9 Fragen aus dem Themenbereich Betriebskosten & Umlagen
Erhält der Wohnungsmieter die Betriebskostenabrechnung erst nach Ablauf der gesetzlichen Zwölf-Monats-Frist, kann der Vermieter eine daraus resultierende …
Antwort lesenDie Zwölf-Monats-Frist beginnt mit dem Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums. Wird beispielsweise über das Kalenderjahr 2026 abgerechnet, muss dem Mieter die …
Antwort lesenIm Streitfall muss grundsätzlich der Vermieter beweisen, dass die Betriebskostenabrechnung dem Mieter rechtzeitig zugegangen ist. Besonders belastbar sind …
Antwort lesenBestreitet der Mieter den Zugang der Betriebskostenabrechnung, muss der Vermieter im Streitfall grundsätzlich nachweisen können, dass und wann sie zugegangen ist. …
Antwort lesenJa. Auch wenn der Vermieter die gesetzliche Abrechnungsfrist versäumt hat, muss ein sich aus der später erstellten Betriebskostenabrechnung ergebendes Guthaben …
Antwort lesenJa, grundsätzlich kann der Vermieter ein fälliges Betriebskostenguthaben des Mieters mit eigenen fälligen Geldforderungen gegen den Mieter, beispielsweise …
Antwort lesenDie Aufrechnung muss gegenüber dem Mieter eindeutig erklärt werden; eine besondere gesetzliche Form ist grundsätzlich nicht vorgeschrieben. Sinnvoll ist eine …
Antwort lesenHat der Vermieter mehrere offene Forderungen gegen den Mieter, kann er bei der Aufrechnung grundsätzlich bestimmen, mit welcher Forderung das Betriebskostenguthaben …
Antwort lesenIdealerweise sollten Sie die Heizkostenabrechnungen der letzten zwei bis drei vollständigen Abrechnungsjahre einsehen und dabei Verbrauch, Gesamtkosten, …
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