung, Instandhaltung, nicht umlagefähige Kosten und gegebenenfalls Mietausfälle sind in dieser einfachen Quote noch nicht berücksichtigt.
Bei einem Annuitätendarlehen sinkt normalerweise die Restschuld und damit der absolute Zinsaufwand, während der Tilgungsanteil steigt. Genau diese Mechanik beschreibt auch die Deutsche Bundesbank.
Die Verbraucherzentrale zeigt anhand einer Immobilienfinanzierung, dass ein deutlich höherer Anschlusszins bei hoher Restschuld sogar dazu führen kann, dass eine bisherige Rate nicht mehr ausreicht, um die Zinsen vollständig zu bedienen.
Wenn zwei Wohnungen jeweils 12.000 Euro Jahresnettokaltmiete erzielen, bei Wohnung A aber 6.000 Euro und bei Wohnung B 9.000 Euro jährliche Zinsen entstehen, liegen die Zinskostenquoten bei 50 % beziehungsweise 75 %.
Die Zinskostenquote ist mathematisch ausgesprochen einfach. Sie zeigt auf einen Blick, wie stark die laufenden Mieteinnahmen durch die Finanzierungskosten beansprucht werden, sollte aber immer gemeinsam mit Tilgung, Eigentümerkosten und Cashflow betrachtet werden.
Eine FAQ-Antwort bietet Orientierung – welche Lösung zu Ihnen passt, lässt sich am besten in einem persönlichen Gespräch klären.
Deutsche Bundesbank – Annuitätendarlehen: Zusammenhang von Restschuld, Zins und Tilgung
Verbraucherzentrale – Immobilienfinanzierung, Zinsbindung und Restschuld
Haufe – Immobilieninvestment: Mieterträge, Finanzierungskosten und Rendite
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
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